Gladbach-Präsident Rainer Bonhof macht sich für eine Änderung bei der Regelung des Videobeweises stark. „Es ist gerechter, wenn du als Verein ein oder zwei Chancen pro Halbzeit hast, eine Video-Überprüfung anzufordern“, sagte der Ex-Profi der „Bild“ und verwies auf die Beispiele American Football und Basketball. „Ist dein Einspruch falsch, ist das Recht verfallen. Ist er berechtigt, bleibt dein Einspruchsrecht erhalten.“ Die Video-Schiedsrichter sollen sich nach seiner Ansicht nicht selber einmischen.
„Du hast als Verein das Heft in der Hand“, sagte Bonhof. „Das würden die Fans akzeptieren.“ Der Schiedsrichter auf dem Platz „würde endlich gestärkt, weil der Kölner Keller nicht mehr von sich aus eingreifen könnte“, fügte Bonhof an: „Der VAR wäre nur die Kontrollinstanz, wenn eines der beiden Teams das verlangt.“
Nach dem verlorenen Auftaktspiel gegen Meister Bayer Leverkusen hatte es von den Gladbachern deutliche Kritik an den Schiedsrichtern und dem Videobeweis gegeben. Die Gladbacher waren nach einem 0:2-Rückstand zum zwischenzeitlichen 2:2 gekommen. Leverkusens Florian Wirtz entschied die Partie aber in der Nachspielzeit (90.+11 Minute) zugunsten des Meisters. Der Nationalspieler verwandelte den Nachschuss nach einem Foulelfmeter, mit dem er zunächst an Gladbach-Torwart Jonas Omlin gescheitert war. Der Strafstoß war erst nach Einsatz des Videobeweises gegeben worden.
Ein vermeintlicher Treffer von Gladbachs Tim Kleindienst vor der Halbzeitpause war dagegen nach Einsatz der Technik nicht gegeben worden (44.). Referee Robert Schröder hatte sich die Szene am Spielfeldrand selbst angeschaut.
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