Künftig sind Blinker für alle Fahrräder beim Abbiegen erlaubt. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung der Vorschriften im Straßenverkehrsrecht zu. Verkehrs-Staatssekretär Oliver Luksic (FDP) begrüßte, dass die Länderkammer den Weg dafür frei gemacht habe, künftig Fahrradblinker zuzulassen.
„Die technische Entwicklung der letzten Jahre hat diese Änderung ermöglicht“, sagte Luksic. „Das ist gut für die Verkehrssicherheit, da Radfahrer dadurch beim Abbiegen besser wahrgenommen werden können. Es ist aber auch ein wichtiges Signal für die Fahrradbranche, die nun Planungssicherheit hat, um entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen.“
Bisher waren „Fahrtrichtungsanzeiger“ nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau - wie Fahrradrikschas - zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden.
Im Januar hatte das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung angekündigt. Eine Sprecherin hatte gesagt, das Verkehrsministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs - die Zahl der Fahrräder mit Hilfsmotor ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Um das Abbiegen anzuzeigen, sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen.
Optional zulässige Fahrtrichtungsanzeiger seien ein Mittel, dies zu entschärfen. Optionale Blinker könnten das Handzeichen ersetzen, wenn Radfahrer anzeigen, dass sie abbiegen wollen.
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