Der Bundesrat hat den Weg für Public-Viewing-Veranstaltungen bei der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft der Männer auch nach 22 Uhr frei gemacht. Die Länderkammer stimmte in Berlin einer Verordnung der Bundesregierung zu, in der Lärmschutzfragen geregelt sind. Kommunen können Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien damit auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.
Das betrifft die 26 der insgesamt 51 Spiele, bei denen der Anstoß erst um 21 Uhr erfolgt. Das gilt schon für das Eröffnungsspiel Deutschland gegen Schottland am 14. Juni in München. Die Regeln für öffentliche Übertragungen orientieren sich an denen vorheriger Europa- und Weltmeisterschaften. Wichtig ist, dass Ausnahmen von den Lärmschutzbestimmungen nur für Live-Übertragungen von Spielen zulässig sind.
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