Großvater nicht angehört – Gericht kippt Umgangsregelung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.12.2025 09:26

Großvater nicht angehört – Gericht kippt Umgangsregelung

Unzumutbar viele Fahrten: Gericht muss Großeltern mit Sorgeaufgaben anhören (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)
Unzumutbar viele Fahrten: Gericht muss Großeltern mit Sorgeaufgaben anhören (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)
Unzumutbar viele Fahrten: Gericht muss Großeltern mit Sorgeaufgaben anhören (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)

Wenn Großeltern ganz oder teilweise das Sorgerecht für ihre Enkel übernehmen, müssen sie auch in Umgangsfragen mit den Eltern beteiligt werden. Nur so kann das Gericht im Sinne des Kindeswohls entscheiden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main (Az. 6 UF 27/25) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall lebten die Kinder (heute 10 und 12) nach der Trennung ihrer Eltern zunächst bei ihrer Mutter. Sechs Jahre später zogen sie zum Vater, der dann auch das alleinige Sorgerecht übernahm. Weitere zwei Jahre später änderte sich die Situation drastisch: Nach Inhaftierung des Vaters wegen eines Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zog das ältere Kind zum Urgroßvater, das jüngere zu den Großeltern, die anschließend Vormundschaft beantragten.

Das Gericht übertrug ihnen Teilbereiche der elterlichen Sorge – etwa für Schule, Gesundheit und Behörden – und regelte auch den Umgang mit dem Vater. Dieser sollte die Kinder im zwei- beziehungsweise dreiwöchigen Rhythmus treffen. Die Großeltern mussten die Kinder dafür fahren und abholen.

Großeltern zu einer Art Taxiunternehmen degradiert

Gegen diese Regelung legten die Großeltern Beschwerde ein. Sie hielten die zahlreichen Fahrten für unzumutbar, sie seien organisatorisch und finanziell kaum zu bewältigen. Das Oberlandesgericht gab ihnen teilweise recht: Der Großvater sei nicht angehört worden, obwohl er zentrale Aufgaben übernehmen sollte. Eine solche Anhörung sei zwingend erforderlich, da nur so eine kindeswohlgerechte Entscheidung möglich sei.

Der Beschluss des Amtsgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das Gericht muss nun die Anhörung nachholen und den Umgang neu regeln.

© dpa-infocom, dpa:251229-930-475431/1


Von dpa
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