Das können Immobilienbesitzer gegen Graffitis tun | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.05.2023 04:47

Das können Immobilienbesitzer gegen Graffitis tun

Der Schriftzug „Nix gut“ ist auf eine Fassade gesprüht, an der der Putz abgebröckelt ist. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Der Schriftzug „Nix gut“ ist auf eine Fassade gesprüht, an der der Putz abgebröckelt ist. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Der Schriftzug „Nix gut“ ist auf eine Fassade gesprüht, an der der Putz abgebröckelt ist. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Ob Zeichen, Buchstaben oder Bilder: Der Ärger ist in der Regel groß, wenn Immobilienbesitzerinnen und -besitzer an einer Hauswand ein Graffiti entdecken, das Unbekannte ohne ihre Erlaubnis gesprüht haben. Was ist dann zu tun, um den oder die Täter zur Verantwortung zu ziehen und im Idealfall den Ausgangszustand wiederherzustellen?

Auf diese Weise können Betroffene vorgehen:

Schritt 1: Das unerlaubte Besprühen einer Fläche ist Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Deshalb gilt es zunächst, die Graffitis beweissicher zu dokumentieren, um später gegebenenfalls gegen den oder die Täter vorgehen zu können. „Man kann hierzu Fotos oder Videos von dem Graffiti anfertigen“, sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland IVD.

Fotografieren Sie den genauen Standort, die Größe und die Farben des Graffiti. Platzieren Sie eine tagesaktuelle Zeitung im Foto, um den Aufnahmetag belegen zu können. Ziehen Sie eine Zeugin oder einen Zeugen hinzu. „Das kann jedermann sein“, sagt Engel-Lindner. Notieren Sie den Namen der Zeugin oder des Zeugen.

Schritt 2: Benachrichtigen Sie die Polizei und stellen Sie eine Strafanzeige - in der Regel gegen unbekannt. Wer Sprayer auf frischer Tat erwischt, sollte umgehend die Polizei informieren. „Keinesfalls sollte man sich selbst in Gefahr bringen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sagen Sie auch in der Nachbarschaft Bescheid. Wenn alle gemeinsam wachsam sind, lassen sich illegale Graffitis in der Umgebung womöglich reduzieren.

Schritt 3: Lassen Sie Graffitis möglichst zeitnah entfernen oder überstreichen. Damit vermeiden Sie zum einen, dass Nachahmer ebenfalls Graffitis sprühen. Zum anderen verlieren Sprayer häufig das Interesse, wenn sie sehen, dass ihr Werk schnell wieder weg ist. „Auch lässt sich die Farbe leichter entfernen, wenn sie noch nicht ausgehärtet ist“, so Wagner.

Am einfachsten erfolgt die Graffiti-Beseitigung, indem Sie einen professionellen Dienstleister beauftragen. „Mit sogenannten abrasiven Verfahren wird Graffiti durch Reibung von der Hauswand entfernt“, erklärt Annett Engel-Lindner. Das könne mit handelsüblichen Hochdruckreinigern mit Wasser funktionieren - meist aber nur, wenn Fachleute die Oberfläche zuvor mit einem speziellen Anstrich behandeln.

Wer für die Kosten der Graffiti-Beseitigung aufkommt

Generell müssen Sprayerinnen und Sprayer für den Schaden aufkommen. Erwischt man sie, stehen sie in der Pflicht, die Reinigung oder das Überstreichen zu bezahlen. Schwierig ist es jedoch immer, wenn die Täter nicht ermittelbar sind - und das kommt häufig vor. „Teilweise übernimmt die Wohngebäudeversicherung Graffitischäden“, sagt Julia Wagner. Überprüfen Sie den Tarif dieser Police und passen Sie ihn gegebenenfalls an, wenn die Gefahr besteht, dass häufiger Graffitischäden vorkommen können.

Wer die Täter nicht erwischt und nicht den richtigen Tarif in der Wohngebäudeversicherung hat, muss als Eigentümerin oder Eigentümer das illegale Graffiti auf eigene Kosten beseitigen lassen. Gegebenenfalls kann man sich das Geld als Schadenersatz zurückholen, wenn die Täterinnen und Täter später doch gefasst werden. „Erkundigen Sie sich in ihrer Stadt oder Gemeinde, ob es staatliche finanzielle Mittel zur Beseitigung von Graffiti gibt“, rät Annett Engel-Lindner. Ihrer Erfahrung nach bieten Gemeinden teilweise spezielle Programme oder sogar einen kostenlosen Graffiti-Entfernungsdienst an.

Müssen Eigentümer die Beseitigung am Ende doch selbst zahlen, können sie die Kosten in der Regel nicht auf ihre Mieter umlegen. Allerdings: „Es kommt auf den Einzelfall an“, sagt Engel-Lindner. Die Kostenumlage ist nach ihren Angaben immer möglich, wenn im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass zu den Betriebskosten auch die Kosten der Graffiti-Beseitigung gehören.

Teilweise urteilten Gerichte sogar, dass Mieter selbst ohne Erwähnung im Vertrag die Graffiti-Reinigungskosten tragen müssen - etwa dann, wenn Vermieter die Kosten bei der Betriebskostenabrechnung schon seit vielen Jahren ansetzen und man als Mieter über Jahre widerspruchslos zahlt.

Wie sich Objekte vor illegalen Graffiti schützen lassen

Manche Vorsorgemaßnahmen können Schmierereien vorbeugen. Sofern möglich, können zum Beispiel Zugänge zu Hauswänden versperrt werden - etwa durch dichtes Gebüsch. „Auch eine Beleuchtung des Hauses ist immer gut“, sagt Wagner. So müssen Täter immer damit rechnen, dass man sie sieht. „Auch das Anbringen von Videokameras ist geeignet, zukünftige Täter abzuhalten“, sagt Engel-Lindner. Wichtig: Eine kontinuierliche Aufnahme des öffentlichen Straßenraums und von Personen wie Passanten oder Lieferanten darf nicht erfolgen.

Auch das Haus selbst lässt sich schützen - etwa mit speziellen Graffiti-Schutzbeschichtungen, die auf die Fassade aufgetragen werden. „Dadurch wird das Anhaften des Graffiti an der Hauswand oder sonstigen Flächen erschwert und die Beseitigung erleichtert“, so Engel-Lindner.

© dpa-infocom, dpa:230511-99-650389/2


Von dpa
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