Zwölf Verhandlungstage, 24 Zeugenvernehmungen: Seit 1. Juli ist die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Ansbach intensiv der Frage nachgegangen, ob der frühere Jugendleiter einer Hilfsorganisation zwei Kinder sexuell missbraucht hat. Der 41-jährige Bäcker beteuert seine Unschuld. Doch das Gericht glaubt den Zeugen.
„Das Gericht ist überzeugt, dass es stimmt, was die beiden erzählt haben”, erklärte Matthias Held, der Vorsitzende Richter, bei der Begründung des Urteils. Als Strafe für sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen verhängte die Kammer zwei Jahre und neun Monate Haft.
Konkret ging es im Prozess um zwei Taten im Sommer 2016 und im Herbst 2017. Betroffen waren ein damals Vierzehnjähriger und ein damals Elfjähriger. Der Jugendleiter, selbst Anfang 30, war immer wieder mit Kindern aus der Gruppe, für die er verantwortlich war, ins Spaßbad gefahren und mit ihnen auch in die Sauna gegangen. Bei zwei Besuchen kam es dort in Wasserbecken zu den Übergriffen.
Die beiden Betroffenen, heute junge Erwachsene, hatten im Prozess ausführlich ausgesagt und sich der intensiven Befragung vor allem der Verteidigung gestellt. Ein aussagepsychologisches Gutachten bescheinigte ihnen Glaubhaftigkeit. Doch für das Gericht, so erklärte Held, spielt es auch eine wichtige Rolle, was sonst noch über die damaligen Vorgänge bei der Hilfsorganisation bekannt wurde. Mehrere Zeugen hatten von erniedrigenden Spielen berichtet, zu denen der Jugendleiter die Kinder aufgefordert hatte und bei denen sie am Ende halbnackt im Kreis standen oder Klapse auf den Po bekamen. „Das waren für sich schon Grenzüberschreitungen, die so nicht passieren dürfen”, sagte Held. „Das war schon ein Austesten dessen, was die Kinder mit sich machen lassen.”
Der Vorsitzende Richter ging auch darauf ein, was die Verteidigerin und der Verteidiger des Angeklagten im Prozess geltend gemacht hatten: Dass die Hilfsorganisation 2019, als über die Vorfälle im Spaßbad zum ersten Mal überhaupt gesprochen wurde, den Jugendleiter loswerden wollte und es daher ein Komplott gegen ihn gab. Die Organisation hätte „nicht solche Geschichten erfinden brauchen, um Sie abzusägen” sagte Held direkt an den Angeklagten gerichtet. Und ein Komplott der Kinder hält das Gericht für „völlig fernliegend”.
Zuvor hatte Verteidiger Dr. Wolfgang Staudinger in seinem Plädoyer die Komplott-Version noch einmal bekräftigt. Der Angeklagte hab sich immer mehr als Teil der Gruppe gesehen und nicht so sehr als Leiter. Er sei aber „aufs Abstellgleis” geraten, als er intern auf finanzielle Merkwürdigkeiten aufmerksam machen wollte. „Wenn man jemand endgültig loswerden will, dann hilft es, wenn man solche Vorwürfe erhebt, wie sie hier im Raum stehen”, so der Anwalt. Tatsächlich habe es die Übergriffe im Erlebnisbad aber nie gegeben. „Es ist so, dass ein Nicht-Geschehen unheimlich schwer nachzuweisen ist”, erklärte Staudinger. „Das Nichts zu beweisen geht nicht.”
Weil es hier keine Straftaten gegeben habe, „ist mein Mandant freizusprechen”. Auch Verteidigerin Julia Weinmann hatte in ihrem Plädoyer Mitte August Freispruch beantragt, Staatsanwalt Christian Winkelmann hatte dagegen drei Jahre Haft gefordert.
Das Verfahren war bereits zum dritten Mal aufgerollt worden. Im März 2021 war der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben, der zweite Prozess wurde nach dem zweiten Verhandlungstag ausgesetzt, weil für das Sichten weiterer Unterlagen mehr Zeit benötigt wurde.
Danach ruhte das Verfahren lange am Landgericht, bis nun wieder verhandelt wurde. Die Jugendkammer trägt dem in ihrem Urteil Rechnung: Für die überlange Verfahrensdauer werden von der Haftstrafe vier Monate abgezogen. Auch die zweimonatige Untersuchungshaft – der Angeklagte hatte von Oktober bis Dezember 2019 gesessen – wird angerechnet. Einem der beiden Betroffenen muss der Verurteilte außerdem 1000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Rechtskräftig ist der Richterspruch auch diesmal nicht. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden, dann müsste der BGH den Fall erneut zumindest formal prüfen.
Ein Strafverfahren, das so lange dauert wie dieses, ist in vielerlei Hinsicht schwierig. Die Zeugen werden unsicherer, je mehr Zeit vergangen ist. Die Betroffenen müssen sich immer wieder öffentlich zu dem äußern, was ihnen widerfahren ist; müssen immer wieder aushalten, dass an ihrer Glaubhaftigkeit gezweifelt wird. Der Angeklagte sitzt in einer Warteschleife fest, weiß nicht, ob und welche Strafe auf ihn zukommt, die Resozialisierung ist weit entfernt. Und auch für die Berichterstattung ist es eine Gratwanderung, die komplexen Vorgänge so zusammenzufassen, dass sie für Leserinnen und Leser nachvollziehbar sind, dabei keine wesentlichen Punkte wegzulassen, aber gleichzeitig nicht so ins Detail zu gehen, dass es die Beteiligten über das Notwendige hinaus belastet.