Einmal mehr stand das Thema „Schotterwerk” auf der Tagesordnung des Gemeinderats Gallmersgarten. Das Gremium blieb bei seiner ablehnenden Haltung und versagte sein Einvernehmen zu einem gestellten Antrag auch diesmal. Bereits in der Februar-Sitzung hatte es schon einmal sein Veto eingelegt.
Einem Antrag der Schotterwerk Burgbernheim GmbH „auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung“ zum „Abbau hinter der genehmigten vorläufigen Abbaugrenze an der Nordostböschung des Steinbruchs“ hatte der Gemeinderat in einem Beschluss vom 9. Februar dieses Jahres das gemeindliche Einvernehmen versagt. Zwischenzeitlich hatte das Landratsamt Neustadt der Gemeinde gegenüber angekündigt, es beabsichtige eine „Einvernehmensersetzung“ und damit die Genehmigung des Antrags. Trotzdem blieb das Gremium auch in der jetzigen Sitzung mit fünf zu drei Stimmen bei seiner ablehnenden Haltung.
Zum Hintergrund: Wie berichtet, möchte der Steinbruchbetreiber, die Firma Schotterwerk Burgbernheim GmbH mit Sitz in Marktbergel, Gestein entlang der Bahnlinie Würzburg – Ansbach auf eigenem Grund fördern. Aktuell bildet ein Erddamm zur Bahnlinie hin die Grenze zum Abbaubereich. Der Damm sollte laut Bürgermeister Michael Schlehlein in der ersten Version des Antrags abgetragen werden, um weiter in Richtung Bahnstrecke Material zu gewinnen.
Zwischenzeitlich hatte das Schotterwerk einen geänderten Antrag eingereicht, der nicht über den bereits 2015 genehmigten Abbau hinausgehe und mit dem vom Landratsamt beauftragten Prüfsachverständigen abgestimmt sei. Die Gemeinde Gallmersgarten hatte den Antrag nur zur Kenntnis zu nehmen, da keine kommunalen Flächen betroffen sind. Die im Februar noch nicht vorliegende Stellungnahme der Deutschen Bahn liegt mittlerweile vor, sie stimmt dem beantragten Abbau zu.
Laut Mitteilung des Landratsamtes hat die Gemeinde Gallmersgarten das erforderliche Einvernehmen „rechtswidrig versagt“, das Schotterwerk Burgbernheim habe „einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung“. Bis zum 10. Mai hätte die Gemeinde Gallmersgarten Zeit gehabt, um nochmals eine Entscheidung zu treffen. Die Vorgeschichte ist für die Haltung des Gemeinderates maßgebend.
Wie mehrfach berichtet, hatte das Landratsamt in Neustadt vor rund zwei Jahren festgestellt, dass der Gesteinsabbau an der Westseite des Steinbruchs entgegen der Auflagen zu nahe an die Ortsverbindungsstraße Gallmersgarten – Mörlbach herangerückt war, sodass die inzwischen wieder nutzbare Straße über viele Monate hinweg gesperrt werden musste.
Deswegen waren Teile des Gemeinderates skeptisch, ob sich das Unternehmen beim jetzt eingereichten Antrag an die aktuellen Auflagen halten würde. Von deren Einhaltung ausgehend stehen laut der Neustädter Behörde „dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen“, es würden hier die Interessen des Antragstellers auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung überwiegen.