Wie geht es mit der einstigen Gaststätte „Heiligenstetter” in der Klingengasse weiter? Nachdem das Gebäude seit 2006 leergestanden hatte, starteten vor rund drei Jahren Sanierungsarbeiten. Doch das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden: So wie vom Bauherrn Martin Menzel geplant, kann das Vorhaben nicht weitergeführt werden.
Das Gericht hat die Baugenehmigung, die die Stadt Rothenburg im April 2024 erteilt hat, für ungültig erklärt. Diese Genehmigung umfasste mehrere Punkte: Zum einen sollte die ehemalige Gaststätte saniert werden. Außerdem wollte Menzel zusätzliche Gästezimmer schaffen und die dazugehörige Scheune als Schank- und Speisewirtschaft nutzen. Im Innenhof plante er eine Freischankfläche.
Der Bauausschuss der Stadt stimmte den erforderlichen Befreiungen zu, mit der Begründung, dass die neuen Flächen der bisherigen Gaststätte zugeordnet werden können. Einem Nachbarn jedoch missfiel diese Entscheidung. Er klagte. Sein Anwalt Dr. Johannes Grüner betonte, dass der Kläger das Projekt durchaus positiv sehe, „aber nicht in dieser riesengroßen Dimension”. Die bisherige Gaststättenfläche würde glatt verdreifacht.
Damit verstoße das Vorhaben gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans. Dieser Plan aus dem Jahr 1993 mit einer letzten Änderung im Jahr 2007 ziele darauf ab, das Gastgewerbe in Grenzen zu halten und eine Verträglichkeit mit der Wohnbebauung sicherzustellen. Außerdem sei zu befürchten, dass der bewirtschaftete Innenhof eine „unzumutbare Lärmquelle” und damit eine „wahnsinnige Belastung für die Nachbarschaft” sein könnte, argumentierte Grüner.
Die Frage, die das Verwaltungsgericht nun klären musste, lautete also: Widerspricht die Erweiterung des ehemaligen Heiligenstetters tatsächlich dem planerischen Willen, der im Bebauungsplan festgelegt ist? Im August 2025 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Ansbach statt, in der sich die Beteiligten darauf verständigten, im September 2025 Vergleichsgespräche aufzunehmen. Die jedoch scheiterten.
Bei einem Augenscheintermin in Rothenburg wollte sich das Verwaltungsgericht mit der Vorsitzenden Richterin Kathrin Gensler daher vor Ort ein Bild von der Situation machen.
„Wir werden uns die Sache jetzt erstmal anschauen” meinte sie also und nahm alle Beteiligten inklusive einer recht großen Zahl an interessierten Gästen mit auf den Weg in die Klingengasse. Dort ging es darum festzuhalten: Was war früher einmal Gewerbe, was ist es noch heute? Wie hat sich die Situation verändert? Denn Andrea Schilling, Anwältin der Stadt, argumentierte: Viele einstige Gaststätten und Beherbergungsgebiete wurden im Laufe der Jahre aufgegeben. Die Erweiterung der Klingengasse 23 gehe also nicht über den Bestand aus der Aufstellungszeit des Plans hinaus. Und damit sei der planerische Wille gewahrt.
Sie ging sogar noch einen Schritt weiter: Man müsse Erweiterungsmöglichkeiten schaffen, um das Gaststättengewerbe wirtschaftlich betreiben zu können und es nicht vollständig zu verlieren. Darin wurde sie von Oberbürgermeister Dr. Markus Naser unterstützt. Ziel des Plans sei auch, dass bestehende Gastrobetriebe weiter existieren können, sagte dieser. Dem Trend des Gaststättensterbens etwas entgegenzusetzen, entspreche also dem Bebauungsplan. „Und wir wollen, dass es den Heiligenstetter auch zukünftig noch gibt.” Der Rechtsdirektor der Stadt, Michael Sommerkorn, bekräftigte: „Reagieren auf Entwicklungen muss möglich sein.”
Die Klägerseite sah das erwartungsgemäß anders: Man dürfe einen Bebauungsplan nicht einfach außer Kraft setzen, so Grüner. Das Vorhaben füge sich nicht ein, eine Befreiung sehe er daher nicht als möglich, dafür müsste zuerst der Bebauungsplan geändert werden. „Gaststätten sollen eben genau nicht erweitert werden, das hat der Plangeber genau festgelegt, das muss man bei der Anwendung des Plans akzeptieren.”
Dieser Meinung schloss sich letztendlich das Gericht mit Richterin Gensler an und erklärte die erteilte Baugenehmigung für ungültig. Die erteilten Befreiungen widersprächen dem grundlegenden Ziel des Bebauungsplanes, neue Schank- und Speisewirtschaften nicht zuzulassen. Außerdem sollen „Erweiterungen bestehender Schank- und Speisewirtschaften ebenso wie Neuerrichtungen verhindert werden.” Die Möglichkeit einer Ausnahme sei bewusst nicht geschaffen worden. Weil damit die Baugenehmigung bereits ungültig ist, ging das Gericht weiteren Aspekten wie etwa einer möglichen Lärmbelästigung, nicht mehr nach.
Menzel will jedoch noch nicht aufgeben. Er habe fünf Jahre Arbeit und viel Geld investiert. Und auch für die Stadt sei eine Bauruine sicher nicht der Wunsch. Eine Berufung, so steht es im Urteil, ist jedoch nicht zugelassen.
Gebaut wird aber in der Klingengasse 23 nach wie vor. Warum? Gegen diese Nichtzulassung der Berufung hat Menzel jetzt Rechtsmittel eingelegt, heißt es von Seiten der Stadt. Dies wiederum bedeute, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Baugenehmigung dadurch noch gültig ist. Zusätzlich habe Menzel eine denkmalrechtliche Erlaubnis, wonach er das Einzeldenkmal gegen die Witterung schließen, beispielsweise das Dach richten und die Fenster einbauen darf.