Kommt nach 10H nun 3D? 10H: Diese bayerische Verhinderungsregel für den Bau von Windkraftanlagen hat die Staatsregierung auf Druck von Bundesenergieminister Robert Habeck zumindest teilweise entschärft. Doch jetzt haben Ministerienmitarbeiter augenscheinlich den Ausbau von Solarkraftwerken ins Visier genommen: mit der so genannten 3D-Regel.
3D: Nur im Umfang des dreifachen Rotordurchmessers rund um ein Windkraftwerk wollen hiesige Behörden die Aufstellung von Photovoltaik-(PV-)Modulen erlauben. Das jedenfalls hat Johannes Maibom erfahren, als er vor einiger Zeit mittelfränkischen Beamten die Idee einer Dreifach-Flächennutzung in seinem Heimatdorf Emskirchen-Mausdorf vortrug. Für PV-Anlagen müssen die Gemeinden bekanntlich jeweils Bebauungspläne aufstellen.
Diese wiederum müssen von Behörden geprüft und genehmigt – oder eben abgelehnt – werden. Der Emskirchener Ortsteil Mausdorf grenzt direkt an die Gemarkung der Industriestadt Herzogenaurach.
Maibom ist einer der Väter des Projekts „Mausdorf hat Energie“. Dahinter steckt die Idee, den Ort selbst mit Wärme und Strom aus Sonne, Wind und Bioenergie zu versorgen. Bis heute werden dort laufend neue Energie-Ideen geboren.
Die Letzte: In dem zwischen Windrädern der Gesellschaft „Reuthwind“ etablierten Biotopverbund sollen PV-Anlagen errichtet werden. Der Platz würde ausreichen, um 12,5 Megawatt starke, aufgeständerte PV-Anlagen zu errichten. Eine Doppel-, ja sogar eine Dreifach-Nutzung, denn die Flächen sind ja schon durch die Windkraftwerke vorbelastet.
Für den damit erzeugbaren Solarstrom haben die Mausdorfer bereits einen Abnehmer: ein Industrieunternehmen in der Nachbarstadt will sich damit über eine Direktleitung zum Werk-Trafo zu großen Teilen selbst versorgen.
„Power Purchase Agreement“, kurz PPA, nennt sich solch ein langfristiger Stromliefervertrag. Doch die Tücke liegt im Detail, gerade im Freistaat Bayern. Wo Windräder auf Vorbehalts- oder Vorrangflächen stehen oder errichtet werden sollen, da darf es keine konkurrierende Nutzung geben. Die Mausdorfer Solarprojektentwickler dachten jedoch, dass PV-Anlagen unter Windräder und um sie herum die Windkraft überhaupt nicht behindern. Anders sehen das die Behördenverantwortlichen: Die beharrten zunächst auf „Wind und sonst nix.“
Bis in Lonnerstadt (Kreis Erlangen-Höchstadt) eine Vereinbarung zustande kam: Nur im Umgriff des dreifachen Durchmessers der Rotoren dürfen PV-Anlagen stehen. Auf diese „3D-Regel“ berufen sich offensichtlich Bayerns Behörden nun auch in Mausdorf. Denn auch hier drehen sich die Windräder auf drei für Windkraftnutzung reservierten Flächen.
Hier sei aber nicht genug Platz für weitere Windräder. Von möglicher Konkurrenz durch PV könne keine Rede sein, stellt Maibom klar. Und es mache keinen Unterschied, ob PV-Module nur im Bereich dreier Rotor-Durchmesser um die Windräder oder darüber hinaus aufgestellt werden.
Doch wenn die Behörden nur 3D gestatten, fiele von den geplanten 12,5 Megawatt Solarleistung etwa ein Drittel weg – und der PPA-Vertrag mit dem Abnehmer würde womöglich platzen. Doch Bayern sieht sich laut einer Sprecherin des Wirtschafts- und Energieministeriums mit dieser 3D-Regel sogar „als Vorreiter in der Bundesrepublik“, der „einen Weg gefunden hat, Vorranggebiete von Windenergie in Einzelfällen mit einer Freiflächen-Photovoltaik-Nutzung zu vereinbaren. Andere Bundesländer sind inzwischen nachgezogen.“
Auf Nachfrage unserer Redaktion zu einer möglicherweise zwischen Bund und Freistaat vereinbarten Regelung, die PV-Anlagen in Windgebieten auf einen Umgriff des dreifachen Rotordurchmessers um bestehende oder geplante Windkraftanlagen zu beschränken („3D-Regel“), schreibt Susanne Ungrad vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): „Diese Regelung ist dem BMWK nicht bekannt und sie geht auch nicht auf Bundesregelungen zurück. Gespräche zu dieser Regelung zwischen Bundesministerium und Bayern sind uns ebenfalls nicht bekannt.“
Zwar hätten „die zuständigen Gremien der Länder jüngst einen Vollzugsleitfaden zum ,Wind-an-Land-Gesetz‘ beschlossen“. Daran seien auch die bayerische Staatsregierung und Bundesministerien beteiligt gewesen. Doch „die 3D-Regel war nicht Gegenstand der Gespräche“, betonte Susanne Ungrad aus dem Bundesklimaschutzministerium. Dagegen schreibt die Sprecherin des bayerischen Wirtschaftsministerium, das Bundesministerum habe dieses Vorgehen sogar „ausdrücklich unterstützt“. Auch wenn sie zugibt: „Es wurden keine Festlegungen im Rahmen der Bundesgesetzgebung getroffen.“