Anfang des vergangenen Jahres wurde die Wohngeld-Stelle des Sozialamtes mit Neuanträgen nahezu überflutet. Die Bundesregierung hatte zum 1. Januar 2023 die Einkommensgrenzen angehoben, und größere Teile der Bevölkerung hatten Anspruch auf Unterstützung. Jetzt, ein gutes Jahr danach, haben sich die Wogen der Wohngeld-Welle geglättet – das hat mehrere Gründe.
„Am Anfang hatten wir massiv hohe Fallzahlen“, erinnert sich Sozialamts-Chef Martin Frosch, „es gab aber auch eine Menge Ablehnungen, weil viele es einfach mal versucht haben.“ In den ersten drei Monaten des Jahres 2023 hatte sich die Zahl der Neuanträge auf 326 verachtfacht – viel zu viele, um von den drei Mitarbeitern der Wohngeld-Stelle angemessen bearbeitet zu werden.
Damals schlug die Verwaltung Alarm und beantragte vier zusätzliche Stellen für diesen Bereich, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können – was in den Stellenberatungen von einer Mehrheit im Stadtrat rundweg abgelehnt wurde. Erst als sich die Personalvertretung massiv wehrte und der Oberbürgermeister die Verweigerer zu inoffiziellen Verhandlungen rief, rauften sich die Fraktionen zu einem Kompromiss zusammen.
Für Martin Frosch bedeutete das, dass er zwei unbefristete Stellen am 1. Februar 2023 und am 1. März 2023 besetzen konnte. Für zwei befristete Stellen fand sich allerdings nur ein geeigneter Bewerber. Seit Oktober 2023 sei auch die vierte Stelle durch eine „Assistenz“ besetzt, so Frosch. Hauptaufgabe ist das Einscannen der Anträge für die zum 1. Dezember 2023 eingeführte elektronische Akte (E-Akte) und andere Zuarbeiten.
Wie sehen die konkreten Zahlen aus? Vor der Reform, im November 2022, wurde an 247 Bedarfsgemeinschaften Wohngeld in Höhe von 57.775 Euro ausgezahlt. Aktuell, Stand 26. März 2024, sind 520 Bedarfsgemeinschaften in Ansbach Wohngeld-berechtigt, und die Stadt zahlt 160.532 Euro aus. „Bei uns hat es also grob eine Verdoppelung gegeben“, resümiert Frosch. Die Bundesregierung hatte Ende 2022 eine Verdreifachung der Wohngeld-Berechtigten vorausgesagt.
Das Geld kommt jeweils zur Hälfte von Bund und Freistaat und belastet den Haushalt der Stadt Ansbach nicht. Allerdings muss der personelle Mehraufwand, der durch die Wohngeld-Reform entstanden ist – also die vier zusätzlichen Stellen im Sozialamt – voll von der Kommune getragen werden.
Was kaum jemand weiß: Auch Inhaber einer Immobilie können Wohngeld beziehen. Waren das 2022 lediglich drei Ansbacher Wohnungsbesitzer, so sind es aktuell 22 Immobilien-Eigentümer.
Ob jemand berechtigt ist, Wohngeld zuerhalten, ist das Ergebnis einer äußerst komplexen Formel, in die die Mietstufe der Kommune, die Zahl der Personen im Haushalt, die Mietbelastung ohne Heizkosten und das Einkommen der Familie einfließen und das in einer umfangreichen Wohngeldtabelle erfasst ist.
Stichwort Mietstufe: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat allen Städten, Gemeinden und Kreisen eine Mietstufe zugeordnet – je nachdem, ob dort das Wohnen günstiger ist (Mietstufe 1) oder extrem teuer (Mietstufe 7). Während der Landkreis Ansbach mit den Städten Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg in der Mietstufe 1 geblieben ist, wurde die Stadt Ansbach von Stufe 2 auf Stufe 3 gehoben, was dokumentiert, dass das Wohnen wesentlich teurer geworden ist.
Die personelle Verstärkung im Sozialamt schlägt sich vor allem bei der Wartezeit nieder. Anfang des vergangenen Jahres hatte der Sozialamts-Chef noch befürchtet, die Bürger würden „zwei bis drei Monate“ auf ihr Geld warten müssen. Wer heute einen Neuantrag stelle und alle nötigen Unterlagen vorhanden seien, bekomme innerhalb von drei bis vier Wochen sein Geld. „Aus meiner Sicht läuft das gut“, fasst Frosch zusammen. Beschwerden von Hilfeempfängern seien marginal.
Aber auch wenn die große Welle der Neuanträge durch ist, geht seinen Leuten die Arbeit nicht aus. Zum einen muss das Wohngeld alle zwölf Monate neu beantragt werden. Und dabei müssen die Unterlagen aus den Altanträgen für die E-Akte eingescannt werden. Zum anderen gibt es seit 2020 beim Wohngeld eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen.
Das bedeutet, dass die Einkommensgrenzen alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst werden – und so weitere Personengruppen hinzukommen.
ANSBACH – Die Wohngeld-Tabelle kommt in Ansbach auch bei Entscheidungen im Rahmen des Bürgergeldes (früher Hartz IV) und der Grundsicherung zum Tragen.
Denn bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft in diesen beiden Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB II und SGB XII) müssen angemessene Miet- und Heizkosten-Obergrenzen für die Kommune gerichtsfest festgelegt werden.
In vielen großen Städten geschieht das durch einen qualifizierten Mietenspiegel. Doch wegen des hohen finanziellen und personellen Aufwands – auch für dessen Aktualisierung – hat man in Ansbach auf einen solchen Mietenspiegel bisher verzichtet.
Die Sozialgerichte akzeptieren jedoch auch die Miethöchstbeträge aus den Wohngeldtabellen – nach einem Urteil des Bundessozialgerichts mit einem zehnprozentigen Aufschlag.
Diese Miethöchstbeträge – und seit 1. April 2024 auch die Heizkostenobergrenzen – sind an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Zudem wurde Ansbach beim Wohngeld in eine höhere Mietstufe eingegliedert.
Die jetzt von der Verwaltung vorgelegten Tabellen wurden vom Sozialausschuss einstimmig beschlossen.