Endlich Klarheit: Die Grundsteuerbescheide kommen bald | FLZ.de

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Veröffentlicht am 17.11.2024 12:00

Endlich Klarheit: Die Grundsteuerbescheide kommen bald

Als Kreisvorsitzende des Bayerischen Gemeindetags und Bürgermeisterin von Lehrberg kennt sich Renate Hans beim Thema Grundsteuerreform gut aus. (Foto: Thomas Schaller)
Als Kreisvorsitzende des Bayerischen Gemeindetags und Bürgermeisterin von Lehrberg kennt sich Renate Hans beim Thema Grundsteuerreform gut aus. (Foto: Thomas Schaller)
Als Kreisvorsitzende des Bayerischen Gemeindetags und Bürgermeisterin von Lehrberg kennt sich Renate Hans beim Thema Grundsteuerreform gut aus. (Foto: Thomas Schaller)

Viele Grundstücks- und Hausbesitzer fragen sich, wie hoch denn nun ihre neue Grundsteuer ausfallen wird. Die Lehrberger Bürgermeisterin Renate Hans hat sich als Kreisvorsitzende des Bayerischen Gemeindetags intensiv mit dem Thema befasst.

Vor der Grundsteuerreform hieß es, dass sie insgesamt aufkommensneutral über die Bühne gehen soll. Können sich die Gemeinden das überhaupt leisten?

Das müssen am Ende des Tages die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entscheiden. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer eine der wenigen Möglichkeiten, auf die eine Gemeinde aktiv Einfluss nehmen kann. Was ich aus vielen Gesprächen mit meinen Kolleginnen und Kollegen weiß, ist, dass die Grundsteuersätze seit vielen Jahren beziehungsweise Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Auf die Neufestsetzung der Hebesätze nehmen viele Faktoren Einfluss.

Warum wandern manche Grundstücke von der Grundsteuer A in die Grundsteuer B?

Das ist eine Entscheidung des Gesetzgebers. Hier handelt es sich um die Wohnhäuser von landwirtschaftlichen Anwesen oder Altsitzer. Diese wurden in der Vergangenheit der Grundsteuer A zugeordnet, jetzt nach neuem Recht der Grundsteuer B. Die Zuordnungen übernimmt das jeweilige Finanzamt.

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Was ist eigentlich der grundsätzliche Unterschied zwischen dem alten und dem neuen System?

Das alte System basierte auf dem sogenannten Einheitswert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 dieses System als verfassungswidrig eingestuft. Gleichzeitig hat das Gericht festgehalten, dass nur bis 2024 nach dem alten System die Grundsteuer erhoben werden kann. 2019 wurde vom Bund das Grundsteuerreformgesetz erlassen, wonach die Grundsteuer auf den Bodenrichtwerten und Listenmieten beruhen soll. Seitens des Bundesgesetzgebers wurde eine Öffnungsklausel eingeräumt. Bayern hat die Möglichkeit genutzt, eigene Festsetzungen festzulegen. Wir haben ein vergleichsweise einfaches Flächenmodell, bei dem der Wert eines Grundstücks keine Rolle spielt.

Kommunen stellen sich den Herausforderungen

Daher waren vergleichsweise nur wenige Angaben zur Grundsteuererklärung erforderlich. Der daraus resultierende Grundsteuermessbescheid wird vom Finanzamt erst dann überprüft, wenn zum Beispiel ein unbebautes Grundstück bebaut wird oder auf einem bebauten Grundstück ein Abriss erfolgt. Es bestehen bereits Ankündigungen, dass gegen die verschiedenen Modelle einige klagen wollen. Wir schauen, wie die Rechtsprechung ausfallen wird. Die Kommunen stellen sich in jedem Fall den jeweiligen Herausforderungen und den festgelegten Rahmenbedingungen.

Das bayerische System ist zwar einfach, aber ist es nicht ungerecht für uns im ländlichen Raum, wenn ein Grundstück in München genauso behandelt wird wie eines in einem kleinen Dorf?

Man kann es so sehen, wenn man auf den Vermögenswert abgestellt. In unserer Gemeinde wird sich die Grundsteuer im Großen und Ganzen in der Dimension wie bisher bewegen. Würde man die Grundstückswerte einbeziehen, wäre eine regelmäßige Wertüberprüfung erforderlich. Dies möchte ich an einem Beispiel erläutern. Ein Grundstück mit einem Gewerbebetrieb kann hoch bewertet werden, jedoch kann es auch wieder an Wert verlieren, wenn der Betrieb eingestellt wird. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung und neue Bewertung und das entsprechende Personal. Wir alle wollen ja Bürokratie abbauen und unsere Personalressourcen zielgerichtet einsetzen.

Muss der Normalbürger und Grundstücksbesitzer momentan etwas unternehmen?

Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, hat einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt bekommen. Den sollte man prüfen, ob alle Daten korrekt verarbeitet worden sind. Vielleicht hat man auch selbst einen Schreibfehler oder Zahlendreher in seiner Erklärung gemacht. Dann gibt es die Möglichkeit der Korrektur. Wir können die Daten nur so verarbeiten, wie wir sie vom Finanzamt bekommen. Die Sachbearbeiter in den Rathäusern stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, jedoch können diese die Festsetzung des Finanzamtes nicht ändern. Ich empfehle in diesen Fällen Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen.

Bis wann erfahren die Grundstücksbesitzer, wie viel sie künftig zahlen müssen?

Der Markt Lehrberg bereitet derzeit die Grundsteuerbescheide für kommendes Jahr vor. In der Oktober-Sitzung des Marktgemeinderates wurden die Grundsteuerhebesätze festgesetzt. Im Dezember wird die Satzung mit den neuen Hebesätzen veröffentlicht und tritt ab Januar 2025 in Kraft. In der Regel versenden die Kommunen zu Beginn eines Jahres ihre Bescheide. Was definitiv nicht mehr geht, ist auf Grundlage der alten Festsetzungen die Grundsteuer einzuziehen.

Wie viele Grundsteuererklärungen beziehungsweise Grundsteuermessbescheide fehlen noch? Was sind die Folgen?

Bei uns im Haus fehlen noch etwa zehn Prozent der Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt. Wir bekommen zurzeit täglich Messbescheide übermittelt. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in allen Rathäusern haben in den letzten Wochen und Monaten wirklich Hochleistungen mit vielen Überstunden gebracht. Auch wenn man bedenkt, dass zum Jahresende die Wasserablesung und die Abrechnungen Wasser und Abwasser anstehen. Grundstückseigentümer, die keine Erklärung abgegeben haben, können und werden vom Finanzamt geschätzt werden. Aufgrund dieser Schätzung werden wir dann unsere Bescheide erlassen. Der Sachverhalt muss von den Grundbesitzern dann mit dem Finanzamt geklärt werden.

Zur Person

Renate Hans (56) wurde in Arad (Rumänien) geboren. Sie ist Diplom-Verwaltungswirtin und hat an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Hof studiert. Am Landratsamt Ansbach war sie in verschiedenen leitenden Funktionen tätig, bevor sie Bürgermeisterin in Lehrberg wurde. Renate Hans ist unter anderem Kreisrätin, Kreisvorsitzende des bayerischen Gemeindetags und Vorsitzende des Naturparks Frankenhöhe.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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