Zum 1. Februar wechselt Andreas Wimmer, noch Generalstaatsanwalt in Nürnberg, zur Generalstaatsanwaltschaft nach München. Vor Antritt seines neuen Amtes verabschiedete er sich von der Staatsanwaltschaft am Landgericht Ansbach. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein Blick auf die Verfahrenszahlen des Jahres 2025 geworfen.
Der „hochangesehene Jurist”, wie ihn Bayerns Justizminister Georg Eisenreich anlässlich des Amtswechsels bezeichnete, hat bereits viel Erfahrung. Andreas Wimmer war als Richter, Staatsanwalt und Ministerialbeamter tätig. Unter anderem war er für das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Leitungsbereich sowie als Referatsleiter in der Haushaltsabteilung aktiv. Von 2006 bis 2011 fungierte er als Leitender Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft München.
Außerdem agierte er als Präsident der Landgerichte Landshut und Augsburg. Im August 2022 wurde Andreas Wimmer zum Generalstaatsanwalt in Nürnberg ernannt. Zum 1. Februar löst er Reinhard Röttle als Generalstaatsanwalt in München ab.
Unter die Fach- und Personalaufsicht Wimmers fielen bislang die Staatsanwaltschaften Amberg, Ansbach, Nürnberg, Regensburg und Weiden. Für die Zusammenarbeit mit Ansbach lautet das Fazit von Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier: „Er hat sich immer gut um uns gekümmert.”
Ansbach sei mit insgesamt 15 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine personell nicht „so große Staatswaltschaft” (im Bereich Nürnberg sind laut Wimmer 230 Staatsanwältinnen und -anwälte aktiv). Dafür gebe es eine „relativ hohe Belastung an Verfahren”, meint der Generalstaatsanwalt. Deshalb habe er sich auch seit seinem Amtsantritt in Nürnberg dafür eingesetzt, dass insgesamt drei zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Auch die Zahl der Mitarbeitenden im Servicebereich wurde entsprechend aufgestockt.
Im Jahr 2025 war die Anzahl der Strafverfahren am Landgericht Ansbach laut Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier „nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau”. Im Vergleich zu 2024 gab es jedoch einen leichten Rückgang der Eingangszahlen: Die Ansbacher Staatsanwaltschaft bearbeitete insgesamt 12.890 Verfahren (Vorjahr: 13.331). Darunter waren unter anderem 3504 Fälle im Straßenverkehr (Vorjahr: 3414). An Kapitalverbrechen, also Verbrechen, die sich gegen den Körper richten, wie versuchter Mord und Mord, wurden 34 (Vorjahr: 21) bearbeitet. „Überproportional gestiegen” sei die Zahl in diesem Bereich, so Heinzlmeier.
Dabei wurde folgende Tendenz beobachtet: „Das Vorgehen im Kapitalverbrechen wird immer brutaler, Tritte gegen den Kopf oder auch Schläge mit Bierkrügen sind keine Ausnahme mehr”, ergänzte der Leitende Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner.
Auch die Zahl der Verfahren, die gegen Jugendliche angestrengt wurden, ist gestiegen: 1752 wurden neu aufgenommen, im Vorjahr waren es noch 1570. Diese Zahlen bereiten Sorge, die Staatsanwaltschaft hat deshalb ein besonderes Augenmerk auf die Jugendkriminalität. Immer mehr zum Problem werden laut Weitner Fälle von Hate Speech, also Hassreden und -kommentaren im Internet.
Im Bereich Betäubungsmittel sind die Verfahrenszahlen zurückgegangen: Wurden im Jahr 2024 noch 538 Verfahren eröffnet, waren es im vergangenen Jahr 283, darunter 70, die unter das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis fielen. Der Grund dafür ist die Legalisierung von Cannabis im April 2024. Seitdem ist eine gewisse Menge an Cannabis Eigenbesitz erlaubt. „Diese Neuregelung hat dazu geführt, dass die Straftatbestände hier deutlich nach unten gegangen sind”, so Weitner. Nach wie vor werde der Cannabis-Handel im großen Stil geahndet, dieser Bereich verschaffe der Staatsanwaltschaft immer noch die Hauptarbeit.