Anstieg um über 500 Prozent: Weiter Wirbel um die Grundsteuer in Ansbach | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.01.2025 13:19

Anstieg um über 500 Prozent: Weiter Wirbel um die Grundsteuer in Ansbach

Die Ansbacher Innenstadt aus der Luft. Jeder Immobilienbesitzer hat in den vergangenen Tagen Post von der Stadt bekommen, in der ihm die Höhe der fälligen Grundsteuer mitgeteilt wurde. (Luftbild: Walter Röber)
Die Ansbacher Innenstadt aus der Luft. Jeder Immobilienbesitzer hat in den vergangenen Tagen Post von der Stadt bekommen, in der ihm die Höhe der fälligen Grundsteuer mitgeteilt wurde. (Luftbild: Walter Röber)
Die Ansbacher Innenstadt aus der Luft. Jeder Immobilienbesitzer hat in den vergangenen Tagen Post von der Stadt bekommen, in der ihm die Höhe der fälligen Grundsteuer mitgeteilt wurde. (Luftbild: Walter Röber)

Nachdem die Bescheide für die Grundsteuer in Ansbach zugestellt worden sind, konnte Kämmerer Christian Jakobs jetzt im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss erstmals Zahlen zur Einnahmesituation der Stadt nennen. Und er berichtete davon, dass seine Mitarbeiter mit telefonischen Anfragen irritierter Immobilienbesitzer bombardiert werden.

Im November hatte der Stadtrat die Hebesätze für die Grundsteuer angehoben. Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe auf 480 Prozent, bei bebauten Grundstücken auf 390 Prozent. Ziel: Trotz der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verursachten Steuerreform wollte die Stadt die Abgabenlast der Bürger insgesamt nicht erhöhen. Die Kommune wollte allerdings auch nicht auf Mindereinnahmen sitzenbleiben. „Aufkommensneutral“ sollte das Ganze vonstatten gehen.

„Punktlandung“ bei der Landwirtschaft

Die Zahlen des Kämmerers geben jetzt erstmals Aufschluss, ob das mit den 18.000 verschickten Bescheiden auch gelungen ist. Demnach hat man bei der Grundsteuer A mit Einnahmen von 92.000 Euro nahezu eine „Punktlandung“ geschafft, wie es SPD-Stadtrat und Finanzbeamter Martin Porzner in der Sitzung formulierte. Die Einnahmen liegen damit um rund 20.000 Euro unter dem Haushaltsansatz. Anders sieht es allerdings bei der Grundsteuer B aus. Hier hat der Kämmerer mit rund 7 Millionen Euro etwa 300.000 Euro mehr eingenommen als angesetzt. Jakobs machte aber deutlich, dass er mit einer „erheblichen Neuerklärungsquote“ rechne.

Was bedeutet das? „Aufkommensneutralität“ heißt nicht, dass der einzelne Eigentümer genau den gleichen Betrag wie bisher zahlen muss. Grundstücke und Gebäude wurden vor zwei bis drei Jahren aufgrund der Grundsteuererklärungen der Bürger neu bewertet. Daraufhin hat das Finanzamt Grundsteuermessbescheide verschickt. Jakobs: „Wir bei der Stadt haben dann mit diesem Grundsteuermesswert und unserem Hebesatz die Höhe der Steuer berechnet und die Bescheide verschickt.“

Für so manchen Eigentümer gab es dabei ein böses Erwachen. Die FLZ-Redaktion erreichten Berichte von Lesern, die zum Teil über einen Anstieg der Grundsteuer um über 500 Prozent klagen. Bei den meisten aktuell rund 500 Rückmeldungen, die telefonisch bis zur Kämmerei durchgekommen sind, gehe es um Zweifel am korrekten Messbetrag, so Jakobs. Wenn dort ein Fehler vorliege, könne man eine Neuerklärung machen. Dazu solle man sich an das Finanzamt wenden.

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Keine Rückerstattung bei falscher Grundsteuererklärung

Der Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, gezahlt werden muss die Grundsteuer 2025 in jedem Fall. Muss der Messbescheid durch das Finanzamt korrigiert werden, erhält der Bürger das zu viel gezahlte Geld zurück. Allerdings mit einer Ausnahme: Basiert der falsche Steuerbetrag auf einem „Erklärungsirrtum“ des Steuerzahlers, hat er also falsche Angaben in seiner Grundsteuererklärung gemacht, kann er sich den überhöhten Betrag für 2025 nicht mehr zurückholen.

SPD-Stadtrat Martin Porzner, der als Leiter des Finanzamtes Aschaffenburg ein Mann der Praxis ist, erklärte im Ausschuss: „Da gibt es noch unheimlich viele Fragen.“ Oft liege der Fehler tatsächlich beim Messbetrag. Er appellierte jedoch an die Bürger, Geduld zu haben und auf Telefonanrufe zu verzichten. Bei Anfragen und Einsprüchen solle man sich schriftlich oder elektronisch an die zuständigen Ämter wenden (siehe Kasten).

Der Einzelfall kann durchaus trickreich sein. Zum Beispiel bei Schrebergärten. Die werden in der Regel nach der Grundsteuer A als landwirtschaftliche Fläche besteuert. Ist allerdings das Gartenhäuschen auf dem Grundstück zu groß, wird der Garten als Wohngrundstück eingestuft und mit der Grundsteuer B belastet.

Adressen fürBeschwerden

Um die telefonische Warteschleife zu umgehen und die Mitarbeiter in den Ämtern zu entlasten, sollte man sich schriftlich oder elektronisch an die zuständigen Stellen wenden.
Bei der Stadt Ansbach per Mail unter abgaben@ansbach.de oder per Brief.
Beim Finanzamt über Elster – das Online-Finanzamt oder auch per Brief. Zusätzlich haben die Finanzbehörden eine Telefon-Hotline zur Grundsteuer (089/30700077) eingerichtet, die montags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr erreichbar ist.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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