Sachbeschädigung | FLZ.de

Kein Kavaliersdelikt: Die Beschädigung von Wahlplakaten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn)

Wahlplakat beschädigt: Welche Strafe droht?

Aufgehängte Wahlplakate zu beschmieren oder verändern ist freie Meinungsäußerung? Keineswegs. Wer sich selbstständig an der Werbung zu schaffen macht, riskiert, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
04.09.2026 11:44
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