Ungewollt schwanger: Wo kann ich mich beraten lassen? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 06.09.2024 14:33

Ungewollt schwanger: Wo kann ich mich beraten lassen?

Wiederholung vom 09.04.2024 - Bei einer unerwarteten Schwangerschaft können Beratungsstellen Unterstützung bieten. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wiederholung vom 09.04.2024 - Bei einer unerwarteten Schwangerschaft können Beratungsstellen Unterstützung bieten. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wiederholung vom 09.04.2024 - Bei einer unerwarteten Schwangerschaft können Beratungsstellen Unterstützung bieten. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wie stelle ich mir mein Leben vor? Möchte ich dieses Kind bekommen - oder nicht? Eine ungeplante Schwangerschaft kann ein Gedankenkarussell anstoßen, das sich ganze Nächte lang dreht.

Das Model Stefanie Giesinger hat nun auf Instagram davon berichtet, wie sie ihre ungewollte Schwangerschaft erlebt und sich für einen Abbruch entschieden hat. „Ich wollte keine Mutter werden, zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht“, schreibt sie in einem Post.

Über Gedanken und Gefühle sprechen 

Was kann man tun, wenn man in ebendieser Situation ist? Erst mal gilt: Mit anderen Menschen über Optionen zu sprechen und Befürchtungen, Hoffnungen, Gedanken zu teilen - das kann bei der Entscheidungsfindung helfen. Doch manchmal sind solche Gespräche mit Familie, Freunden oder dem Partner nur schwer möglich, weil sie zu einer bestimmten Entscheidung drängen. Vielleicht wünschen Betroffene aber auch einfach ein Gespräch mit einer unabhängigen, außenstehenden Person. 

Dann kann es sinnvoll sein, eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufzusuchen, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf dem Portal „familienplanung.de“.

Für den straffreien Abbruch braucht es einen Beratungsschein 

Wenn sich Schwangere bereits für einen Abbruch entschieden haben, müssen sie sogar Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmen. Denn erst, wenn sie dort eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen haben, ist ein straffreier Abbruch möglich. 

Dafür ist ein Beratungsschein notwendig, der im Anschluss an den Termin ausgestellt wird. Das tun allerdings der BZgA zufolge nicht alle Beratungsstellen. Der Schwangerschaftsabbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach Empfängnis durchgeführt werden, schreibt das Bundesfamilienministerium. 

Es gibt mehr als 1.500 Angebote in Deutschland

Auf dem Portal „familienplanung.de“ stellt die BZgA eine Datenbank zur Verfügung, in der Betroffene nach Beratungsstellen in ihrer Nähe suchen können. Filtern können sie etwa nach Postleitzahl, nach Bundesland, nach konfessioneller Ausrichtung - und auch danach, ob die Stelle Beratungsscheine ausstellt. 

Der BZgA zufolge umfasst die Datenbank fast alle Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland, also mehr als 1.500. 

Die Themen in der Beratung sind auf die individuelle Situation der Betroffenen zugeschnitten. Frauen können sich dort über Hilfsangebote für Schwangere und Mütter informieren, aber auch rechtliche und medizinische Fragen besprechen. Ziehen sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung, werden sie über die Voraussetzungen und die Methoden zu dessen Durchführung aufgeklärt. 

© dpa-infocom, dpa:240906-930-225140/1


Von dpa
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