Es gibt wieder eine Notfallzulassung, die den Einsatz von Neonicotinoiden – kurz Neonics – für Zuckerrüben erlaubt. Gegenüber der letzten Zulassung im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim im Jahre 2021 hat sich einiges geändert, aber nicht zum Guten.
Neonics stehen in der Kritik: Sie docken an die Rezeptoren von Nervenzellen an und stören die Weiterleitung von Nervenreizen. Auf Insekten sind die Auswirkungen gravierend: Sie werden orientierungslos und sterben bei kleinen Dosen. Direkt vor dem Pressegespräch hatte Matthias Rühl, Imker aus Krassolzheim (Gemeinde Sugenheim) und Sprecher des Bündnisses für eine neonic-freie Landwirtschaft, einen Anruf von einem Imker aus einem Uffenheimer Ortsteil: In keinem seiner Völker befinde sich Brut. Die Bienen fliegen nicht mehr aus. Für Rühl liegt die Ursache auf der Hand. Doch auch im menschlichen Gehirn wurde die Substanz schon festgestellt.
Der Neonic-Einsatz soll helfen, die Schilf-Glasflügelzikade zu dezimieren, die den Zuckerrübenbauern durch die Übertragung von Krankheiten das Leben schwer macht. Sie führt zum Beispiel zur „Gummirübe“. Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist ein amtlicher Aufruf zur Bekämpfung erfolgt, obwohl zumindest am 13. Juni, dem vorliegenden Warndienstaufruf, insbesondere für die Gegend um Uffenheim – also das Haupt-Zuckerrübenanbaugebiet – noch auf vielen Flächen ein geringer Befall festgestellt wurde. Man dürfe behandeln, müsse es aber nicht, heißt es im Beratungsfax.
Schon 2021 bei der letzten Notfallzulassung gab es große Diskussionen, zum Beispiel über die Informationspolitik. Zwar streute der Landesverband bayerischer Imker die Auskunft, dass mit den Neonics gebeiztes Saatgut ausgebracht wird. Doch welche Bienenstöcke wann wie betroffen sind, war im Vorfeld unbekannt.
In diesem Jahr allerdings wurde auf die Information der Öffentlichkeit gleich ganz verzichtet. Rein zufällig entdeckte das Bündnis für eine neonic-freie Landwirtschaft die Notfallzulassung auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Gerade sind die Mitglieder dabei, ein breiteres Bündnis zum Beispiel mit dem Bund Naturschutz, der enkeltauglichen Landwirtschaft und dem Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund zu schmieden.
Ausgebracht werden darf das Neonicotinoid Acetamiprid schon seit Ende März und noch bis Ende Juli auf der Zuckerrübe. Nachdem andere Neonics EU-weit inzwischen nicht mehr erlaubt sind, erhöhte sich auch in vielen anderen Kulturen die Ausbringung des Wirkstoffs Acetamiprid, das in den Produkten „Carnadine 200“, „Danjiri“ und „Mospilan SG“ enthalten ist.
Zwar werden zwei dieser Präparate alleine als nicht bienengefährlich eingestuft. Werden sie aber zusammen mit einem künstlichen Insektizid ausgebracht, landen alle drei Präparate bei der höchsten Stufe der Bienengefährlichkeit. Empfohlen werden im Warndienstaufruf der Erzeugerringe Mittelfranken und des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach gleich zwei Spritzungen in dieser gefährlichen Kombination. Die dritte Behandlung soll mit Danjiri erfolgen.
Wegen der hohen Bienengefährlichkeit soll erst nach Ende des täglichen Bienenflugs, im Moment von 21 bis 23 Uhr, gespritzt werden. Weitere Auflagen sind schwer einzuhalten: Die Mittel dürfen nicht auf blühende Pflanzen kommen und es soll bei der Ausbringung möglichst windstill sein. Kontrolliert werden kann das nicht, da auch die Landwirtschaftsämter nicht im Vorhinein über eine Behandlung informiert werden, wie es aus der Behörde heißt. Matthias Rühl geht davon aus, dass der Wirkstoff zum Beispiel mit dem Tau, nach dem die Bienen wegen der Trockenheit suchen, auch am nächsten Morgen noch von den Blättern aufgenommen wird.
Die zweite Verschlechterung gegenüber 2021: Die Notfallzulassung gilt in diesem Jahr nicht nur für die Zuckerrübe, sondern auch für Kartoffeln und einige andere Gemüse. Die Fläche, auf der das Mittel zum Einsatz kommt, hat sich laut Rühl enorm ausgeweitet, er spricht von mehr als dem Zehnfachen.
Es kommt hinzu: 2021 erfolgte der Neonic-Einsatz durch gebeiztes Saatgut. Jetzt wird das Mittel gespritzt. Auch der Experte im Uffenheimer Landwirtschaftsamt geht davon aus, dass diese Anwendung für die Umwelt schlechter verträglich ist, gerade bei Wind. Aber der Einsatz gebeizten Saatguts sei EU-weit nicht mehr zulässig.
Ein bisschen Hoffnung gibt es: In der Schweiz, so Matthias Rühl, habe man bereits in einem ganzen Kanton auf Wintergetreide als Zwischenfrucht verzichtet, um der Schilf-Glasflügelzikade ihre Überwinterungsmöglichkeiten zu nehmen. Diese Methode werde auch im hiesigen Zuckerrübenanbau intensiv diskutiert, heißt es aus dem Landwirtschaftsamt in Uffenheim. Inzwischen wurden auch die Förderrichtlinien so geändert, dass der Boden nicht über den Winter bedeckt sein muss. In Auernhofen (Gemeinde Simmershofen) habe im Winter ein Modellversuch stattgefunden.