Ein Video mit einer Kontroverse zwischen dem damaligen AfD-Landtagsabgeordneten Professor Dr. Ingo Hahn und der Freie-Wähler-Politikerin Gabi Schmidt aus Voggendorf hatte 2021 die Runde gemacht. Das Problem: Dieses Gespräch hatte so in Wirklichkeit nie stattgefunden, das Video war manipuliert. Dafür wurde der AfD-Mann nun verurteilt.
8. Januar 2021: Der bayerische Landtag kam zu einer Sondersitzung zum Thema Corona zusammen. Ministerpräsident Markus Söder gab eine Regierungserklärung zur aktuellen Lage ab, ein scharfer Kritiker an diesem Tag: Ingo Hahn. Der hat die Maßnahmen der Staatsregierung als völlig überzogen abgestempelt und auf den Altersdurchschnitt der Verstorbenen von 83 Jahren hingewiesen. Die Rede wurde, wie üblich, per Livestream auf der Landtagshomepage übertragen und anschließend archiviert.
Auch im Video sind die Zwischenbemerkungen der FW-Abgeordneten Gabi Schmidt während Hahns Rede deutlich zu hören. „Um diesen Vorgang öffentlichkeitswirksam für sich zu verwerten, vereinbarten Sie mit Ihren Mitarbeitern die Bearbeitung und anschließende Veröffentlichung des veränderten Mitschnitts auf dem YouTube-Kanal der AfD-Landtagsfraktion”, heißt es im Strafbefehl gegen Ingo Hahn. Durch die Manipulation wurden Schmidts Aussagen völlig aus dem Kontext gerissen und schließlich sinnverfälschend zusammengeschnitten. Der Zuschauer hatte dabei den Eindruck, als ob die beiden tatsächlich miteinander reden, aber ein solches Gespräch hatte es nie gegeben, sagt Gabi Schmidt.
Die Voggendorferin wurde in dem Video lächerlich gemacht, Dokumente aus dem Landtag einfach verändert. „Dabei war Ihnen bewusst, dass nach den Nutzungsbedingungen des Bayerischen Landtags jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der Bilder und/oder Töne unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bayerischen Landtags erlaubt ist”, steht im Strafbefehl an den AfD-Politiker, der mittlerweile im Bundestag sitzt. Diese Zustimmung lag aber nicht vor. Angeklagt war Ingo Hahn am Dienstag deshalb wegen der Beteiligung an einer Urheberrechtsverletzung.
Auch wenn der Politiker vor Gericht dabei bleibt, dass er das Video nicht freigegeben habe, glaubt ihm das Gericht nicht. „Es bleiben keine vernünftigen Zweifel, dass Sie das Video freigegeben haben”, sagt die Richterin. Hahn wird zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Das blieb jedoch nicht das einzige juristische Nachspiel in dieser Sache. Gabi Schmidt hatte auch mehrere Personen angezeigt, die unter dem Video hasstriefende Kommentare verfassten: sexistisch, persönlich, diffamierend. 40 von ihnen wurden wegen „Hate-Speech” verurteilt, sagt Gabi Schmidt im Gespräch mit unserer Redaktion. Bekannt geworden war der Video-Vorfall auch, weil die FW-Politikerin später in einer Rede im Landtag heftig gegen die AfD austeilte. Der Mitschnitt ging in den Sozialen Medien viral und bescherte der Voggendorferin bundesweite Reaktionen.
Doch wie beurteilt Gabi Schmidt die Entscheidung des Münchener Amtsgerichts? Ist sie zufrieden? „Nicht ganz”, betont sie auf Nachfrage. Sie hätte sich eine härtere Strafe gewünscht. Das Urteil sei aber „ein wichtiges Zeichen, dass so etwas nicht in Ordnung ist”, schließlich sei der Vorfall bis heute beispiellos. Die Anzeige gegen Hahn bereut Gabi Schmidt nicht – im Gegenteil: „Ich würde es immer wieder machen.” Die Staatsanwaltschaft sah dann sogar wegen „des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten”. So ging es am Dienstag also um einen Strafprozess und keinen Zivilprozess.
Gabi Schmidt hofft, „die Hässlichkeiten” für sich jetzt abschließen zu können. Eines ist für sie klar: Auch Politiker müssen sich längst nicht alles bieten lassen. Deshalb will sie weiterhin gegen Manipulationen und Hass im Netz aktiv vorgehen