Ziehen Paare zusammen, gibt es eine Menge zu bedenken. Dinge, die bisher jeder für sich regelte, erfordern jetzt gemeinsame Lösungen. Zum Beispiel müssen Hausrat und Verträge für das gemeinsame Zuhause neu zugeschnitten werden. Dieser Elf-Punkte-Plan unterstützt Sie dabei:
Ist die gemeinsame Wohnung gefunden, sollten Sie bereits miteinander geklärt haben, wer den Mietvertrag unterschreibt: Einer allein? Beide gemeinsam? Denn das hat Auswirkungen, sollte es eines Tages um Trennung oder Mietschulden gehen: „Mietschulden bleiben immer an demjenigen hängen, der den Mietvertrag unterschrieben hat“, erklärt Arthur Wilm, Trainer für Verbraucherbildung in Bayern. Stehen beide Partner unter dem Vertrag, haften beide dem Vermieter gegenüber - ansonsten nicht.
Bei einer Trennung kann in der Regel derjenige in der Wohnung bleiben, auf dessen Namen der Vertrag läuft. Ist das nur einer, kann er oder sie den anderen einfach vor die Tür setzen oder alternativ selbst ausziehen und den Mietvertrag kündigen. Der Expartner verliert dann das Dach über dem Kopf.
Mit einer fairen Aufteilung der Haushaltsausgaben vermeiden Sie von Anfang an Streit ums Geld. Der von jedem aufzubringende Anteil kann sich zum Beispiel an Ihrer Finanzkraft und der Ihres Partners oder Ihrer Partnerin orientieren - und damit unterschiedlich hoch sein.
Um die Kosten des vereinten Haushalts zu bezahlen, ist ein Gemeinschaftskonto ideal. Darauf überweist jeder seinen Anteil am Haushaltsgeld. Das Girokonto läuft auf den Namen beider Partner, beide haben Vollmacht und Zugriff.
Arthur Wilm hält ein Drei-Konten-Modell für smart, um Krach vorzubeugen: „Ein Gemeinschaftskonto plus zwei Einzelkonten für die persönlichen Ausgaben.“ Sein Tipp: Nach einem Geldinstitut Ausschau halten, bei dem Unterkonten kostenlos geführt werden können. Das spart Gebühren.
Vieles ist doppelt vorhanden, wenn zwei Haushalte einer werden. Möbel, Geschirr, Wäsche, Auto. Überlegen Sie zusammen, was mitgenommen wird. Für den Rest suchen Sie Abnehmer. Oft übernehmen Freunde, Familie oder Sozialkaufhäuser Sachen. Reicht ein Auto, kann das zweite abgeschafft werden.
Überzähligen Hausrat werden Sie auch auf Verkaufsplattformen und Flohmärkten los. Der Aufwand kann jedoch höher sein als der Ertrag.
In Kellern und auf Speichern liegt viel Zeug herum, das reif ist für den Sperrmüll. Kommunen bieten Abholtermine an. Oft müssen Sie diese Wochen im Voraus buchen. Das geht häufig online auf der Seite des Entsorgers. Am besten wählen Sie ein Datum vor dem Umzug, dann müssen Sie die Sachen nicht ins gemeinsame Zuhause mitschleppen.
Kümmern Sie sich vor dem Einzug um den Vertrag mit dem Stromanbieter. Entweder können Sie den Lieferanten beibehalten oder Sie brauchen einen neuen.
Ersteres ist üblicherweise der Fall, wenn Sie innerhalb des Bezugsgebiets Ihres bisherigen Versorgers wohnen bleiben. Dann müssen Sie aber daran denken, den oder die Verträge für die alten Wohnungen zu kündigen, damit sie nicht weiterlaufen und unnötige Ausgaben verursachen.
Die Kündigungsfristen hängen nach Angabe von Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW, unter anderem davon ab, ob Sie in der Grundversorgung stecken oder einen Sondertarif haben. Auskunft geben die Versorger. Kündigen können Sie Hermanni zufolge in Textform oder online per Button auf der Internetseite des Anbieters.
Bemühen Sie sich frühzeitig um einen Neuvertrag. Andernfalls landen Sie zunächst in der teureren Grundversorgung. Das passiert schnell: „Der Vertrag kommt beispielweise schon mit Betätigen eines Lichtschalters zustande“, sagt Hermanni. Aus der Grundversorgung kommen Sie aber auch schnell wieder raus: Diese kann mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden.
Üblicherweise hat jeder Partner für seine Wohnung einen eigenen Internetvertrag. Nach der Haushaltszusammenführung reicht ein Vertrag, der zweite kann gekündigt werden. Das sollte in der Regel mit Monatsfrist problemlos möglich sein, sobald die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, sagt Erol Burak Tergek - ebenfalls von der Verbraucherzentrale NRW.
Läuft die Mindestvertragszeit noch, wird kündigen schwierig. „Ein generelles Sonderkündigungsrecht beim Umzug gibt es nicht“, sagt Tergek - es sei denn, der Anbieter kann seine Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen. Eventuell können Sie sich zugunsten eines gemeinsamen neuen Vertrags mit besseren Konditionen auch von beiden alten Internetverträgen trennen.
Nach Erfahrung von Arthur Wilm bieten Streaming- und Musikplattformen wie Netflix, Spotify und Sky große Einsparmöglichkeiten, weil sie Mitgliedern eines gemeinsamen Haushalts bessere Bedingungen offerieren - bis hin zur kostenlosen Nutzung von Diensten für einen von beiden Partnern. Dieses Potenzial sollten Sie ausschöpfen.
Bei den meisten Mobilfunkanbietern gibt es günstige Zweit- und Zusatzkarten plus Extranummern.
Übrigens: Auch bei den Rundfunkgebühren können Sie Geld sparen, da diese pro Wohnung erhoben werden. Fällt eine Wohnung weg, fällt auch eine Gebühr weg. Vorausgesetzt, Sie setzen den Beitragsservice in Kenntnis. Er bietet dazu einen Internetservice an.
Wie Möbel und Hausrat sind häufig auch Versicherungen doppelt vorhanden. Mit der Haushaltszusammenführung genügt aber vorwiegend eine je Sachgebiet. Gehen Sie alle Verträge mit Blick darauf durch, ob Sie vom Singletarif in einen Familientarif wechseln können. Das zahlt sich in der Regel aus. Wilm geht von mehreren hundert Euro Einsparung im Jahr aus, wenn konsequent zusammengeführt und angepasst wird.
Bei der Privathaftpflicht rät er zur Umstellung der älteren Police und zur Kündigung der jüngeren mit der Begründung „Risikowegfall“. Allerdings sollte die Deckungssumme des alten Vertrags ausreichend sein. Für Rechtsschutz und Hausrat reicht ebenfalls eine Police. Beim Hausrat sollte die Versicherungshöhe überprüft und zur Vermeidung von Unterversicherung bei Bedarf angepasst werden - immerhin besteht jetzt ein größerer Haushalt in einer oft auch größeren Wohnung. Manche Gesellschaften bieten einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an und ersetzen Schäden auch dann komplett, wenn der Wert des Hausrats die Versicherungssumme übersteigt.
In der KfZ-Haftpflicht kann es sich je nach Schadenfreiheitsrabatt für Sie lohnen, das Auto auf den oder die mit dem günstigsten Tarif anzumelden. Auch die Nutzung einer Zweitwagenregelung ist denkbar.
Mit dem Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit. Um die Frist einzuhalten, reservieren Sie den Termin am besten, sobald der Umzugstag klar ist. Denn bei Fristüberschreitung droht ein Bußgeld. Persönliches Erscheinen auf dem Amt ist immer noch üblich.
Stellen Sie einen Nachsendeantrag, damit die Post an Ihre neue Adresse zugestellt wird. Der Antrag gilt sechs oder zwölf Monate. Der kostenpflichtige Dienst ist online bei der Post buchbar.
Und nicht vergessen: Arbeitgeber, Rentenversicherung, Familie, Freunde, Verwandte - sie alle müssen oder wollen über die neue Anschrift informiert sein.
Auch wenn es bei aller Freude über das gemeinsame Zuhause schwerfällt: „Regelungen, die im Kontext einer möglichen Trennung greifen, sollten von Anfang an mitgedacht werden“, rät Arthur Wilm. Dazu zählt er eben Mietvertrag und Finanzielles.
Wenn jemand zugunsten von Care-Arbeit beruflich zurückstecke, sollte in dessen Interesse über einen Ausgleich bei der Rente gesprochen werden. Gleiches gelte für Ehepaare, falls ein Partner von der Wahl der Steuerklasse profitiert.
In Konfliktsituationen mindern solche Regelungen erfahrungsgemäß den Stress. Vor allem unverheirateten Paaren empfiehlt Wilm, Absprachen schriftlich zu fixieren.
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