Gleich zweimal waren Spielplätze am Mittwochabend Thema im Neustädter Stadtrat – zum einen in der Bürgerfragerunde, zum anderen beim Thema Spielplatzsatzung. Dabei entwickelte sich eine unterhaltsame Debatte mit vollständig unterschiedlichen Ansätzen.
Zum ersten Mal an diesem Abend ploppte das Thema schon vor der eigentlichen Sitzung auf – erneut. Denn schon in der Bürgerredezeit der vorangegangenen Sitzung hatte sich eine Mutter zu Wort gemeldet, und die unzureichende Beschattung des neuen inklusiven Spielplatzes an der Stadtmauer – unweit der NeuStadtHalle – bemängelt. Die seinerzeit gegebenen Antworten hatten offenbar nicht für Zufriedenheit bei der Fragestellerin besorgt, wie nun eine zweite Mutter offenbarte.
„Enttäuschend” seien die Antworten gewesen, bemängelte sie, zu wenig sei von der Verwaltung auf ein berechtigtes Anliegen eingegangen worden. „Ich finde schon, dass Familien mehr beachtet werden sollten”, sagte sie und verwies darauf, dass zwar Bäume vorhanden, diese aber noch viel zu klein seien.”Die bringen noch nicht so viel.” Während der zurückliegenden heißen Tage „waren die Spielgeräte in der prallen Sonne” – der Gesundheit der Kinder eindeutig nicht zuträglich.
Gegen den Vorwurf, die Verwaltung sei untätig geblieben, verwahrte sich Bürgermeister Klaus Meier. Seinerzeit hatte Bauamtsleiter Gerald Schorr zwar gesagt, großflächige Sonnensegel seien dort wohl keine sinnvolle Lösung, doch „wir haben uns bereits intensiv damit befasst”, so Meier. Im Bauamt sei über dieses Thema beraten worden und erste Lösungsansätze seien angedacht, aber „in diesem Sommer wird das wohl nicht mehr klappen”.
Wenig später im Sitzungsverlauf wurde dann erneut über Spielplätze gesprochen. Grund dafür war eine Neufassung der bayerischen Bauordnung im Bereich „Örtliche Bauvorschriften”. Darin ist nun festgelegt, dass die Kommunen ab sofort von den Errichtern von Mehrfamilienhäusern nicht mehr verlangen können, schon ab der vierten Wohneinheit einen Spielplatz zur Verfügung zu stellen. Stattdessen wurde festgelegt, dass es „mehr als fünf” (also mindestens sechs) Wohnungen sein müssen, bevor diese Forderung überhaupt erhoben werden darf. Darüber hinaus hat der jeweilige Stadtrat die Möglichkeit, die Zahl beliebig zu erhöhen – auf sieben, acht, neun oder 20 Wohnungen. Damit soll, so der Gedanke der Staatsregierung, der Wohnungsbau erleichtert werden.
Der Neustädter Stadtrat musste sich somit zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres mit der örtlichen Spielplatzsatzung befassen. Im Jahr 2024 hatte man noch eine Schwelle von vier Wohnungen für angemessen erachtet und festgelegt, dass ab dieser Zahl ein Spielplatz Pflicht ist – jetzt wollte die Mehrheit davon nichts mehr wissen. Am eindringlichsten begründete diesen Sinneswandel Ulli Leopold (CSU): Ein normales Mehrfamilienhaus habe heute in der Regel doch ohnehin schon sechs Wohneinheiten, was dann bedeuten würde „dass in absehbarer Zeit jedes dieser Häuser einen Privatspielplatz hat”. Dieser „Spielplatzzwang” sei ihm jedoch „zu bürokratisch” und man schaffe damit weitere Hürden für Bauwillige. Er könne sich den verpflichtenden Spielplatz ab elf Wohneinheiten vorstellen.
Ausdrücklich betonte Leopold, „absolut nichts” gegen Kinder oder Spielplätze zu haben, aber die Stadt müsse doch dafür Sorge tragen, dass Wohnraum bezahlbar bleibe – auch dies sei im Sinne von jungen Familien. Wenn beispielsweise die Bauherren keinen Platz für einen Spielplatz auf dem Grundstück hätten, dann müssten sie Ablöse bezahlen und das wiederum verteuere die Wohnungen. „Betroffen sind doch vor allem Leute, die mit ihren Häusern für Nachverdichtung sorgen.”
Ganz billig ist der Spielplatzverzicht tatsächlich nicht: Bei der Spielplatzmindestgröße von 60 Quadratmetern liegt diese Ablöse bei 30.000 Euro; bei mehr Wohneinheiten wird es entsprechend proportional teurer (500 Euro pro Quadratmeter fehlender Spielplatz).
Ähnlich sahen es Manfred Dietlein und Heike Gareis (beide SPD). Dietlein hielt eine Größenordnung von acht Wohneinheiten für angemessen und meinte, es müsse ja auch nicht immer ein teurer Spielplatz sein – manchmal könne auch einfach „ein Bewegungsraum für Kinder” ausreichend sein. Gareis betonte, „dass wir unbedingt Wohnungen brauchen” und es dauerhaft falsch sei, Investoren und Bauherren „mit zu viel Regeln zu belegen”. Sie hielt acht Wohnungen ebenfalls für eine gute Größenordnung und regte an, auch die Quadratmeterzahlen zu berücksichtigen. In einem Haus voll kleiner Singleappartements beispielsweise sei ein Spielplatzbau überflüssig.
Dem gegenüber betonte Dennis Münch (parteilos), dass Spielplätze nicht ausschließlich unter Kostenaspekten gesehen werden dürfen. „Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass Wohnraum bei uns attraktiv ist und bleibt. Und Spielplätze werten Wohnungen auf.” David Muck (Grüne) sprach davon, dass „kleine, leicht erreichbare Spielmöglichkeiten für Eltern und Kinder” extrem wichtig seien - „es muss ja nicht immer gleich ein riesiger Abenteuerspielplatz sein”. Ähnlich sah es Reinhold Schultheiß (Grüne): Der Bewegungsmangel bei Kindern sei mittlerweile „eines unserer zentralen Probleme”.
Nach intensiver Debatte plädierte eine Mehrheit von 14 Ratsmitgliedern für den Kompromissvorschlag von Reinhard Wendel (FWG). Dieser hatte angeregt, die Spielplatzpflicht ab acht Wohnungen festzulegen, wobei diese Einheiten Mindestgrößen von 60 Quadratmetern aufweisen müssen. Dass somit auch Wohnungen mit einbezogen werden, die in ihrer Größe nicht unbedingt typisch für Familien sind, hatten vor allem David Muck und Jürgen Brenner (SPD) eingebracht. Beide verwiesen darauf, dass man bitte auch auf allein erziehende Mütter und Väter achten möge, die sich größere Wohnungen oft nicht leisten könnten.