Sie sind nicht adelig, haben aber dennoch durch Geburt verbriefte Rechte. Sie leben im Jahr 2024, praktizieren ihren Brauch, die Landverlosung, aber nach einer 1000 Jahre alten Sage. Sie sind nicht im Paradies, aber es läuft alles hundertprozentig gerecht ab. Es geht um die Menschen, die Teil des Rechtssystems des Osing sind.
Einer davon ist Günther Rabenstein aus Krautostheim. Nicht irgendeiner. Seit Dezember vorigen Jahres steht er an der Spitze der Osingverwaltung. 141 Personen – die „Osingrechtler“ – haben nach seinen Worten auf dem Osing – einem Hochplateau zwischen Krautostheim und Humprechtsau, zwischen Herbolzheim und Rüdisbronn – Land. Je zwei Männer sind für das jeweilige Dorf Ansprechpartner, es gibt also acht. Und Rabenstein steht als Sprecher an der Spitze dieser Acht: „Obmann der Osingverwaltung“ heißt sein Amt. Alle vier Dörfer haben einen Obmann plus Stellvertreter. Obmann für Krautostheim ist Rabenstein schon seit 20 Jahren.
„Osing, das Wort kommt von ,Absengen’“, erklärt er. Sengende Hitze, das kennt man. Absengen bedeutet kontrolliertes Niederfackeln. Nach dem Schlagen der Bäume wurden Unterholz und Wurzelstöcke verbrannt, um Düngasche zu gewinnen – und Land, um danach Ackerfrüchte anzubauen. „Ab-sengen“, fränkisch ausgesprochen – schon ist man bei „O-sing“. Um dieses spezielle Land und die Landwirtschaft soll es im Folgenden gehen. Speziell deshalb, weil das Land einem Bauern nur zehn Jahre gehört. Es fällt dem einzelnen in Jahren mit der Endung „4“ durch Verlosung (zuletzt 2014) zu. Ob das Land reiche Frucht gebracht oder nicht – die Bauern versuchen, es bestmöglich zu bestellen.
Ackerfrüchte auf dem Osing sind laut Rabenstein im wesentlichen Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, auch Dinkel), Mais, Rüben – Kartoffeln weniger. Wer auf dem Osing oben wandert, der bemerkt eine andere Art von Fläche. Teils bergig, es gibt einen kleinen See, auch Wald. Kein Haus weit und breit. Nur Land. Freies Land.
Auf dem Papier erinnert die Osingfläche mit etwas Fantasie an die Form eines Guppy-Fisches, zumindest dem Korpus nach. Die Schwanzflosse liegt bei Rüdisbronn im Osten – und dort sind auch die besten Böden.
274 Hektar sind es insgesamt, die verlost werden. Ganz schön groß. Deshalb dürfen auch Flächen getauscht werden, aber erst ab 12 Uhr am Tag der Verlosung, sonst ist der Tausch ungültig. Jeder sieht zu, dass seine erlosten Flächen möglichst nahe am heimischen Hof und idealerweise nebeneinander liegen – und dass sie mit den landwirtschaftlichen Geräten gut angefahren werden können. Manchmal klappt der Tausch, manchmal wird durch Geld ausgeglichen.
Manchmal klappt es auch nicht. „Es ist immer spannend, wen ich als Verhandlungspartner bekomme“, so Günther Rabenstein. Er hat das Zeremoniell der Verlosung von Kindesbeinen an miterlebt – alle zehn Jahre. Rabenstein stammt aus der Modelsmühle. „Mit 15 Jahren, im Jahr 1974, war ich Loskind“ ,sagt er. Das heißt, er durfte einem Bauer ein Feld zulosen. Je nach Zufriedenheit des Landwirts zeigte dieser sich mit Geld beim „Glücksbringer“ erkenntlich.
Rabenstein ging damals gerade als Maschinenschlosser in die Lehre. Nur von der Landwirtschaft zu leben, das ging schon 1974 nicht mehr. „Du lernst einen Beruf“ habe sein Vater ihm gesagt. Seine jüngeren Geschwister taten es ihm gleich. 1994 – wieder in einem Verlosungsjahr, welche bekanntlich auf „4“ enden – bekam Günther Rabenstein dann den väterlichen Betrieb übertragen, der bereits sechs Jahre zuvor die Milchviehhaltung aufgegeben hatte.
Als Osing-Landwirt hat Günther Rabenstein eines von 213 Rechten. Die Fläche am Osing wurde zur Verwaltung in vier Viertel geteilt. Die Rechte bleiben in den vier Orten. Das ist festgeschrieben, schon seit Jahrhunderten.
Am Tag der Osingverlosung ziehen die Dörfer – die Reihenfolge wird ausgewürfelt – nacheinander an den Feldern entlang. Schulkinder ziehen ein Los und wer den jeweiligen Acker erhält, der schlägt eine Holzleiste mit seinem Namen in die Erde: Das Land gehört ihm dann – für zehn Jahre.
Die Vermessung geschieht mit den Längenmaßen „Gert“, 2,90 Meter lang, und „Schuh“, 29 Zentimeter lang. Sie beginnt drei Wochen vor der Verlosung. Kein GPS weit und breit – warum eigentlich nicht? „Das ist die Historie“, sagt Rabenstein.
Hätte Kaiserin Kunigunde (sie lebte mutmaßlich von ungefähr 980 bis etwa 1035) der Sage nach den vier Gemeinden nicht das Land geschenkt, „dann hätten wir es jetzt nicht“, so der Obmann. Das Recht war dann 1587 durch den so genannten Osingbrief beurkundet worden. Am 20. September, dem Osingfest, soll ein Mittelaltermarkt rund um den Osingsee mit Lagergruppen an drei Tagen die Zeit der Kaiserin lebendig machen.