Verleumdungsvorwurf gegen AfD-Politiker Meier nach Plakatvorfall in Ansbach | FLZ.de

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Veröffentlicht am 15.02.2025 07:00

Verleumdungsvorwurf gegen AfD-Politiker Meier nach Plakatvorfall in Ansbach

AfD-Abgeordneter Johannes Meier zeigt sich keiner Schuld bewusst. (Foto: Evi Lemberger)
AfD-Abgeordneter Johannes Meier zeigt sich keiner Schuld bewusst. (Foto: Evi Lemberger)
AfD-Abgeordneter Johannes Meier zeigt sich keiner Schuld bewusst. (Foto: Evi Lemberger)

Die AfD hat versucht, den Wahlplakatvorfall Mitte Januar für sich auszuschlachten und steht nun selbst am Pranger. Der Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen hat Anzeige gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Johannes Meier wegen Verleumdung erstattet.

Der Vorfall, der sich in der Nacht zum Sonntag, 19. Januar, zutrug, hatte für Aufsehen gesorgt. Zunächst Unbekannte hatten etwa 20 Wahlplakate der Grünen eingesammelt und sie in einer Art Kunstinstallation am Ansbacher Theresien-Gymnasium (ThG) aufgestellt. Anfang dieser Woche hat die Polizei nun einen 17-Jährigen und einen 20-Jährigen als mutmaßliche Täter präsentiert. Die beiden jungen Männer haben gestanden, streiten aber eine politische Intention ab.

Johannes Meier drehte gerade ein Video vor Ort

Lange standen die Plakate nicht am ThG. Als bekannt wurde, dass sie sich dort befinden und die Polizei sie freigegeben hatte, machten sich Vertreter der Grünen auf den Weg, um sie zu holen. Sie trafen auf Johannes Meier. Der AfD-Stadtrat und Landtagsabgeordnete war nach Darstellung der Grünen gerade dabei, ein Video für soziale Netzwerke zu drehen.

In offensichtlich gespielter Empörung regt er sich darin über die Plakate auf, weil Wahlwerbung auf dem Schulgelände verboten ist. Geschickt umschifft er es, die Grünen direkt anzugreifen. Er weist im Video auf das Wahlwerbeverbot an Schulen hin und wiederholt dann mehrfach: „Und jetzt schaut euch das an!“ Dabei hält er mit der Kamera auf die Grünen-Plakate.

Wie der Grünen-Kreisverband in einer Pressemitteilung betont, sei Meier direkt vor Ort erklärt worden, dass die Plakate gestohlen und der Vorfall als politische Straftat angezeigt wurde. Meier veröffentlichte sein Video trotzdem. „Johannes Meier hat wider besseres Wissen Unwahrheiten verbreitet, um eine Partei der demokratischen Mitte zu diskreditieren“, ärgert sich Grünen-Kreissprecher Oliver Rühl. Er habe mit falschen Behauptungen versucht, „Aufmerksamkeit für sich und seine Partei“ zu erlangen. Rühl: „Wir verurteilen dieses Verhalten auf das Schärfste.“

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Nur Botschaften zwischen den Zeilen

Auffällig: Sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls hat Meiers Parteifreund Andreas Haas eine Stellungnahme an die FLZ geschickt. Bei der Darstellung der Grünen, die Plakate seien gestohlen und an der Schule aufgestellt worden, könnte es sich „um eine Ausflucht handeln“, merkt der Fürther AfD-Stadtrat in der E-Mail an. Wie in Meiers Video gibt es auch hier keine direkte Beschuldigung, sondern nur die Botschaft zwischen den Zeilen.

Die Grünen drehen den Spieß nun um: „Ob Meier im Vorfeld über den Plakat-Diebstahl informiert war, ob Verbindungen der Täter zur AfD bestehen oder ob Meier die Gunst der Stunde nur ausnutzen wollte, um auf TikTok, Instagram und zahlreichen weiteren Plattformen die Jugend mit ,Fake News‘ hinters Licht zu führen, bleibt offen.“

Videos wurden immer wieder entfernt

Bemerkenswert an Meiers Videobotschaft ist, dass er sie zwischenzeitlich von den einschlägigen Seiten heruntergenommen hat. Am 3. Februar hat er sie erneut veröffentlicht. Und kurz nachdem die Anfrage der FLZ zu einer Stellungnahme bei ihm eingegangen ist, war sie wieder verschwunden.

Der Grünen-Kreisverband hat den Ansbacher AfD-Politiker wegen Verleumdung angezeigt. Wie Jonas Heinzlmeier, Pressesprecher der Ansbacher Staatsanwaltschaft, der FLZ mitteilte, wurde das Verfahren aber bereits eingestellt, weil sich „kein hinreichender Tatverdacht ergeben“ habe.

Ohnehin wären die Ermittlungen kompliziert geworden: Johannes Meier genießt als Angehöriger des Bayerischen Landtags Immunität. Um wegen Beleidigung oder Verleumdung ermitteln zu können, hätte diese aufgehoben werden müssen. Es gibt zwar eine allgemeine Genehmigung des Landtags, um auch gegen Abgeordnete ermitteln zu können. Doch dazu muss die Staatsanwaltschaft die Landtagspräsidentin und den Betroffenen informieren. Bei Verleumdung greift diese Regelung ohnehin nicht. Da ist die förmliche Aufhebung erforderlich.

AfD-Wahlplakat 20 Meter neben dem Schulgelände

Das Video sei „bereits entfernt“ worden und er habe weder die Partei die Grünen noch Personen namentlich genannt, antwortete Johannes Meier der FLZ. Eine Entschuldigung bei den Grünen scheint er nicht für erforderlich zu halten. So lässt sich zumindest der Satz „Ihre Fragen erübrigen sich daher“ interpretieren. Offen bleibt auch, ob dieses Vorgehen Meiers Verständnis eines sachlichen Wahlkampfes ist. Auch das war eine Frage an ihn.

Ebenfalls bemerkenswert: Die AfD hat zwar keine Wahlplakate auf dem Gelände von Theresien-Gymnasium oder Realschule platziert, aber in direkter Nähe. Keine 20 Meter vom Schulgelände entfernt hängt eines in der Schreibmüllerstraße – auf dem Schulweg vieler Jugendlicher.

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