Zweifel an Identität: Kuriose Pause im Maishäcksler-Prozess | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.02.2023 17:13

Zweifel an Identität: Kuriose Pause im Maishäcksler-Prozess

Nach dem Check beim Erkennungsdienst brachte eine Polizeistreife den Angeklagten zurück ins Neustädter Amtsgericht. (Foto: Manfred Blendinger)
Nach dem Check beim Erkennungsdienst brachte eine Polizeistreife den Angeklagten zurück ins Neustädter Amtsgericht. (Foto: Manfred Blendinger)
Nach dem Check beim Erkennungsdienst brachte eine Polizeistreife den Angeklagten zurück ins Neustädter Amtsgericht. (Foto: Manfred Blendinger)

Eine ungewöhnliche Zwangspause musste der Direktor des Neustädter Amtsgerichts am Montag anordnen. Richter Friedrich Weitner ließ überprüfen, ob sich im Maishäcksler-Prozess der Angeklagte von seinem Bruder vertreten ließ.

„Das müsste der Bruder sein”, sagte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter am Beginn seiner Aussage verwundert. Er erkenne den Mann auf der Anklagebank nicht als denjenigen, gegen den er ermittelt hatte. Seine Zweifel hatten Gewicht, schließlich hatte der Ermittler den Verdächtigen mehrfach auf seinem Hof im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim erlebt.

Rätselhafte Antwort: „Ich bin der, der ich bin”

Die letzte Begegnung mit dem Angeklagten lag allerdings schon drei Jahre zurück, fügte der Polizist hinzu. Aber er wolle seine Zweifel an der Identität trotzdem dem Richter mitteilen. Friedrich Weitner tat sich schwer, die Frage aufzuklären. Der als Angeklagter erschienene Mann hatte keinerlei Papiere dabei und antwortete auf die Frage des Richters nach seinem Namen nur rätselhaft „Ich bin der, der ich bin”. Seine Papiere seien irgendwo zu Hause, er werde sie aber auf die Schnelle nicht finden können.

Sein Rechtsanwalt Uwe Bartelt konnte nicht helfen. Der Pflichtverteidiger gab an, seinen Mandanten noch nie gesehen zu haben, sondern nur von Telefonaten zu kennen. Der medizinische Sachverständige Dr. Roman Steinkirchner war weitgehend sicher, dass im Gerichtssaal derselbe saß, den er zweimal auf seinem Hof für ein Gutachten besucht hatte.

Sachverständiger: Angeklagter ist verhandlungsfähig

Allerdings weniger von dessen Aussehen her, sondern eher von seinem Verhalten. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie attestierte dem Mann, er sei „ängstlich abgeschirmt”, eine „akzentuierte Persönlichkeit” und neige zu psychosomatischen Beschwerden, sei aber verhandlungsfähig.

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Jedoch, schränkte der Mediziner ein, wisse er natürlich nicht, ob bei seinen beiden Besuchen tatsächlich der Angeklagte anwesend war. Denn neben dessen jüngerem Bruder, dem ebenfalls Sabotageakte gegen andere Landwirte vorgeworfen werden, gibt es noch einen dritten Bruder.

Mit Maske und Sonnenbrille im Gerichtssaal in Neustadt

Der Verdacht, möglicherweise vertrete dieser dritte Bruder nun den Angeklagten, wurde durch die Maske verstärkt, die der Mann auf der Anklagebank trug, als einziger im Gerichtsaal. Als ihn Richter Friedrich Weitner bat, die FFP2-Maske für seine Vernehmung abzunehmen, setzte sich der vorher Maskierte sofort eine große Sonnenbrille auf mit der Begründung, ihm sei es sonst zu hell.

Weil in jedem Prozess eindeutig feststehen muss, dass der Angeklagte tatsächlich der Angeklagte ist, sah der Richter nur eine Möglichkeit: Er unterbrach die Verhandlung und ließ den Mann mit Maske und Sonnenbrille zur Neustädter Polizeiinspektion bringen. Dort wurden seine Daten vom Erkennungsdienst mit den Daten seiner amtsbekannten Brüder verglichen.

Nach einer Stunde stand fest: Es sitzt der richtige Mann im Gerichtssaal. Die Zweifel des Gutachters an seinem Aussehen waren berechtigt. Er habe seinen Vollbart erst am Vorabend der Verhandlung abgenommen, sagte der 69-Jährige.

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