„Schlechter Stil der Stadt“ und „Taschenspielertricks“: Oberbürgermeister Thomas Deffner musste sich in der Bürgerversammlung einiges anhören, als es um das Feuchtlachfeld in Höfstetten ging. Die Bewohner des Ortsteiles sind noch immer verärgert, weil sie im März zum Teil hohe Erschließungsbeiträge zahlen müssen.
„Kann denn willkürlich ein Wohngebiet nach über 15 Jahren zur gemeinsamen Veranlagung der Erschließungskosten dem bereits bestehenden Gebiet zugeschlagen werden?“ Dies wollten die anwesenden Bewohner aus dem Feuchtlachfeld wissen. Aus ihrer Sicht profitiert das erste Gebiet in keiner Weise vom zweiten.
Doch worum geht es genau? Die Stadt hatte vor Wochen Rechnungen an die Bewohner im Feuchtlachfeld verschickt, um noch ausstehende Erschließungsbeiträge einzufordern. In Summe geht es um rund 550.000 Euro. Für die Menschen bedeutet das, dass sie im Durchschnitt 5000 Euro zahlen müssen. Viele sind aber auch dabei, bei denen die Summe die 10.000-Euro-Marke reißt.
Hinzu kommt, dass die Betroffenen teilweise schon vor über 20 Jahren ihr Grundstück im Feuchtlachfeld I gekauft und bebaut haben. Damals habe man einen Abschlag für die Erschließung gezahlt, sagte ein Betroffener. Außerdem habe es geheißen, dass es in den seltensten Fällen Nachforderungen von maximal 20 Prozent gebe. „Jetzt sind wir bei 120 Prozent.“
Die Betroffenen warfen den Verantwortlichen Taschenspielertricks, die Ablehnung eines Aufklärungsgesprächs und schlechten Stil vor, weil der Bescheid erst nach über 20 Jahren verschickt wurde, in diesem aber steht, dass der Betrag innerhalb von vier bis sechs Wochen zu zahlen ist.
„Keine Behörde in diesem Land handelt willkürlich“, stellte Oberbürgermeister Thomas Deffner klar. Rein rechtlich ist das Feuchtlachfeld eine Erschließungseinheit und muss zusammen abgerechnet werden. Dass dies jetzt erfolgt, hängt damit zusammen, dass Regenrückhaltebecken erst im vergangenen Jahr fertig wurden. Erst wenn alle in einem Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt sind, darf abgerechnet werden.
Die Stadt hat sich in diesem Fall mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt. „Die Behörde hat bestätigt, dass es rechtens ist.“ Gleichwohl ist dem OB bewusst, dass das eine blöde Geschichte ist. „An ihrer Stelle würde mir das auch stinken.“ Allerdings dürfe die Stadt nicht auf die Beiträge verzichten, sonst mache man sich wegen Untreue strafbar.
Aus Sicht der Betroffenen ist das Vorgehen derweil nicht rechtens. Viele betonten, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen beziehungsweise dies bereits getan zu haben. Der erste Abschnitt habe etwa im Jahr 2000 begonnen und sei 2003 abgeschlossen worden, erklärte der Fragesteller.
Zu diesem Zeitpunkt sei überhaupt nicht zur Diskussion gestanden, das Wohngebiet zu vergrößern – auch, weil der Stadt die Fläche damals noch nicht gehörte. Sie habe sie erst über elf Jahre später gekauft. Der lange Zeitabstand war für OB Deffner nachvollziehbar. Er kündigte deshalb an, dies noch einmal prüfen zu lassen. Ob sich dadurch etwas ändert, konnte er nicht versprechen.
Was in der Diskussion auch deutlich wurde: Die Aussagen von Dr. Markus Bucka zu dem Thema sind den Bürgern sauer aufgestoßen. Der BAP-Stadtrat und Bürgermeister hatte unter anderem gesagt, dass sich betroffene Eigentümer eher freuen sollten, „dass sie mit den geforderten Beiträgen noch fast 20 Jahre machen konnten, was sie wollten“. Schließlich habe man in der Zeit für das Geld Zinsen oder Anlagegewinne erwirtschaften können.