Arbeitslos | FLZ.de

Wer nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle weniger Unterhalt zahlen möchte, muss vor Gericht nachweisen, dass ihn an der Kündigung keine eigene Schuld trifft. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Zweifel an Jobverlust: Mann muss weiter Unterhalt zahlen

Arbeitslos und trotzdem zahlen? Ein Gericht in Koblenz macht klar: Wer den Jobverlust nicht plausibel erklären kann, muss weiter Unterhalt nach altem Gehalt leisten.
22.05.2026 09:13
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