Besiegelt ein fünfseitiges Schreiben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann die Uffenheimer Strabs-Ungerechtigkeit endgültig? Einige Betroffene fürchten das. Aber aufgeben wollen sie nicht. Immerhin geht es um 2000 Euro – und den Kampf um Gerechtigkeit. Die einen mussten zahlen, die anderen nicht. Fair sei das nicht.
Susanne und Günter Fürmann sowie Simone Dill sitzen am Tisch eines Anwesen an der Custenlohrer Straße. Weihnachtsschmuck sorgt für Feststimmung. Wohlfühlatmosphäre. Eigentlich. Doch dem Trio ist die Feierlaune vergangen. An Heiligabend flatterten ein Schreiben von Bürgermeister Wolfgang Lampe und eine Kopie eines Innenminister-Briefes ins Haus. Beides sorgt für Frust.
Seit 2018 kämpfen die Fürmanns und andere für Strabs-Gerechtigkeit. In diesem Fall geht es konkret um den Ausbau der Custenlohrer Straße, aber auch Anlieger der Ansbacher und der Bahnhofstraße sind betroffen. Einen ganzen Ordner füllen die Schreiben an und die Antworten von Politikern. War all das umsonst?
2017 stand fest: Die Custenlohrer Straße in Uffenheim wird ab Januar 2018 ausgebaut. Seinerzeit mussten sich die Anlieger noch über die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) an den Kosten beteiligen. Die Stadt stellte zwei Optionen: Entweder zahlen die Anlieger vorab einen Festpreis oder sie begleichen den Betrag danach, werden dann aber an möglichen Mehrkosten beteiligt. Was zunächst nach einer fairen Entscheidung klingt, wird später zur Schicksalsfrage. Das aber ahnte niemand.
2018 standen Landtagswahlen an – und die Freien Wähler gaben ein Versprechen: Wenn sie mitregieren, müssen die Bürger nichts mehr zahlen, wenn die Straße vor ihrer Tür saniert wird. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 trat das Strabs-Aus in Kraft. Einige hatten da schon ihre Vorab-Zahlung geleistet. Andere hingegen zahlten bis heute keinen Cent oder haben ihren Betrag gestundet. Bereits geleistete Summen wollte die Staatsregierung nicht erstatten.
„Finanzdebakel“ und „himmelschreiende Ungerechtigkeit“, lauteten die Schlagzeilen. Landtagsabgeordnete wurden angeschrieben, beim Walpurgi-Festzug 2019 gab es Proteste. Im Juni 2019 beschloss der Uffenheimer Rat dann, dass die Stadt die Anwohner komplett entschädigt. Lampe und Mitstreiter machten das Problem bayernweit publik.
Der Druck auf die Staatsregierung wuchs – die Härtefallkommission gründete sich. „Die versprochene Auszahlung der Stadt war vom Tisch und der Härtefallfonds wurde uns schmackhaft gemacht“, sagt Günter Fürmann. Dieser enthielt allerdings die Klausel, dass ein Eigenanteil von 2000 Euro verbleibt. Die Stadt beschloss, diesen zu übernehmen. Das Geld von der Kommission floss – und so schien das Kapitel Strabs geschlossen. „Ein Jahr lang konnten wir uns über die Gesamtentschädigung freuen.“ Bis ein Brief kam.
Oktober 2023: Die Härtefallkommission fordert von den Bürgern den Eigenanteil zurück, sogar von Betrug ist die Rede. Die Fürmanns zahlten die 2000 Euro zähneknirschend. Sie sind enttäuscht. Im Juni 2024 hatten sie dann einen Termin bei Lampe. Der schrieb Abgeordnete und Minister an. Doch das neueste Schreiben des Innenministers ist eindeutig.
Die Fürmanns und Dill stolpern aber über einen Satz in Herrmanns Brief, den auch der CSU-Abgeordnete Werner Stieglitz bestätigt: Die Stadt habe all das seit 2019 gewusst. Damals reisten die drei Bürgermeister nach München und seien aufgeklärt worden. Diesen Termin gab es, so Lampe auf Nachfrage.
Jedoch habe das Trio die Inhalte anders wahrgenommen. Günter Fürmann: „Um uns zu beruhigen und Zeit zu gewinnen, zahlte die Stadt die 2000 Euro an die Betroffenen vorab, damit diese Anträge bei der Härtefallkommission stellen. Die Rückforderung des Eigenanteils durch die Kommission war für die Verwaltung vorhersehbar, für die Betroffenen nicht.“ Diesem Vorwurf widerspricht Lampe.
Er sei selbst überrascht gewesen – das bereits ausgezahlte Geld habe die Stadt bis heute nicht mehr gesehen, „das hat der Freistaat eingesackt“. Er sei von der Kommission angefragt worden, ob man Gelder zurückgezahlt habe. Darauf habe er wahrheitsgemäß geantwortet, weil er sonst eine Straftat begangen hätte. Nach dem Strabs-Aus mit heißer Nadel seien Fragen ungeklärt gewesen. „Die Ungerechtigkeit liegt also nicht bei uns“, so Lampe. Er habe alles versucht, aber die Situation sei „verfahren“. Die Lösungswege, welche die Stadt anbot, seien vom Freistaat als nicht-gangbar gesehen worden.
Entsprechend sieht Lampe auch keine Handlungsmöglichkeiten mehr. Denn: „An die Grenze des Legalen kann ich gehen, aber nicht darüber hinaus. Ich würde das Geld ja gerne zurückgeben.“ Aber das sei nicht ohne Weiteres möglich, weil die Rechtsgrundlagen eben so sind wie sie sind. Daran könne er nichts ändern.
„Es bleibt ein ungutes Gefühl“, sagt Susanne Fürmann. „2000 Euro sind kein Pappenstiel, nicht jeder ist auf Rosen gebettet.“ Günter Fürmann gibt sich kämpferisch: „Wir geben nicht auf, ich seh das nicht ein. Ich möchte das Geld zurück.“ Der Stadtrat sollte das Thema nochmals überdenken. Auch Dill betont, dass das Vertrauen in die Politik gelitten habe. Am Montag gingen bei der Stadt Formulare von Betroffenen ein, bestätigt Lampe. Die Forderung: die Rückzahlung der 2000 Euro seitens der Stadt, sobald sich die Härtefallkommission auflöst. Das Thema wird den Stadtrat also bald wieder beschäftigen.