Und jährlich grüßt das Feuerwerk: Im Hinblick auf Silvester und die zu erwartende lautstarke Begrüßung des neuen Jahres wurde im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss erneut ein Böller-Verbot für das komplette Stadtgebiet beantragt. Erneut kam es nicht dazu, obwohl andernorts Knaller gänzlich verbannt werden.
Im Vorjahr war die BAP mit diesem Ansinnen vorstellig geworden, diesmal bemühte sich die ÖDP um eine Ausweitung der ohnehin bestehenden Sperrzone im historischen Kern Ansbachs. Dort ist Feuerwerk tabu.
Gründe dafür gäbe es zur Genüge, führte ÖDP-Stadtrat Friedmann Seiler mit Blick auf die angespannte weltpolitische Lage mit vielen Krisenherden auf und appellierte an die Vernunft – der Bevölkerung, aber auch der Stadtratskollegen. Schließlich gebe es in diesen Zeiten schon genug Aufruhr, jeder lautstarke Böller konterkariere den Wunsch nach Frieden. Unterstützung erfuhr Seiler dabei von der BAP, der OLA und den Grünen.
„Es wäre sinnvoll, ganz auf Böller zu verzichten“, meinte Boris-André Meyer (OLA), auch im Hinblick auf die viele verängstigten Tiere, die Silvester Jahr für Jahr hinterlasse. Ein konkretes Beispiel? „Im Tierheim jaulen die Hunde die ganze Nacht“, berichtete Meyer von Erfahrungen in seinem persönlichen Umfeld.
Auch Hannes Hüttinger (BAP) befand, dass es traurig sei, dass Tiere „bei uns in der Stadt schutzlos ausgeliefert sind“. Und von den Grünen hatte sich Simon Mayr die Mühe gemacht, die vermehrten Einsätze der Feuerwehr und der Rettungskräfte zum Jahreswechsel aufzuzählen, die der Gebrauch von Feuerwerkskörpern in der jüngeren Vergangenheit nach sich gezogen hatte. Allein 15 Mal mussten die Retter laut Mayr im Vorjahr zu Silvester wegen Verletzungen ausrücken, die im Zusammenhang mit Feuerwerk entstanden waren.
Widersprechen mochte da niemand, allerdings besteht nach wie vor keine rechtliche Handhabe für eine Ausweitung des Feuerwerksverbots, legte der städtische Rechtsreferent Udo Kleinlein in seinen Ausführungen dar. Ein bundeseinheitlich geltendes Gesetz gebe es nach wie vor nicht, das etwa den Schutz von Tieren zum Jahreswechsel explizit aufführe. Die von Boris-André Meyer ins Spiel gebrachte Bannmeile um das Tierheim würde einer Klage nicht standhalten, so Kleinlein.
So kommt weiter nur die Sprengstoffverordnung zum Tragen. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten – das gilt gerade für die Ansbacher Altstadt mit ihren historischen Gebäuden.
„Warum geht es dann etwa in anderen Städten wie Mindelheim?“, hatte sich Friedmann Seiler bereits bei der Diskussion im Vorjahr gefragt und lediglich Schulterzucken bei den Verantwortlichen geerntet. In der rund 15.000 Einwohner zählenden Kreisstadt im Unterallgäu sollte zum Jahreswechsel im gesamten Stadtgebiet Ruhe herrschen. Der Rat der Stadt Mindelheim hatte in einer Allgemeinverfügung beschlossen, dass im gesamten Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung“ zu Silvester verboten sind.
Will heißen: Die im Volksmund als Kracher firmierenden Heuler, Bombetten und Kanonenschläge sollten am 31. Dezember und 1. Januar nicht gezündet werden. Mit Ausnahme des historischen Kerns Mindelheims waren nach Auskunft der dortigen Verwaltung Feuerwerkskörper, die kaum Lärm machen, jedoch erlaubt.
Mit den Erfahrungen der Silvesternacht 2022 hat der Mindelheimer Stadtrat inzwischen eine Neuauflage der Allgemeinverfügung abgelehnt, „da die Kosten für den Sicherheitsdienst in keinem Verhältnis zur Durchsetzung des Verbots stehen.“ Es hatte sich gezeigt, dass mehr denn je geböllert wurde.