Eine Allianz aus CSU, BAP sowie Freien Wählern/Ansbachern hat im Stadtrat die vorgesehene Gründachpflicht für Gewerbebauten in Ansbach gekippt. Stattdessen wird es alternativ die Möglichkeit geben, das Regenwasser vor Ort versickern zu lassen.
Am 16. Oktober hatte im Bauausschuss das Gründachgebot für die Bebauungspläne zweier Gewerbegebiete in Claffheim und Brodswinden noch eine Mehrheit gefunden. Demnach sollten die Dächer von Gewerbehallen dort mindestens zu 80 Prozent begrünt sein. Zwei Tage später stellten die drei Fraktionen ihren Antrag für den Stadtrat. Inhalt: Auf eine Dachbegrünung kann verzichtet werden, wenn Versickerungs- und Rückhalteteiche angelegt werden.
Das sorgte im Stadtrat für eine lebhafte Diskussion. Verwaltung, Oberbürgermeister, Grüne und ÖDP wollten die Gründachpflicht uneingeschränkt retten. CSU, BAP und Freie Wähler/Ansbacher wollten die Alternative der Versickerung.
Sie begründeten ihren Antrag vor allem damit, dass der Klimawandel mit langen Trockenperioden zur Abnahme des Grundwasserspiegels führe. Versickerung vor Ort könne den Grundwasserspiegel stabilisieren. „Gründächer schützen das Grundwasser nicht. Versickerung muss möglich sein“, sagte BAP-Stadtrat Hannes Hüttinger.
Das sei laut Beschlussvorschlag ja bereits möglich, wandte Baureferent Jochen Büschl ein. Dort hieß es: „Zusätzlich zur Dachbegrünung sollen Versickerungs- beziehungsweise Rückhalteteiche angelegt werden.“
Das reichte den Antragstellern aber nicht. Im Laufe der Debatte wurde klar: Zumindest der CSU und den Freien Wählern/Ansbachern ging es auch um die Baukosten. Sie wollten den Unternehmern die Freiheit lassen, unter bestimmten Bedingungen auf eine Dachbegrünung zu verzichten. Denn begrünte Dächer können wegen ihres zusätzlichen Gewichts die Statik von großen freitragenden Industriehallen aufwendiger machen. Das kann den Gewerbebau deutlich verteuern.
Oberbürgermeister Thomas Deffner (CSU) machte klar, was er von dem Antrag hielt: „Da kann der Bauherr dann ja machen, was er will.“
Otto Schaudig (CSU) beklagte die Überregulierung. Ein normaler Mensch verstehe das nicht mehr. Eigentlich wolle man doch die vielen Regeln zurückdrängen: „Und dann produzieren wir so etwas.“ Aber „gerade Ihr Antrag macht’s doch komplizierter“, entgegnete der OB.
Jochen Büschl fand den Antrag der drei Fraktionen nicht spezifisch genug: „Wir wissen ja nicht, wie wir das als Verwaltung auslegen sollen.“
CSU-Stadtrat Andreas Schalk sagte: „Es geht uns darum, beim ökologischen Ausgleich eine Alternative zu haben, damit Gewerbetreibende Hallen ohne teures Gründach bauen können. Je mehr wir die Unternehmen belasten, umso weniger Gewerbesteuer werden wir einnehmen.“
Jochen Büschl regte an, man könne doch einen neuen Beschlussvorschlag formulieren, der die Bedingungen für die alternative Versickerung beschreibe. Dafür unterbrach der OB die Sitzung für zehn Minuten.
In dieser Pause nannte Sabine Stein-Hoberg (Grüne) am Rande der Sitzung den Alternativ-Antrag reinen Lobbyismus: „Da geht es um ein einzelnes Grundstück.“ Mit der Versickerungs-Alternative werde es keine Dachbegrünung mehr geben.
Ebenfalls am Rande der Sitzung sagte CSU-Stadträtin Elke Beyer: „Man kann doch einem Unternehmer das nicht vorschreiben. Außerdem ist Versickerung genauso ökologisch wertvoll wie das Gründach.“
Schließlich legte der Baureferent den neuen Beschlussvorschlag vor. Demnach könne auf eine Dachbegrünung verzichtet werden, „wenn Versickerungs- und Rückhalteteiche angelegt werden, welche entsprechend der bebauten beziehungsweise versiegelten Fläche nach den geltenden Berechnungsgrundlagen mit rechnerischem und planerischem Nachweis dimensioniert sind.“
Weil es eine Empfehlung durch den Bauausschuss gab, musste zunächst über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt werden. Dieser wurde mit 24 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Der in der Sitzung formulierte Vorschlag wurde gegen zwölf Stimmen angenommen. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, eine erneute Offenlegung mit verkürzter Frist durchzuführen.