Auto überladen? So vermeiden Sie teure Bußgelder auf Reisen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.06.2026 12:57

Auto überladen? So vermeiden Sie teure Bußgelder auf Reisen

Reinstopfen was irgendwie reinpasst: Das zulässige Gesamtgewicht des Autos darf dabei aber nicht überschritten werden. (Foto: Silvia Marks/dpa-tmn)
Reinstopfen was irgendwie reinpasst: Das zulässige Gesamtgewicht des Autos darf dabei aber nicht überschritten werden. (Foto: Silvia Marks/dpa-tmn)
Reinstopfen was irgendwie reinpasst: Das zulässige Gesamtgewicht des Autos darf dabei aber nicht überschritten werden. (Foto: Silvia Marks/dpa-tmn)

Das muss mit, und das und das und das auch noch. Beim Packen des Urlaubsautos können sich Koffer, Taschen und Co. schnell türmen. Gerade Familien kommen da oft ans Limit, und fragen sich, was noch eingeladen werden kann und was daheim bleiben muss. Doch nicht nur ob's passt und dabei noch sicher verstaut werden kann, zählt. Sondern auch das zulässige Gesamtgewicht des Autos. Das darf nicht überschritten werden. Und die Insassen wiegen ja auch noch unterschiedlich viel.

Ein überladenes Auto fährt sich nicht nur unsicher, sondern es kann auch Sanktionen nach sich ziehen, so der TÜV Süd. Bei einem Pkw sind bei über 5 Prozent Überschreitung Geldbußen ab 10 Euro fällig. Bei über 20 Prozent gesellt sich ein Punkt in Flensburg zu 95 Euro Buße. Wer über 30 Prozent zu viel geladen hat, muss neben einem Punkt mit 235 Euro rechnen.

Doch wenn die Polizei Überladungen feststellt, ist im Einzelfall auch die Weiterfahrt in Gefahr - bevor nicht entsprechend abgeladen wurde. 

So ermitteln Sie die Gesamtmasse am genauesten

Am verlässlichsten lässt ich das finale Reisegewicht des startbereiten, vollgetankten Pkw auf einer Waage ermitteln. Das Gewicht der Mitfahrer muss dann noch dazu kalkuliert werden oder sie kommen bestenfalls mit.

Solche öffentlichen Waagen gebe es in fast jeder Gemeinde, so die Prüforganisation. Entsprechende Adressen lassen sich etwa im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen finden. Auch die Polizei würde, wenn sie den Verdacht auf Überladung hegt, auf diese Art nachwiegen lassen.

Ausrechnen allein kann ungenau werden

Das Ladegewicht nur auszurechnen, könnte kniffelig und ungenau sein. Die Kalkulation ist an sich ganz einfach, enthält aber Unbekannte. Man muss vom zulässigen Gesamtgewicht (Gesamtmasse) das Leergewicht abziehen - hier sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten. Das Resultat ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Diese Posten müsste man - etwa mit Hilfe einer Personenwaage - wiegen, um die Gesamtmasse nicht zu überschreiten.

Hier finden sich die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) laut ADAC:

  • F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
  • F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg
  • G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) 

Doch ein Haken etwa ist, dass das Leergewicht im Fahrzeugschein deutlich höher liegen kann. Nicht immer lässt sich das Zusatzgewicht etwa von Extras verlässlich in Erfahrung bringen. Denn: Im Fahrzeugschein steht eigentlich immer das Gewicht des Basisfahrzeugs. „Je mehr Ausstattung hinzukommt, umso schwerer wird das Fahrzeug“, erläutert Vincenzo Lucà vom TÜV Süd. „Das wird aber nicht in die Papiere aufgenommen, weil der Individualisierungsgrad je nach Modell sehr unterschiedlich sein kann.“ Die echte Gesamtmasse eines Fahrzeugs lasse sich also nur durch Wiegen ermitteln.

© dpa-infocom, dpa:260626-930-288499/1


Von dpa
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