Bayern: Kein „Trostpreis“-Bachelor für gescheiterte Juristen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 15.04.2026 11:52, aktualisiert am 15.04.2026 14:45

Bayern: Kein „Trostpreis“-Bachelor für gescheiterte Juristen

Wer Jura studieren will, muss bereit sein zu büffeln. (Symbolbild) (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)
Wer Jura studieren will, muss bereit sein zu büffeln. (Symbolbild) (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)
Wer Jura studieren will, muss bereit sein zu büffeln. (Symbolbild) (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)

Schlechte Nachrichten für angehende Juristen: In Bayern dürfte es für klassische Jurastudierende auch in Zukunft ohne Staatsexamen keinen Uni-Abschluss geben. Der Vorschlag der Landtags-Grünen nach einem sogenannten integrierten Bachelorabschluss im Jurastudium erhielt bei der ersten Debatte im Landtag kaum Unterstützung - nur die SPD signalisierte Zustimmung. CSU, Freie Wähler und AfD verteidigten die bisherige Praxis grundsätzlich und sprachen von einem „Trostpreis“.

Mit der von den Grünen geforderten Änderung soll erreicht werden, dass Studentinnen und Studenten nicht mit leeren Händen dastehen, falls sie beim Staatsexamen zweimal scheitern. Der Bachelorabschluss soll aber nur dann verliehen werden, wenn der universitäre Teil des Studiums erfolgreich abgeschlossen ist, also alle Prüfungen vor dem abschließenden Staatsexamen bestanden wurden.

Grüne wollen nicht generell an Staatsexamen für Juristen rütteln

Der so erlangte Bachelor solle den Einstieg in alternative Karrierewege etwa in der Wirtschaft erleichtern, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Toni Schuberl. Für eine Tätigkeit als Volljurist, zum Beispiel als Richter, bleibe ein bestandenes Staatsexamen nach wie vor Voraussetzung, daran werde nicht gerüttelt.

Die CSU-Fraktion kündigte an, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die CSU-Rechtspolitikerin Petra Guttenberger bezeichnete den Vorschlag als „Etikettenschwindel auf Kosten von Qualität und Leistungsnachweis“. AfD und Freie Wähler kündigten ebenfalls an, den Vorschlag abzulehnen. Der frühere Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) gab aber zu, dass auch er grundsätzlich einen Änderungsbedarf und eine Not bei den betroffenen Studierenden erkenne.

Integrierter Bachelor soll „Sicherheitsnetz“ sein

Verena Osgyan, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, warb schon vorab für den integrierten Bachelor als „Sicherheitsnetz“, der dafür sorgen solle, „dass gut ausgebildete Juristinnen und Juristen nicht ohne Abschluss in den Arbeitsmarkt starten müssen“. In anderen Bundesländern - die Grünen nannten etwa Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen - gebe es bereits entsprechende Regeln. Bayern dürfe den Anschluss nicht verlieren, um weiterhin für Studierende attraktiv zu bleiben.

Schuberl begründete die Forderung mit dem hohen Druck für die Studierenden: „Das Staatsexamen entscheidet bisher über alles oder nichts und setzt Studierende unter enormen, oft ungesunden Leistungsdruck. Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass Studierende nach sechs Jahren harter Arbeit mit leeren Händen dastehen.“ Im Landtag sagte er mit Blick auf das Staatsexamen, das aktuelle System beinhalte eine „geistige Misshandlung von Studierenden“.

28 Prozent bestanden Erste Juristische Prüfung 2025 nicht

Regelstudienzeit eines Jurastudiums sind zehn Fachsemester, also fünf Jahre. Dann folgt das erste Staatsexamen. Wer das nicht besteht, hat in Bayern auch keinen Hochschulabschluss vorzuweisen. Allerdings kann die Prüfung einmal wiederholt werden.

Nach Angaben des Landesjustizprüfungsamts haben in Bayern im Jahr 2025 rund 28 Prozent der Teilnehmer die Erste Juristische Prüfung nicht bestanden. Dabei seien nur 3,7 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer endgültig gescheitert, heißt es in dem Bericht weiter. Allerdings müsse man bei diesen Zahlen berücksichtigen, dass sich ein Teil der erstmalig Gescheiterten der Wiederholungsprüfung gar nicht mehr stelle - nach Schätzungen seien das drei bis fünf Prozent aller Kandidatinnen und Kandidaten.

Justizministerium: Qualifikation nicht gleichwertig mit Bachelor

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sieht die Forderung der Grünen nach einem integrierten Abschluss kritisch: „Ein solcher „automatisch” verliehener Bachelor of Laws würde eine juristische Qualifikation bescheinigen, über die diejenigen Studierenden nicht verfügen, die die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben“, teilte das Ministerium mit. Allerdings wolle man prüfen, ob es anderweitige Lösungen im Interesse der Studierenden gebe.

Rechtswissenschaftlicher Bachelor existiert in anderer Form

Zudem verwies das Ministerium auf bereits existierende Bachelorstudiengänge, die rechtliche Inhalte mit anderen Studiengebieten kombinieren, wie zum Beispiel der Studiengang „Rechts- und Wirtschaftswissenschaften“ an der Universität Augsburg, der Studiengang „Digital Law“ an der Universität Regensburg oder „Politikwissenschaft und Öffentliches Recht“ an der Universität Erlangen-Nürnberg. Diese Studiengänge zielten „nicht auf eine Tätigkeit in den juristischen Berufen mit der Befähigung zum Richteramt“ ab, sondern auf Tätigkeiten „etwa in Banken, Versicherungen oder Wirtschaftsunternehmen“.

Laut Justizministerium obliegt es den Universitäten, ob auch Leistungen aus einem Staatsexamensstudiengang für andere Bachelorstudiengänge angerechnet werden können. Kritiker sehen den integrierten Abschluss Bachelor of Laws aber als eine Entwertung anderer Abschlüsse.

© dpa-infocom, dpa:260415-930-947571/2


Von dpa
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