Verwaltungsgericht Ansbach: Keine Waffen für Reichsbürger | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.11.2024 18:56

Verwaltungsgericht Ansbach: Keine Waffen für Reichsbürger

Die gesicherte Aufbewahrung von Waffen ist ein zentraler Punkt im Waffengesetz, das Thema Zuverlässigkeit ist die andere Säule. (Foto: Annika Unger)
Die gesicherte Aufbewahrung von Waffen ist ein zentraler Punkt im Waffengesetz, das Thema Zuverlässigkeit ist die andere Säule. (Foto: Annika Unger)
Die gesicherte Aufbewahrung von Waffen ist ein zentraler Punkt im Waffengesetz, das Thema Zuverlässigkeit ist die andere Säule. (Foto: Annika Unger)

Reichsbürger und Menschen, die der Szene zugeordnet werden, dürfen in Deutschland keine Waffen besitzen. Eine Frau aus dem Landkreis Ansbach hatte gegen den Entzug ihres Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach zog sie den Kürzeren. Aufgrund einer Einschätzung.

Begonnen hatte alles im Oktober 2022, streng genommen mit einer Lappalie: Der Frau war ein Bußgeldbescheid zugestellt worden, den sie bezahlte, aber obendrein mit einem Schreiben versah. Sie schickte dem Polizeiverwaltungsamt einen Auszug aus dem Buch „Das Deutsche Reich 1871 bis heute“ von Matthes Haug.

Kripo wurde nach Schreiben hellhörig

In diesem Buch lässt sich der Autor darüber aus, warum das Kaiserreich „völkerrechtlich zweifelsfrei noch heute besteht“ und warum die Bundesrepublik eben nicht Rechtsnachfolgerin ist und entsprechend nicht anerkannt werden kann. Das mit „Erfahrungsbericht im Umgang mit Behörden“ untertitelte Werk gilt als so etwas wie die Bibel der Reichsbürger.

Weil die Frau die staatliche Behörde unter anderen als Privatunternehmen bezeichnete und Deutschland die Souveränität absprach, wurde zunächst die Kriminalpolizei hellhörig. Der Versuch der direkten Kontaktaufnahme mit ihr scheiterte, weshalb die Kripo daraufhin das Landratsamt über den Fall in Kenntnis setzte.

Schon zu dem Zeitpunkt hätte die Frau die Möglichkeit gehabt, den im Raum stehenden Verdacht „in einem persönlichen Gespräch“ zu entkräften, gaben Mitarbeiter der Regierung von Mittelfranken als Vertreter des beklagten Freistaats Bayern im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach zu bedenken.

Kein Bekenntnis zur Bundesrepublik

„Ein klares Bekenntnis“, die BRD als Staat in seiner Souveränität anzuerkennen, blieb von Seiten der Frau nach Auskunft von Regierungsamtmann Jörg Scherbaum jedoch aus. Ebenso ließ sie bei dem Gespräch die Frage unbeantwortet, „ob wir uns darauf verlassen können, dass sie die Gesetze der BRD“ anerkennt.

Als dann noch bekannt wurde, dass die Frau einen Vortrag des als Sprachrohr der Reichsbürgerszene bekannten Matthes Haug besucht hatte, ergab sich aus Sicht der Behörde ein stimmiges Bild: Der Entzug ihrer Waffenbesitzkarte und ihres Jagdscheins war die Konsequenz, weil die Frau nun offiziell als Reichsbürgerin eingestuft worden war. „Wir sehen die erforderliche Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition bei ihr nicht gegeben“, wiederholte der Behördenvertreter nun vor dem Verwaltungsgericht.

Richter kontert Bedenken des Anwalts

„Damals hatte sie keine juristische Vertretung“, argumentierte ihr Anwalt, Thomas Riedwelski, der die geschilderten Vorgänge gar nicht bestreiten wollte. Handschriftliche Vermerke der Frau auf dem zweifelhaften Schreiben, wie etwa die Vokabel „Spinnerei“ für die krudesten Thesen von Haug, sollten seiner Meinung nach eine Solidarisierung mit der Reichsbürgerszene entkräften.

„Da ist vieles im Bereich des Meinens“, befand der Anwalt, was tatsächlich aber kein Dilemma sein muss, wie Richter Dr. Timm Waldmann argumentierte. Vor dem Hintergrund von gezeigten Verhaltensweisen und Indizien werde „der konkrete Einzelfall“ gewürdigt. Schließlich seien die Reichsbürger „keine homogene Gruppe“.

Persönlicher Eindruck nicht möglich

Da es die Frau aber vorzog, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und im Prozess nicht selbst zu erscheinen, musste das Gericht ohne den wichtigen persönlichen Eindruck entscheiden. „Das hätte das Bild abgerundet“, bedauerte Waldmann.

So warf das Gericht einen Blick in die Vergangenheit, um eine Prognose zu stellen, ob sich die Frau an das Waffenrecht hält. Wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Inhaber die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt“ – und genau das stellte das Gericht fest – ist das Führen einer Waffe nicht erlaubt. Deshalb wurde die Klage abgewiesen. Jagdschein und Waffenbesitzkarte bleiben eingezogen – zumal die Klägerin zur Ausübung ihres Berufes laut Gericht „keine Notwendigkeit“ hat, eine Waffe zu führen.

Waffengesetz

Zuverlässigkeit entscheidend

Ein einwandfreier Leumund ist im deutschen Waffenrecht neben der persönlichen Eignung und der entsprechenden Sachkunde ein zentraler Punkt.

  • Keinen Waffenschein erhält, wer etwa Mitglied in einem verbotenen Verein ist oder einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation angehört.
  • Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, denen nachgewiesen werden kann, dass sie in den vergangenen fünf Jahren Bestrebungen verfolgt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind und damit Belange der Bundesrepublik gefährden.
  • Wer Mitglied in einer Vereinigung war, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, darf keine Waffen besitzen. Davon betroffen sind auch Menschen, die eine solche Vereinigung lediglich unterstützt haben.


Florian Pöhlmann
Florian Pöhlmann
Nach der journalistischen Grundausbildung beim Fernsehen rief 1999 die große weite Welt des Sports, die ich in Nürnberg in nahezu allen Facetten kennenlernen und in verantwortlicher Position gestalten durfte. Erst der verlockende Ruf aus Ansbach und die Aussicht, im fortgeschrittenen Alter Neues zu wagen, sorgten ab 2021 für einen Neustart in der Lokalredaktion.
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