Aus dem Ausland nach Deutschland: Viele kommen, um hierzulande zu arbeiten. Dafür sind häufig bestimmte Sprachkenntnisse nötig. Wer erst nach der Einreise Deutsch lernen oder seine Sprachkenntnisse weiter fördern möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten.
Die Plattform „Make-it-in-Germany“ verweist etwa auf Deutschkurse der Volkshochschulen, der Carl Duisberg Centren sowie auf das Angebot des Goethe-Instituts online oder an dessen Standorten in Deutschland.
Für Geflüchtete, Menschen mit Arbeitserlaubnis sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger gibt es zudem das sogenannte „Gesamtprogramm Sprache“ der Bundesregierung. Das Programm umfasse Integrations- und Berufssprachkurse, so Guadalupe Sanchez von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Umgesetzt wird das Programm vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Grundsätzlich gilt: Wer bei der Einreise Deutschkenntnisse unterhalb des Niveaus B1 GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) hat, muss in einem ersten Schritt an einem sogenannten Integrationskurs des BAMF teilnehmen. Den individuell passenden Kurs ermitteln die Kursträger anhand eines vom BAMF zur Verfügung gestellten Einstufungstests.
In einem zweiten Schritt ist es möglich, an Berufssprachkursen des BAMF teilzunehmen. Wer bei der Einreise Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 GER vorweisen kann, etwa in einem Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen, kann auch direkt an einem Berufssprachkurs teilnehmen.
Ziel eines Integrationskurses ist es, allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 GER zu vermitteln, so Guadalupe Sanchez. Gleichzeitig dient ein solcher Kurs der Orientierung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland vermittelt. Ein Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden à 45 Minuten und dauert somit ungefähr sechs bis acht Monate.
Infos zu den Kursen gibt es auf der Website des BAMF. Wer allgemeine Fragen zu den Integrationskursen hat, kann sich an den Bürgerservice des BAMF unter der Telefonnummer +49 911 9430 wenden. Bei Interesse an einer Teilnahme steht auch das zuständige Jobcenter oder die zuständige Agentur für Arbeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Anträge für Integrationskurse gibt es beim BAMF, dem zuständigen Jobcenter oder der zuständigen Agentur für Arbeit.
Kosten: Wer Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht, muss nichts bezahlen. Beschäftigte können sich vom Kursbeitrag befreien lassen, wenn ihr Bruttomonatsentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Die Beträge liegen aktuell bei 2409 Euro ohne Kind, mit einem Kind bei 3139 Euro und ab zwei Kindern bei 3869 Euro.
Die übrigen Teilnehmenden beteiligen sich in der Regel mit 50 Prozent an dem Kostenerstattungssatz, der zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Integrationskurs gilt. Aktuell sind das 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde.
Berufssprachkurse sollen Teilnehmende sprachlich in die Lage versetzen, eine Ausbildung oder eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Qualifizierung teilzunehmen. Das Ziel ist eine nachhaltige Integration der Lernenden in den Arbeitsmarkt.
Es gibt verschiedene Kurstypen. In Basiskursen bekommen Teilnehmende Deutschkenntnisse vermittelt, die sie generell im Arbeitsalltag benötigen. Spezialkurse richten sich etwa an Personen, die sich im Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe befinden. Auch gibt es Spezialkurse für die Bereiche Einzelhandel und Gewerbe/Technik. Dort lernen Teilnehmende jeweils Fachbegriffe oder bestimmte Ausdrücke. Weitere Kurse richten sich an Auszubildende oder Beschäftigte und bereiten jeweils auf die Anforderungen der Ausbildung oder einzelner Berufe vor.
Kosten: Wer vom Jobcenter zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs berechtigt oder verpflichtet wird, muss nichts zahlen. Ansonsten gilt: Teilnehmende müssen sich nur an den Kosten beteiligen, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro beziehungsweise bei gemeinsam Veranlagten über 40.000 Euro liegt. Der Kostenbeitrag liegt bei 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes. Aktuell sind das 2,56 Euro pro Unterrichtstunde. Arbeitgeber können den Kostenbeitrag übernehmen.
Wer einen Berufssprachkurs abbricht, muss den Kostenbeitrag laut Guadalupe Sanchez voll leisten - „außer, die Person hat den Abbruch nicht zu vertreten“. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss können Teilnehmende beantragen, dass ihnen 50 Prozent des Kostenbeitrags zurückerstattet wird.
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