Nach Trennung oder Scheidung bleibt oft ein Ex-Partner im vormals gemeinsamen Haus wohnen. Ist die Immobilie gemeinsam finanziert, muss geklärt werden, wer welche Kosten trägt. Dabei sinnvolle Lösungen des Ex trotzig vom Tisch zu wischen, kann sich rächen.
Denn beide Ex-Partner sind verpflichtet, an einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung mitzuwirken - das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az: 4 UF 5/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
Im konkreten Fall gehörte das Haus nach der Scheidung weiterhin beiden früheren Partnern, genutzt wurde es aber ausschließlich von der Frau und den Kindern. Der Mann verlangte bereits vor der Scheidung eine monatliche Nutzungsentschädigung von 500 Euro, eine Einigung kam jedoch nicht zustande - auch weil die Frau argumentierte, dass sie ja schon den auf beide Ex-Partner laufenden Kredit allein abzahlen sowie alle Hauskosten allein tragen würde. Auch Verhandlungen über Verkauf oder Übernahme des Hauses scheiterten.
Die monatlichen Raten für das Darlehen stiegen von rund 800 auf fast 1.700 Euro. Als die Zinsbindung vertragsgemäß endete, bemühte sich der Mann um eine neue Finanzierung. Die Bank bot sehr günstige Konditionen an. Die monatliche Rate hätte auf rund 300 Euro sinken können. Dafür wäre allerdings die Zustimmung beider nötig gewesen. Der Mann stimmte zu, die Frau reagierte nicht.
Keine gute Idee: Die Ex-Frau dürfe sich nicht auf die tatsächlich viel höheren Kreditraten berufen, da sie die günstigere Finanzierung abgelehnt habe – so die Argumentation des Mannes. Das Gericht folgte dieser Sicht teilweise: Zwar müsse für die alleinige Nutzung des Hauses grundsätzlich eine Entschädigung gezahlt werden, doch ab dem Zeitpunkt einer möglichen günstigeren Finanzierung dürften nur noch diese niedrigeren Kosten angesetzt werden. Die Frau, so das Gericht, müsse also über 4.000 Euro nach- und für die weitere Nutzung entsprechend zahlen.
Nach Ansicht der Richter war die Frau verpflichtet, an einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung mitzuwirken. Auch nach der Scheidung bestehe eine Verantwortung, vermeidbare Belastungen für den früheren Partner zu verhindern, wenn dies ohne eigene Nachteile möglich sei. Daher musste sich die Frau so behandeln lassen, als hätte sie der günstigen Anschlussfinanzierung zugestimmt.
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