Ärger um die Deponie: Obernzenn widersetzt sich dem Landratsamt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.06.2025 09:05

Ärger um die Deponie: Obernzenn widersetzt sich dem Landratsamt

Blick auf die Bauschuttdeponie in Urphertshofen, die rekultiviert werden muss. (Archivfoto: Helmut Meixner)
Blick auf die Bauschuttdeponie in Urphertshofen, die rekultiviert werden muss. (Archivfoto: Helmut Meixner)
Blick auf die Bauschuttdeponie in Urphertshofen, die rekultiviert werden muss. (Archivfoto: Helmut Meixner)

Der Marktgemeinderat Obernzenn hat mit großer Mehrheit entschieden, sich dem Landratsamt zu widersetzen und die Rekultivierung der Inertabfalldeponie Obernzenn-Urphertshofen, auch Bauschuttdeponie genannt, nicht neu auszuschreiben. Einzig Bürgermeister Reiner Hufnagel stimmte dafür – er wollte sich nicht gegen die Aufsichtsbehörde stellen.

Nachdem das Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim die Stilllegung der Anlage unter der Auflage genehmigt hatte, das Gelände abzudichten, damit der Niederschlag nicht durch die Abfälle geleitet wird und eventuell Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, war der Auftrag vor zwei Jahren für 193.000 Euro an eine Fachfirma vergeben worden. Diese hatte mit den Arbeiten auch begonnen, sie allerdings nicht zum Abschluss gebracht.

Gemeinderäte dürften sich extrem geärgert haben

Wegen der Einhaltung des Datenschutzes durften in der öffentlichen Ratssitzung keine konkreten Gründe dafür genannt werden. Es wurde jedoch angedeutet, dass die Angelegenheit wahrscheinlich ein juristisches Nachspiel haben wird. Mitglieder des Gemeinderats machten keinen Hehl daraus, sich über das Unternehmen extrem geärgert zu haben.

„Das ändert aber nichts daran, dass wir die Rekultivierung den Auflagen entsprechend durchführen müssen“, informierte Hufnagel den Marktgemeinderat. Darauf habe der zuständige Abteilungsleiter des Landratsamts ihn ausdrücklich hingewiesen. „Es handelt sich demnach um eine Pflichtaufgabe!“ Solange rechtliche Fragen mit der alten Firma nicht geklärt seien, wollten die Mitglieder des Gremiums jedoch nicht mit der neuen Ausschreibung beginnen. „Wir sollten nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen“, sagte dazu Matthias Stammberger (Liste Land). Johannes Weiß (CSU) stimmte ihm darin zu. „Es geht schließlich um eine große Summe.“

Guter Wille gegenüber dem Landratsamt gezeigt

Bereits bei den Beratungen über die Maßnahme und die Vorbereitung der ersten Ausschreibung hatten die hohen Kosten dem Marktgemeinderat starke Bauchschmerzen bereitet. Diese kommen nach Verwaltungsangaben unter anderem dadurch zustande, dass eine ein Meter dicke Schicht aus zwei verschiedenen Materialien vorzusehen sei, die besonderen Anforderungen genügen müssten. Über einem 70 Zentimeter hohen Unterboden ist ein 30 Zentimeter hoher, humoser Oberboden aufzubringen, der keine Keimlinge und Samen nicht-heimischer, invasiver Arten, also Neophyten, beinhaltet. Diese könnten sich ausbreiten und das Ökosystem bedrohen.

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Obwohl die übergeordnete Behörde die Neuausschreibung und Fertigstellung verlangt, sieht das Gremium in der aktuellen Situation eine Chance, um die ungeliebte und kostspielige Pflicht doch noch herumzukommen. Dem Landratsamt gegenüber habe man doch seinen guten Willen gezeigt. „Es ist nicht so, dass wir nichts gemacht haben. An uns hat es nicht gelegen“, betonte Stammberger.

Die Kommune hat keine Wahl

Bürgermeister Hufnagel konnte zwar gut nachvollziehen, dass die Kolleginnen und Kollegen in haushälterisch schwierigen Zeiten ungern Geld in die Hand nehmen. Er wies aber mehrfach darauf hin, dass die Kommune hier keine Wahl habe – ganz egal, wie knapp das Geld sei.

Denn eine Prognose darüber, was das Landratsamt von der Argumentation halten werde, fiel ihm aufgrund seiner Erfahrungen nicht schwer. „Die werden sagen, dass wir bei den freiwilligen Leistungen sparen sollen.“ Die Deponie-Rekultivierung sei aber nun mal eine Pflichtaufgabe. Sich „mal bemüht zu haben“, das reiche nicht.

Mit einer Gegenstimme wurde dennoch folgender Beschluss gefasst: „Der Marktgemeinderat weigert sich, die noch erforderlichen Arbeiten zur Rekultivierung der Deponieoberfläche neu ausschreiben und ausführen zu lassen und beschließt, die Bescheide des Landratsamts nicht weiter umzusetzen.“ Dies soll dem Landratsamt so mitgeteilt werden.


Von Yvonne Neckermann
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