Es ist ein Horrorszenario für jeden Hundehalter, das für das Ehepaar Gußmann aus Weihenzell wahr geworden ist. Beim Gassigehen geriet ihr Tier in eine frei herumliegende Totschlagfalle. Die tapfere Yoko überlebte mit schweren Verletzungen. Die Ansbacher Polizei ermittelt.
Eigentlich war alles wie so oft: An einem Mittwochnachmittag ging Günter Gußmann mit seiner Labrador-Hündin Yoko auf gewohnten Pfaden spazieren. Rund 500 Meter vom Weihenzeller Ortsteil Wippendorf entfernt, liefen die beiden auf einem Feldweg neben einem Bachlauf. Dort befinden sich nur rund fünf Meter neben dem Spazierweg drei kleine Weiher.
„Ich habe noch nie ein Tier so schreien gehört.“
Günter Gußmann ließ sich hier auf einem Jägersitz mit Blick auf die Weiher nieder, um sich vor der Sonne zu schützen. Seine Yoko lief frei herum. „Und plötzlich habe ich meinen Hund schreien hören. Ich habe noch nie ein Tier so schreien gehört“, erklärt der 71-Jährige, dem bei der Erinnerung an die Szene die Tränen kommen.
Yoko hatte an einem frischen Apfel geschnuppert – was sich als fatal herausstellte. Der Apfel lag in einer massiven Totschlagfalle, einem Schwanenhals. Die Falle schnappt zu.
Laut Günter Gußmann war sie durch Heu verdeckt und in keiner Weise gesichert. Dies bestätigte auch die Ansbacher Polizei. Sie lag einfach frei zugänglich im Gras. Das Ehepaar Gußmann vermutet, dass hier jemand auf diese Weise besonders brachial auf Biberjagd gehen wollte.
Günter Gußmann eilte zu seinem gefangenen und schwer verletzen Tier. Auf den wenigen Metern dorthin stürzte er mehrfach. Nach einem Schlaganfall vor zwei Jahren kann er zwar inzwischen wieder laufen, die Sicherheit beim Gehen fehlt aber weiterhin. Irgendwann wieder mit seinem Hund spazieren gehen zu können, war für ihn nach dem Schlaganfall die größte Motivation.
Gußmann erreichte seine leidende Yoko, doch an ein Befreien war nicht zu denken. Er kämpfte sich aus dem Funkloch und verständigte mit dem Handy („Das habe ich nicht immer einstecken“) seine Frau. Die rückte mit dem Nachbarn und einem großen Bolzenschneider an. Zu dritt gelang es ihnen nach knapp zehn Minuten schließlich, das Tier zu befreien.
Für die neunjährige Yoko und das geschockte Ehepaar folgte ein Tierarzt-Marathon. Der Hund verlor fünf Zähne und erlitt eine tiefe Fleischwunde. Yoko nimmt Schmerzmittel, was wohl noch eine Weile so weitergehen wird. „Sie liegt viel herum und frisst aktuell nur Weichfutter, aber sie ist tapfer“, erklärt Brigitte Gußmann, die auch noch ein weiterer Gedanke umtreibt: „Das ist ein öffentlicher Weg. Jetzt hat es ein Tier getroffen, aber das hätte genauso ein Kleinkind erwischen können.“
Nach dem ersten Schock verständigte das Ehepaar Gußmann die Polizei, die sich vor Ort ein Bild machte und die Falle beschlagnahmte. Bei der Inspektion Ansbach liegt eine Anzeige wegen Jagdwilderei vor, die Beamten ermitteln gegen unbekannt.
Anwohner in der Nähe sind bereits befragt worden, bisher gibt es aber noch keine heiße Spur. Die Ansbacher Polizei bittet daher um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0981/9094121. Einen vergleichbaren Vorfall habe es in der Region schon jahrelang nicht mehr gegeben, erklärte eine Sprecherin.
Totschlagfallen sollen Tiere unmittelbar umbringen und so unnötiges Leid verhindern. Gejagt werden mit einem Schwanenhals zum Beispiel Füchse, Dachse oder Marder. Da diese Fallen aber manchmal ihren Namenszweck – Totschlagen – eben nicht erfüllen und ihre Opfer schwer verletzt zurücklassen, stehen sie bei Tierschützern massiv in der Kritik. In einigen Bundesländern sind solche Fallen daher auch grundsätzlich verboten.
In Bayern sind sie zwar erlaubt, allerdings mit strengen Vorgaben. Für die Fallenjagd muss ein spezieller Lehrgang absolviert werden, der Jagdschein allein genügt nicht. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Falle durch Zufall gefunden werden kann, oder dass ein Mensch unbeabsichtigt hineintritt. Mit Händen und Füßen darf es nicht möglich sein, sie auszulösen. Sie ist zwingend in ein verschlossenes Behältnis, einen Fallenbunker, einzubauen, an dem auch ein Warnschild angebracht werden muss.
Im Gegensatz zum Schwanenhals, der durch Zug an einem Köder ausgelöst wird, ist das Auslegen von Tellereisen in der EU bereits seit 1995 verboten. Diese Schlagfallen werden durch einen Tritt auf einen Teller in Gang gesetzt.