In einer der letzten Gemeinderatssitzunge unter dem langjährigen Bürgermeister Oswald Czech ging es im Schopflocher Rathaus ruhig zu. Erst als das Thema Verkehrsberuhigung zur Sprache kam, wurde es ein wenig lauter.
Ausgangspunkt ist eine kürzlich nur ein paar Kilometer weiter umgesetzte Maßnahme, die für den Schopflocher Gemeindeteil Lehengütingen abgelehnt worden war. Die Dinkelsbühler Verwaltung hatte mit der Gestaltungsmöglichkeit der Unteren Straßenverkehrsbehörde einer Großen Kreisstadt die Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 25 in der Ortsdurchfahrt nach Beschwerden aus der Bevölkerung begrenzt. Dort darf sich der Schwerlastverkehr nach der verkehrsrechtlichen Anordnung zwischen 22 und 6 Uhr seit kurzem nur noch mit 30 km/h bewegen.
In Schopfloch hatte der Gemeinderat ebenfalls dafür sorgen wollen, dass Bürgerinnen und Bürger aus Lehengütingen im Umfeld der B25 nachts ruhiger schlafen können. Ein entsprechender Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt ging im Dezember 2024 an das Landratsamt. Etwa drei Monate später flatterte jedoch die Absage ins Haus, rief Schopflochs Bürgermeister nun ins Gedächtnis.
Bislang hatte man das behördliche Veto in Schopfloch zähneknirschend akzeptiert. Mit der vom Landratsamt getragenen Entscheidung in Dinkelsbühl werde ein ähnlich gelagerter Sachverhalt von der gleichen Behörde jedoch unterschiedlich bewertet. „Wir sind keine Bürger zweiter Klasse”, grantelte Bürgermeister Oswald Czech deswegen in der Sitzung des Gemeinderates und forderte gleiches Recht für alle.
Begründet hatte das Landratsamt sein Nein zu Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt unter anderem mit den zu geringen Zahlen, die eine vorausgegangene Verkehrszählung ergeben hatte. Inzwischen hat Czech die zuständige Stelle nach eigenen Worten bereits kontaktiert. Man werde sich nochmals zusammensetzen, mit dem Ziel „eine einheitliche Lösung herbeizuführen”, erklärte der Bürgermeister im Rat der Gemeinde. Wovon die Bevölkerung „in der großen Kreisstadt” profitiere, solle auch für Lehengütingen gelten.
In diesem Zusammenhang soll auch ein neuerlicher Anlauf unternommen werden, um die Geschwindigkeit auf einem weiteren Abschnitt der B25 zu drosseln. Czech erinnerte an den tödlichen Unfall eines Motorradfahrers vor wenigen Wochen im Bereich der Einmündung nach Dürrwangen. Bislang gilt nur auf einem Teilstück der Bundesstraße Tempo 70, nach dem Willen des Schopflocher Gemeinderates soll die Geschwindigkeitsreduzierung um etwa 200 Meter nach Norden bis zur Einfahrt ins Gewerbegebiet verlängert werden.
Hinsichtlich der geforderten Geschwindigkeitsbeschränkung an dem Teilstück stellt das zuständige Landratsamt fest, dass dabei nicht der Lärmschutz-, sondern „verkehrssicherheitsrelevante Aspekte” die entscheidende Rolle spielen. Wie die FLZ auf Anfrage erfuhr, fand nach dem tödlicher Unfall des Motorradfahrers vor einigen Wochen eine erneute Bewertung der Sachlage durch das Staatliche Bauamt und die Polizei statt.
„Nachdem die Unfallanalyse des jüngsten Unfallereignisses keine Hinweise erkennen lässt, dass die auf der Bundesstraße gefahrene Geschwindigkeit unfallursächlich gewesen wäre, bleibt der Einmündungsbereich vorerst weiterhin in der Beobachtung”, teilt das Landratsamt weiter mit. Ganz allgemein falle das Unfallgeschehen an der Einmündung trotz der herrschenden Verkehrsstärke äußerst gering aus.
In Puncto der stark belasteten Ortsdurchfahrten hat das Landratsamt Ansbach nach eigenen Angaben bereits 2022 mit einer Überprüfung „im Hinblick auf straßenverkehrliche Lärmschutzmaßnahmen” begonnen. Derzeit würden die damaligen Lärmgutachten aktualisiert und im Anschluss neu bewertet. „Ziel ist eine einheitliche Bewertung nach gleichen Maßstäben, nicht nur im Streckenbereich der B25, sondern im gesamten Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ansbach.”