„Sehr erfreulich für das Feuerlöschwesen der Stadt Rothenburg.“ So kommentierte ein zufriedener Stadtbrandinspektor und Kommandant Jürgen Holstein die einstimmige Entscheidung des Stadtrates, im Gemeindeteil Bettenfeld ein Feuerwehrgerätehaus mit zwei Stellplätzen bauen zu lassen.
Der Kommandant hatte Unterstützung dabei, fast alle Zuschauerplätze waren mit Feuerwehrkräften belegt. Sie sahen einem Stadtrat zu, der sich einig war.
Die Zahlen sprachen aber auch für sich. Sie wurden von Harald Domscheit vom Ansbacher Architekturbüro Domscheit und Siegordner vorgestellt. Dabei kam heraus: Von den zwei möglichen Varianten kommt am Ende der Berechnung Variante zwei mit zwei Stellplätzen günstiger als die Variante eins mit nur einem Stellplatz.
Der Unterschied? Die Förderung. Domscheit zeigte auf einer Folie seiner Präsentation die voraussichtlichen Kosten an. Während bei Variante eins die Baukostensumme brutto mit 1,013 Millionen Euro mit einer möglichen Förderung von 63.500 Euro Kosten von insgesamt 949.785 Euro ergaben, lagen die Kosten für Variante zwei mit zwei Stellplätzen etwas darunter mit 941.355 Euro. Hier rechnet das Büro mit einer voraussichtlichen Förderung von 254.000 Euro. Entsprechend fiel der Beschluss einstimmig.
Domscheit brachte auch einen möglichen Zeitplan mit in die Sitzung: Im Frühjahr 2025 könnte Baubeginn sein. Das neue Feuerwehrgerätehaus wird nicht wie ursprünglich geplant auf dem Grundstück mit der Flurnummer 306 entstehen, sondern auf Flurstück 305. Die Begründung: „Intensive Untersuchungen“ haben ergeben, dass das Nachbargrundstück besser geeignet ist.
Auf eine Nachfrage von CSU-Fraktionschef Dr. Wolfgang Scheurer hin erklärte Domscheit außerdem, dass der Spielplatz dem neuen Gerätehaus nicht weichen muss, der Bolzplatz muss zwar etwas schmaler werden, aber auch er bleibt. Eine „gute Nachricht“ für Bettenfeld, meinte der Fraktionsvorsitzende der CSU und sprach auch von einer „Schmerzgrenze“ von einer Million Euro an Kosten für das neue Feuerwehrgerätehaus, die sich der Stadtrat gesetzt hatte und die „gut eingehalten“ werde.