Der Ellenbachgraben und das Naturschutzgebiet Ellenbach östlich von Bechhofen (Landkreis Ansbach) bleiben weiter Streitthema zwischen Naturschützern und Behörden. Auch nach monatelangem schleppenden Austausch gehen die Meinungen bezüglich des Zustandes des Gewässers weit auseinander.
Die Reckenberg-Gruppe fördert in der Arberger Heide in der Nähe des Naturschutzgebietes Ellenbach seit 2019 jährlich rund eine Million Kubikmeter Grundwasser. Die wasserrechtliche Genehmigung für diese Menge läuft bis zum Jahr 2028. Der Bach war 2020 und 2022, diesmal in Folge eines Testlaufs, trockengefallen.
Ein Trockenfallen dieses Gewässers hat negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet, das er durchfließt. Zahlreiche geschützte und gefährdete Pflanzen dort sind auf ausreichend Wasser im Bach und Grundwasser angewiesen. Die Kreisgruppe Ansbach des Bund Naturschutz (BN) drängt daher seit geraumer Zeit auf Änderungen. Sie war vergangenes Jahr zu der Erkenntnis gekommen, dass der oberflächennahe Grundwasserspiegel durch die Wasserförderung bereits beträchtlich abgesunken sei. Dem Bach fehle somit der Anschluss an das Grundwasser, was zu einer Versickerung führe.
Die Kommunikation zwischen BN, Reckenberg-Gruppe, Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt verlief in dieser Angelegenheit aber bis dato doch oft sehr zähfließend. Eine anberaumte Prüfung, ob die geeignete Wasserfördermenge in diesem Bereich reduziert werden muss, lief aber in den vergangenen Monaten und ist inzwischen abgeschlossen.
Bereits Anfang April hatte sich der BN dennoch an Landrat Dr. Jürgen Ludwig gewandt und in dem Schreiben einen Umweltschaden am Ellenbach angezeigt. „Wir legten dar, dass der Zweckverband Reckenberg-Gruppe laut wasserrechtlicher Gestattung vom 1. Juli 2021 verpflichtet ist, einen Mindestabfluss von 5 Litern pro Sekunde am Eintritt des Ellenbachs in das Naturschutzgebiet Ellenbach ganzjährig sicherzustellen”, erklärte der Kreisgruppen-Vorsitzende Paul Beitzer inzwischen in einem offenen Brief an den Landrat. Diesen hatte der BN im Juni verfasst, nachdem eine Reaktion auf sein Schreiben vom April ausgeblieben war.
Der BN bat zudem um Mitteilung, ob der Zweckverband Reckenberg-Gruppe seinen gesetzlichen Pflichten zur Information, Gefahrenabwehr und Durchführung von Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen nachgekommen ist. Zudem wollten die Naturschützer wissen, welche Maßnahmen das Landratsamt Ansbach ergriffen hat, damit zukünftige Schäden vermieden und eingetretene Umweltschäden saniert werden.
Anfang Juli erhielt die Kreisgruppe eine Antwort. Landrat Dr. Jürgen Ludwig erklärte darin: „Der Zweckverband berichtet regelmäßig über die Stützung des Grabens mit Rohwasser sowie weitere durchgeführte Maßnahmen. Wir können Ihnen daher mitteilen, dass der Zweckverband seinen Bescheidsauflagen sowie gesetzlichen Pflichten bis dato nachgekommen ist.” Laut Landratsamt läuft zudem gerade die Terminabstimmung für einen Ortstermin mit BN, Landratsamt und weiteren Beteiligten.
Weiter heißt es in dem Schreiben des Landrats: „Nach unserer Einschätzung liegt am Ellenbachgraben kein Umweltschaden vor, da alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf den Gewässerzustand zu verringern.” Auf Nachfrage präzisiert das Landratsamt, dass die zusätzliche Stützung des Ellenbachgrabens aufgrund der sommerlichen Temperaturen in diesem Jahr am 17. Mai begann. Unter Stützung versteht man in diesem Fall die Auflage, dass Frischwasser dem Bach wieder zugeführt werden muss, wenn dieser zu wenig Wasser führt.
Die BN-Kreisgruppe wiederum ärgert sich nun einmal mehr über diese Antwort aus dem Landratsamt. Sie lasse Zweifel daran aufkommen, ob der Landrat den Ernst der Situation erkannt hat, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Landrat fertige den BN „mit einem Basta-Satz ab”. Ludwig sehe, so der BN, offenbar keinen Grund zum Tätigwerden, wenn ein Bach austrocknet, ein Fischsterben festgestellt wird, das oberflächennahe Grundwasser großflächig um mehr als einen Meter absinkt und so die Gefahr besteht, dass ein Bach aufgrund der Grundwasserentnahme versickert und auch der Wald geschädigt wird.
„Mir scheint, der Landrat verschließt die Augen vor der Realität“, fasste Renate Götzenberger von der BN-Kreisgruppe die Situation in der Pressemitteilung zusammen: „Was wir brauchen, ist ein konsequenter Schutz der Ökosysteme im Einzugsgebiet der Brunnen in der Arberger Heide, denn nur, wenn wir die Ökosysteme erhalten, liefern sie uns gesundes Trinkwasser. Ein kranker Bach und ein kranker Wald können dies nicht mehr leisten.“ Es liege daher im Interesse aller, dass am Ellenbach die Wasserentnahme reduziert wird, damit auf Dauer die Möglichkeit der Gewinnung von Trinkwasser erhalten bleibe.
Wie viel Wasser in dem Gebiet nach 2028 gefördert werden darf, dazu könnte es demnächst gesicherte Informationen geben, denn dass die Menge angepasst werden muss, erscheint inzwischen wahrscheinlich. Das Landratsamt teilte mit, dass die geforderten gewässerökologischen Untersuchungen und Grundwassermodellierungen vor Kurzem durch ein Fachbüro abgeschlossen worden sind. Der neue Wasserrechtsantrag für die Grundwasserentnahme und Einleitung von Grundwasser werden derzeit vom Landesamt für Umwelt auf Vollständigkeit geprüft.
Ein bisschen werden sich der BN, die Behörden und die Reckenberg-Gruppe wohl aber noch gedulden müssen. Auf die Frage, ob es schon etwas zu vermelden gibt, teilte ein Sprecher das Landesamt mit: „Es handelt sich hier um ein laufendes Verfahren. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.”