Festakt zum Grundgesetz in Ansbach: Poetry-Slammer erhält Redeverbot | FLZ.de

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Veröffentlicht am 13.05.2024 19:55

Festakt zum Grundgesetz in Ansbach: Poetry-Slammer erhält Redeverbot

Mit einem Zitat aus dem Grundgesetz und zugeklebtem Mund stand Michael Jakob vorm Kulturzentrum am Ansbacher Karlsplatz. (Foto: Lara Hausleitner)
Mit einem Zitat aus dem Grundgesetz und zugeklebtem Mund stand Michael Jakob vorm Kulturzentrum am Ansbacher Karlsplatz. (Foto: Lara Hausleitner)
Mit einem Zitat aus dem Grundgesetz und zugeklebtem Mund stand Michael Jakob vorm Kulturzentrum am Ansbacher Karlsplatz. (Foto: Lara Hausleitner)

Mit einer Aktion zu Cannabis, Alkohol und Nikotin ist er angeeckt: Der bekannte Poetry-Slammer Michael Jakob sollte am Montagabend bei einer Veranstaltung der Stadt Ansbach eine Rede halten. Das hat die Stadtverwaltung verhindert.

Michael Jakob hat sich den Mund zugeklebt. Und er hält ein Pappschild mit der Aufschrift „Eine Zensur findet nicht statt“, ein Zitat aus Artikel 5 im Grundgesetz, über den Kopf. So steht er am Montagmittag vorm Kulturzentrum am Karlsplatz, wo am Abend ein Festakt der Stadt Ansbach zum Grundgesetz stattfindet.

„75 Jahre Grundgesetz – Werte leben“ ist der Festakt überschrieben. Und eigentlich wäre neben den Festreden und weiteren kreativen Wortbeiträgen ein Auftritt des bekannten Poetry-Slammers Michael Jakob geplant gewesen. Der 45-Jährige ist in Ansbach aufgewachsen, und er steht regelmäßig als Moderator oder Slam-Poet auf der Bühne der Kammerspiele. Eine originelle Rede zum Thema Grundgesetz hätte Jakob diesmal halten sollen. Die Stadt hatte ihn dafür eingeladen.

Am Montag Vormittag kam nun eine Absage seitens der Stadt, aus heiterem Himmel. Der Auftritt sei nicht mehr erwünscht. Der Grund, der Jakob mitgeteilt wurde: Seine aktuelle Foto-Kunst-Aktion zum Umgang Bayerns mit Cannabis, Alkohol und Nikotin, über die auch die FLZ berichtete, habe für zu viel Wirbel gesorgt.

Aktion mit Hanfblatt-Anzug, Bierflasche und Zigarette

Die Aktion sieht so aus, dass der Poetry-Slammer derzeit täglich vor einer bayerischen Schule für Fotos posiert: Dabei trägt er einen Anzug mit grünen Hanfblättern darauf und hält eine Bierflasche und eine Zigarette in den Händen.

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Die Fotos erscheinen in sozialen Medien. Jakob möchte so auf den unterschiedlichen Umgang mit Alkohol und Nikotin einerseits und Cannabis andererseits im Freistaat aufmerksam machen. Denn für ihn ist nicht nachvollziehbar, dass auf Volksfesten, in Biergärten und in Sichtweite von Schulen kein Cannabis konsumiert werden darf, während alkoholische Getränke und Nikotin überall gestattet sind. In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen zu rauchen und Alkohol zu trinken, ist völlig selbstverständlich.

Kiffen soll nicht verharmlost werden

Michael Jakob, der selbst Kinder hat, kifft nicht. Er will das Kiffen auch nicht verharmlosen, wie er betont. Er möchte mit der Fotoaktion auf die Diskrepanz beim Umgang mit den aus seiner Sicht gleichermaßen gefährlichen Drogen hinweisen.

In seinem Text, der bei dem Festakt zum Grundgesetz-Jubiläum geplant war, geht es nicht um Cannabis. Es geht in Abstimmung mit der Stadt als Auftraggeber auch nicht um Politik, sondern um die Entstehung des Grundgesetzes und die Vielfalt an Möglichkeiten, die alle Deutschen glücklicherweise in etlichen Lebensbereichen haben. Der Stadt und der FLZ liegt der Text seit Montag vor.

Verpflichtet zu politischer Neutralität

„Die Stadt ist bei so einer Veranstaltung zu absoluter politischer Neutralität verpflichtet“, erklärte die städtische Kulturreferentin Nadja Wilhelm die Entscheidung, den Programmpunkt mit dem Poetry-Slammer zu streichen. In Jakobs Aktion zum Thema Cannabis stecke „sehr viel politischer Zündstoff“. Angesichts der zeitlichen Nähe der Aktion zu dem Festakt sei der Auftritt nicht vertretbar. Michael Jakob werde „aber eine andere Bühne im Rahmen einer Kulturveranstaltung bekommen“, sagte Wilhelm.

Die Rede, die Jakob eigentlich halten wollte, hat der Künstler inzwischen für die FLZ in einem Video eingesprochen.

Aus dem Grundgesetz

Eine Zensur findet nicht statt

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Lara Hausleitner
    Lara Hausleitner
    Redakteurin für Lokales und Kultur - und Reisende aus Leidenschaft.

    "I have never written a word that did not come from my heart. I never shall."
    Nellie Bly
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