Eine Woche nach Verboten: Münchner benutzen weniger Wasser | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.07.2026 12:53

Eine Woche nach Verboten: Münchner benutzen weniger Wasser

Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt seit 14. Juli. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt seit 14. Juli. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt seit 14. Juli. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die Münchnerinnen und Münchner haben seit dem Erlass von Verboten zum Wassersparen vor einer Woche deutlich weniger Wasser verbraucht. Die Gesamttendenz habe zuletzt bei unter 320 Millionen Liter pro Tag gelegen, teilte ein Sprecher der Münchner Stadtwerke auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit lag der Verbrauch noch einmal ein wenig niedriger als am ersten Tag nach den Verboten von Planschbecken-Befüllung, Rasensprengen und Co.

Während der extremen Hitze Ende Juni hatte der Verbrauch in München laut Stadtwerken etwa 400 Millionen Liter am Tag betragen. Wegen drohender Knappheit erließ die Stadt München am 14. Juli eine Allgemeinverfügung, die den Verbrauch reduzieren sollte. Seitdem ist es etwa untersagt, private Pools zu befüllen, den Rasen zu sprengen oder das Auto Zuhause zu waschen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Verbote gelten bis Anfang August - sofern sich die Lage nicht ändert

Ob der zuletzt verzeichnete Rückgang im Verbrauch der Münchner und Münchnerinnen direkt mit der Allgemeinverfügung zusammenhänge, sei weiter unklar, teilten die Stadtwerke mit. Möglich sei auch, dass der Bedarf aufgrund der vereinzelten Niederschläge und der niedrigeren Temperaturen in den vergangenen Tagen gesunken sei.

Die „Task Force“ der Stadt München zum Trinkwasser werde die Entwicklung des Verbrauchs und die Lage in den Gewinnungsgebieten weiter beobachten. Vom Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt hieß es, man werde „je nach Entwicklung der Lage“ über eine Änderung der Regeln entscheiden. Sollte sich an der Situation nichts ändern, gelten die Verbote vorerst bis 1. August.

Die Anordnung gilt auch für sieben Umlandgemeinden, die von den Münchner Stadtwerken mitversorgt werden: Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching.

© dpa-infocom, dpa:260721-930-416277/1


Von dpa
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