Ausbildungsplatzsuche kann Rentenansprüche sichern | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.08.2026 16:26

Ausbildungsplatzsuche kann Rentenansprüche sichern

Noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Wer die Suche bei der Agentur für Arbeit meldet, kann sich unter Umständen Anrechnungszeiten für die Rente sichern. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)
Noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Wer die Suche bei der Agentur für Arbeit meldet, kann sich unter Umständen Anrechnungszeiten für die Rente sichern. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)
Noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Wer die Suche bei der Agentur für Arbeit meldet, kann sich unter Umständen Anrechnungszeiten für die Rente sichern. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)

Schule vorbei, aber den passenden Ausbildungsplatz bislang nicht gefunden? Dann sollten Jugendliche und junge Erwachsene zumindest ihr Bemühen um eine solche Stelle bei der Agentur für Arbeit melden. Der Grund: So können sich Betroffene unter bestimmten Umständen zumindest Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sichern, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit.

Von solchen Anrechnungszeiten profitieren Menschen im Alter zwischen 17 und 25 Jahren. Wer älter ist, bekommt die Suche nach einem Ausbildungsplatz nur dann anerkannt, wenn er oder sie unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig tätig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung geleistet hat.

Wofür Anrechnungszeiten gut sind

Weitere Voraussetzung für die Anerkennung von Anrechnungszeiten ist der DRV zufolge, dass die Ausbildungsplatzsuche mindestens einen Kalendermonat andauert. Nicht relevant ist hingegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder ob die Agentur für Arbeit in diesem Zeitraum Leistungen zahlt.

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten - etwa, weil sie durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ausbildungszeiten nicht arbeiten und somit auch nicht einzahlen konnten. Sie verhindern Lücken in der Erwerbsbiografie, helfen beim Erreichen der 35-jährigen Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente und werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

© dpa-infocom, dpa:260803-930-478863/1


Von dpa
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