Ein elektronisches Belegungsbuch für Hallen ärgert einen Ansbacher Übungsleiter | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.10.2024 07:00

Ein elektronisches Belegungsbuch für Hallen ärgert einen Ansbacher Übungsleiter

Das Lachen trügt: Erich Grau kann sich mit QR-Codes in Sporthallen nicht anfreunden. Um Missbrauch zu verhindern, ist auf diesem Bild der Code in der Halle des Theresien-Gymnasiums verfremdet. (Foto: Oliver Herbst)
Das Lachen trügt: Erich Grau kann sich mit QR-Codes in Sporthallen nicht anfreunden. Um Missbrauch zu verhindern, ist auf diesem Bild der Code in der Halle des Theresien-Gymnasiums verfremdet. (Foto: Oliver Herbst)
Das Lachen trügt: Erich Grau kann sich mit QR-Codes in Sporthallen nicht anfreunden. Um Missbrauch zu verhindern, ist auf diesem Bild der Code in der Halle des Theresien-Gymnasiums verfremdet. (Foto: Oliver Herbst)

Wer nutzt tatsächlich welche Sporthalle? Die Stadt Ansbach geht jetzt einen elektronischen Weg in ihrem Bereich – mit einem digitalen Belegungsbuch. Das stößt nicht überall auf Gegenliebe. Erich Grau ist Übungsleiter beim TSV 1860. Ein für das System nötiges Smartphone besitzt er nicht. Seine Kritik greift aber weiter.

Die Stadt verlangt gemäß den Worten des Leichtathletik-Übungsleiters, dass „der Übungsleiter, also oft auch ich, mit einem Smartphone einen quadratischen Code neben der Tür abscannt oder fotografiert und dann auf dem Smartphone ein paar Knöpfe anklickt, um zu bestätigen, dass die Hallenzeit genutzt wird“.

Da er kein Smartphone habe, solle das eben ein Kind mit seinem übernehmen, sage die Kommune. „Dabei müssen Standortdaten über GPS freigeschaltet sein, und die werden dann abgerufen und gespeichert.“ Zudem brauche man, also dann auch der junge Sportler, einen Vertrag, der immer mobilen Internetzugang und einen sicheren Empfang innerhalb der Betonmauern erlaube.

„Was die Obrigkeit uns hindrückt“

„Man muss oft vor die Tür gehen, um die Daten zu senden, weil manchmal der Beton vermutlich den Empfang abschirmt.“ Er fragt: „Kann dieser Digitalzwang rechtens sein? Ist dies gesellschaftlich erwünscht? Was ist mit Datenleaks? Wer darf außer dem Sportamt, etwa bei einem Diebstahl oder Sachbeschädigung, auf diese Daten zugreifen? Polizei? Versicherungen?“

Es gehe um Datenschutz und um Altersdiskriminierung, da viele ältere Menschen gar kein geeignetes Handy hätten und verwendeten. Grau spricht des Weiteren die Kosten an, „auch der neue Transponder zum Türöffnen, sicher keine marginalen Beträge, während Wesentliches, wie kaputte Hallenböden, seit Jahren ignoriert wird“.

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Der Anspruch, „man hat einfach das modernste Gerät zu haben“, gefällt dem 69-Jährigen nicht. Überall suche man ehrenamtliche Mitarbeiter, und dann solle man umsetzen, „was die Obrigkeit uns hindrückt, ohne uns aufzuklären, was mit dem Datenschutz ist“.

Stefan Guggenberger vom Geschäftsbereich Oberbürgermeister erklärt: „Das digitale Belegungsbuch erfasst, wer die Hallen tatsächlich nutzt.“ Das System sei in allen Hallen installiert und ersetze das Belegungsbuch, das man handschriftlich habe ausfüllen müssen. Die Bücher seien in der Vergangenheit öfter verschwunden, oder man habe sie nicht richtig benutzt.

Der Check-in mit einem internetfähigen Smartphone

„Leider war es so nicht möglich, die tatsächliche Nutzung der Hallen statistisch auszuwerten und optimal zu belegen.“ Deshalb habe sich die Kommune für eine moderne Alternative entschieden, die vor Verlust geschützt und einfach zu bedienen sei. Mit den Daten des digitalen Systems sei eindeutig ersichtlich, wer die gebuchten Trainingszeiten wahrnehme.

„Ziel ist es, gemeinsam mit den Sportvereinen und den Schulen eine möglichst optimale Auslastung der Sporthallen zu erarbeiten.“ Das digitale System helfe im Speziellen dabei, nicht genutzte Zeiten sichtbar zu machen.

Für den Check-in sei es weder nötig, sich anzumelden, noch, sich zu registrieren. „So kann jeder, der ein internetfähiges Smartphone nutzt, einen Check-in vornehmen.“ Da man Smartphones über alle Altersgruppen hinweg breit nutze, eigneten sich QR-Codes besonders.

Die Kommune weist Altersdiskriminierung zurück

Gemäß einer aktuellen Statista-Statistik liege der Nutzeranteil von 14 bis 59 Jahren bei über 90 Prozent. „Bei den über 70-Jährigen sind es immerhin noch 68 Prozent.“

Da die Belegung einer Hallenzeit mit einer Gruppengröße von mindestens zehn Personen verbunden sei, lasse sich davon ausgehen, dass mehrere Smartphone-Nutzer anwesend seien. „Insofern weisen wir den Vorwurf der Altersdiskriminierung entschieden zurück.“

Ein weiterer Vorteil der Technologie sei, dass weder teure noch besonders neue Geräte notwendig seien. Smartphones könnten bereits seit den 2000er-Jahren QR-Codes scannen. In Sachen Datenschutz zitiert Guggenberger den Anbieter: Die Funktion „erfasst zwar GPS-Daten, diese sind aber keinem Nutzer zugeordnet“. Man erfasse keine GPS-Daten, die man mit personenbezogenen Daten verarbeite.

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