Seit elf Tagen ist der frühere Ansbacher Amokläufer verschwunden. Weil er nicht als gefährlich gilt, sieht die Staatsanwaltschaft Ansbach weiter keinen Grund für eine öffentliche Fahndung.
Am Samstag, 16. August, kehrte der 34-Jährige nicht von einem genehmigten Tagesausgang ins Bezirksklinikum Erlangen zurück. Dass er sich offenbar nicht absetzte, um sofort neue Straftaten zu begehen, entspricht der Einschätzung seiner Ärzte. Sie hielten ihn nach einer langen Behandlungszeit von 16 Jahren nicht mehr für gefährlich.
Am 17. September 2009 hatte der damals 18-Jährige zehn Jugendliche und Erwachsene im Gymnasium Carolinum mit Molotow-Cocktails und einer Axt verletzt. Für seine Tat war eine psychische Erkrankung mitentscheidend. Hätte er nicht unter einer schizoiden Persönlichkeitsstörung gelitten und bei klarem Verstand gehandelt, wäre er längst wieder auf freiem Fuß.
Wegen 49-fachen versuchten Mordes und anderer Delikte bei der Tat wurde er zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Bei guter Führung wäre eine Entlassung auf Bewährung schon nach der halben Haftzeit, als ab dem Jahr 2014 möglich gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat die Entwicklung des früheren Gymnasiasten mit größter Aufmerksamkeit verfolgt. Bei ihr laufen als Strafvollstreckungsbehörde alle Fäden für den Fall zusammen. Auch am Donnerstag gab es von ihr keine Neuigkeiten.
Ihr Pressesprecher Jonas Heinzlmeier hatte mehrfach betont, dass die Polizei auf verschiedenen Ebenen sucht. „Es gibt eine ganze Reihe von Fahndungsmöglichkeiten.” Zur Natur der Sache gehöre es aber eben auch, darüber nicht in der Öffentlichkeit zu reden, bat Heinzlmeier um Verständnis für das Schweigen der Ermittler. Schließlich wolle man dem Gesuchten nicht den kleinsten Anhaltspunkt liefern.
Die damals am schwersten verletzten Opfer hatte die Staatsanwaltschaft Ansbach schon kurz nach dem Verschwinden des 34-Jährigen informiert und Hilfen angeboten.
Eine öffentliche Suche nach dem 34-Jährigen wollte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier nicht grundsätzlich ausschließen. „Wir prüfen laufend, ob das sinnvoll ist.” Derzeit sehe man dafür jedoch keinen Anlass.
Die Grenzen einer öffentlichen Suche nach einem Menschen hatte sich in der Region erst vor wenigen Monaten gezeigt. Nach einer Messerattacke mit einem Schwerverletzten in Heilsbronn hatte die mittelfränkische Polizei ein Bild des Gesuchten veröffentlicht. Die Hoffnung, ihn so schnell zu finden, erfüllte sich nicht. Erst vier Wochen nach der Tat wurde er im englischen Manchester festgenommen.
Gegen den 34-jährigen Ansbacher wurde kurz nach seinem Verschwinden vom Landgericht Ansbach ein europäischer Haftbefehl erlassen. Dies bedeutet, dass alle Polizisten in vielen Ländern seinen Namen und sein Bild in Inspektionen, Computersystemen und auf Diensthandys haben.