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Veröffentlicht am 24.03.2026 15:26

Bonusprogramm: Können Sie noch Maßnahmen einreichen?

Digital einreichen: Viele Krankenkassen ermöglichen es, Nachweise bequem per App oder Onlineportal hochzuladen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Digital einreichen: Viele Krankenkassen ermöglichen es, Nachweise bequem per App oder Onlineportal hochzuladen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Digital einreichen: Viele Krankenkassen ermöglichen es, Nachweise bequem per App oder Onlineportal hochzuladen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ob als Mitglied in einem Sportverein oder Fitnessstudio, mit Vorsorgeuntersuchungen oder anderen Präventionsmaßnahmen - viele Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mit einer Prämie. Nur: Von diesen Bonusprogrammen wissen gar nicht alle Versicherten - oder beachten die vorgegebenen Fristen nicht.

„Unsere Erfahrung zeigt, dass jedes Jahr erhebliche Beträge verfallen, weil Versicherte die Boni nicht beantragen oder die Fristen nicht kennen“, sagt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI).

Jetzt nachprüfen, ob man von Programmen profitieren kann

Mit Blick auf den Kalender sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher besser noch einmal nachprüfen, ob sie nicht profitieren können. Denn bei vielen Krankenkassen müssten die Nachweise für die im Jahr 2025 absolvierten Gesundheitsmaßnahmen eingereicht werden, so die GVI. Wird die Frist versäumt, ist der Bonus dahin.

Bei vielen Kassen können die Nachweise digital erbracht werden - zum Beispiel per Foto in die App oder das Onlineportal hochgeladen werden.

Vorteil kann erheblich sein - besonders Familien profitieren

Laut GVI profitieren Familien besonders von den Bonusprogrammen, weil dort meist jedes Mitglied einen eigenen Bonusanspruch erwirbt, was die Summe der Prämien deutlich erhöht. 

Der finanzielle Vorteil durch die Teilnahme an einem Bonusprogramm kann übrigens erheblich sein. Je nach Anbieter können mehrere hundert Euro Geldprämie pro Jahr zusammenkommen. Ein Blick in die Unterlagen oder ein kurzer Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse genügen oft, um zu erfahren, ob und wie die Maßnahmen nachgewiesen werden können.

© dpa-infocom, dpa:260324-930-860210/1


Von dpa
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