Anklage in Ansbach: Mindestens 17 Messerstiche gegen den Partner der Stieftochter | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.05.2025 10:33, aktualisiert am 28.05.2025 12:24

Anklage in Ansbach: Mindestens 17 Messerstiche gegen den Partner der Stieftochter

Bernd Hönicka und Dr. Vera Prechtel verteidigen den 47-Jährigen. Er gestand die Tat und entschuldigte sich bei seinem Opfer. (Foto: Luca Paul)
Bernd Hönicka und Dr. Vera Prechtel verteidigen den 47-Jährigen. Er gestand die Tat und entschuldigte sich bei seinem Opfer. (Foto: Luca Paul)
Bernd Hönicka und Dr. Vera Prechtel verteidigen den 47-Jährigen. Er gestand die Tat und entschuldigte sich bei seinem Opfer. (Foto: Luca Paul)

Am Landgericht Ansbach hat am Mittwoch um 9 Uhr der Prozess gegen einen 47-Jährigen begonnen. Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier warf ihm versuchten Mord mit mindestens 17 Stichen auf Kopf, Hals und Brust vor. Der Angeklagte gestand die Tat, bestritt jedoch einen Mordplan. Er sei von seinen Gefühlen übermannt worden, erklärte er. „Ich bereue zutiefst.”

Am 3. Oktober entlud sich auf der Straße die angestaute Wut des Ansbachers. Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier zeichnete Punkt für Punkt nach, was sich aus seiner Sicht am Nachmittag ab 16.45 Uhr auf der Straße zwischen dem Ortsteil Schalkhausen und dem Stadtzentrum ereignet hat. Danach lenkte der Angeklagte gezielt seinen Pkw auf den Gehweg auf den in seine Richtung laufenden Partner seiner Stieftochter. „Ungebremst und zielgerichtet fuhr er den Geschädigten von hinten an, um diesen entsprechend seines zuvor gefassten Tatplanes zu töten”, sagte der Oberstaatsanwalt. Der damals 28-Jährige habe nicht mit einem Angriff gerechnet und nicht ausweichen können.

Heinzlmeier betonte, dass diese erste Tat unmittelbar danach fortgesetzt wurde, um das Töten zu vollenden. Zu diesem Zweck habe der Angeklagte ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter Klingenlänge im Auto mitgenommen. Damit habe er auf den am Boden Liegenden „mindestens 17 Mal” auf den Kopf, in den Hals und in den Brustbereich gestochen. Erst als er aus den Wunden viel Blut fließen sah, habe er aufgehört, weil er dachte, der Tod sei seinem Opfer sicher.

Opfer selbst wegen Gewalt verurteilt

Doch der lebensgefährlich verletzte 28-Jährige überlebte. Er saß vor drei Wochen selbst als Angeklagter im Amtsgericht Ansbach und gestand, im Drogenrausch seine Partnerin immer wieder bedroht und verprügelt zu haben. Dafür bekam er eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Mutter des gemeinsamen Kindes war frei von Rachegelüsten. Sie zeigte sich überraschend versöhnlich und bat statt langer Haft um eine Anti-Drogen-Therapie. „Ich finde, bestraft wurde er genug“, sagte sie.

Was sie damit meinte, wird sich nun vor der Großen Strafkammer am Landgericht zeigen. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt, um der Tat auf den Grund zu gehen. Ein Gutachten soll beweisen, wie viele Messerstiche das am Boden liegende Opfer tatsächlich hinnehmen musste.

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Mord oder Totschlag?

Für die Staatsanwaltschaft sind das Umfahren mit dem Pkw und der Angriff mit dem Messer eine einzige, durchlaufende Tat. Wenn Spuren oder Zeugen zeigen sollten, dass der 47-Jährige den Mann tatsächlich umfuhr, ohne dass ihn dieser vorher gesehen haben konnte, könnte für das gesamte Geschehen Heimtücke gelten. Diese ist ein Mordmerkmal, das den Unterschied zu einem Totschlag ausmacht. Wobei zu klären ist, ob das Umfahren und die Messerstiche als eine durchgehende Tat oder als zwei getrennte Taten zu werten sind.

Totschlag kann dagegen vorliegen, wenn es zu der Tat durch eine starke seelische Belastung oder eine heftige Gemütsbewegung kam. Auch dafür gibt es in dem Fall Anzeichen. In seiner eigenen Verhandlung hatte der 28-Jährige gestanden, die Stieftochter drei Stunden vor der Messerattacke wieder einmal schwer verprügelt zu haben.

Zu den Besonderheiten des Falls gehört nicht nur, dass das Opfer wegen seiner eigenen Gewalttaten gegen die Stieftochter des jetzigen Angeklagten bereits verurteilt wurde. Er tritt in dieser Verhandlung als Nebenkläger auf, vertreten durch Rechtsanwalt Dominik Stelzig.

Im Oktober fuhr ein 47-Jähriger einen Mann an und stach ihn nieder. Doch die Vorgeschichte ist mindestens ebenso düster. (Foto: Tizian Gerbing)
Im Oktober fuhr ein 47-Jähriger einen Mann an und stach ihn nieder. Doch die Vorgeschichte ist mindestens ebenso düster. (Foto: Tizian Gerbing)

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Spielraum für Große Strafkammer

Die Verteidigung liegt in den Händen von Bernd Hönicka und Dr. Vera Prechtel. Die Anwältin verlas eine schriftliche Erklärung des Angeklagten. Darin räumte er ein, Grenzen überschritten zu haben, die er nie hätte überschreiten dürfen. „Dafür übernehme ich die Verantwortung.”

Ausführlich ging der Angeklagte auf die Vorgeschichte der Tat ein. Die Partnerin des Opfers sei die Tochter seiner Verlobten. Er habe sie geliebt wie eine eigene Tochter, zumal er selbst keine Kinder habe. Hilflos habe er über Monate mit ansehen müssen, wie sie massiv von ihrem drogensüchtigen Partner geschlagen und bedroht wurde.

Nach einem erneuten Gewaltakt vor der Tat habe er den 28-Jährigen zur Rede stellen wollen. Nur deshalb sei er ihm nachgefahren. Plötzlich sei ihm schwarz vor Augen geworden. Er sei ohne Absicht auf den Gehweg gekommen und habe den 28-Jährigen mit seinem Pkw von hinten erfasst.

Keine Erinnerung an die Stiche

An das, was danach war, erinnere er sich nicht. Erst nach den Stichen setze seine Erinnerung wieder ein. Die Tatwaffe habe er zufällig neben sich im Auto gehabt. Er habe das Messer vorher von einem Schrebergarten nach Hause mitnehmen wollen, es aber neben dem Fahrersitz vergessen.

„Ich wollte, dass meine Tochter frei atmen kann, ohne Angst, Furcht und Schmerzen”, schließt die Erklärung des 47-Jährigen. Statt der geplanten Aussprache habe er dann jedoch zum Messer gegriffen. „In diesem Moment war ich nicht mehr ich selbst.”

Schweigen bis zum Urteil

Über diese Erklärung hinaus werde ihr Mandant keine Angaben machen, kündigte Anwältin Dr. Vera Prechtel an. Damit hat die Verteidigung die zentralen Vorwürfe der Anklage, die für einen versuchten Mord sprechen, zurückgewiesen. Der Angeklagte hat alle Punkte betont, die auch ein Urteil wegen eines versuchten Totschlags möglich machen könnten.

Die Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Matthias Held hat für beide Varianten mehr Spielraum, als wenn der 28-Jährige seinen Verletzungen erlegen wäre. Bei einem Urteil wegen vollendeten Mordes wäre eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zwingend. Bleibt es beim Versuch, können die Richter beim Strafmaß nach verschiedenen Faktoren eine Haftstrafe festlegen. Dann spielt die Frage, ob die Richter am Ende auf Mord oder Totschlag erkennen, eine kleinere Rolle.

„Ich habe kein Messer gesehen”

Das Opfer schilderte vor Gericht seine Wahrnehmungen der Tat. An vieles kann sich der heute 29-Jährige nicht mehr erinnern. Weder an den Aufprall des Autos, noch an die Messerstiche. „Ich habe es nicht einmal gesehen“, sagte er über das Auto, das ihn von hinten erfasste. „Ich habe kein Messer gesehen.“

Doch eine Erinnerung kommt dem 29-Jährigen, der in der JVA Würzburg sitzt, bis heute immer wieder hoch. Er sieht sich selbst: „Ich war auf Knien, mein Gesicht offen, überall Blut. Ich träume davon.“ Deshalb würde er oft nur zwei bis drei Stunden schlafen, erzählt er. „Ich habe Schlafstörungen, ich habe Angststörungen.“ Er habe vor Menschen Angst und sehe sich immer wieder um, wer hinter ihm läuft.

Ein Dutzend Narben sind ihm von dem Messerangriff geblieben. Zudem habe er nach wie vor Beschwerden mit der Lunge. Gegen den Angeklagten findet er harsche Worte: „Er ist nicht mehr Mensch. Er wollte mich einfach umbringen.“ Seine eigenen Gewalttaten gegen seine Ex-Partnerin gesteht er nach wie vor ein.

Nachdem der 29-Jährige ausgesagt hatte, bat der Angeklagte um das Wort. Er stand auf und wandte sich direkt an sein Opfer: „Das wollte ich nicht. Es tut mir leid.“


Von Manfred Blendinger und Luca Paul
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