Vor über einem Jahr ist eine 33-Jährige neben der B14 bei Obereichenbach (Ansbach) von einem Auto erfasst worden und gestorben. Beim Unfallverursacher handelte es sich um einen US-Soldaten, der in der Kaserne in Katterbach stationiert war. Er wurde nun unehrenhaft entlassen. Ermittelt jetzt doch die Ansbacher Staatsanwaltschaft?
Der 21 Jahre alte Fahrer war am 12. Januar 2025 auf dem Rückweg seiner Nachtschicht von Ansbach nach Katterbach, als er von der Fahrbahn der Bundesstraße abkam und die Frau auf dem Gehweg erfasste. Die vierfache Mutter starb an ihren Verletzungen. Mitte Februar 2026 musste der Mann sich wegen fahrlässiger Tötung vor einem US-Gericht verantworten – und zwar im Gerichtssaal der Katterbach-Kaserne. Er plädierte zunächst auf unschuldig und beantragte später, unehrenhaft aus der Armee entlassen zu werden.
Das „Office of Special Trial Counsel“ (OSTC), also das Büro des Sonderermittlers der Armee, teilte dann mit, dass der Antrag des Militärpolizisten genehmigt worden sei. Der 21-Jährige kehrt in die Vereinigten Staaten zurück.
Damit übernahm er laut Statement der OSTC „die Verantwortung für seine Handlungen“. Er wurde mit finanziellen Strafen belegt, mit einer unehrenhaften Entlassung aus der Armee ausgeschlossen und im Rang auf E-1, also den untersten, herabgestuft. Eine unehrenhafte Entlassung aus der Armee gilt als schwerste Form der Entlassung aus dem US-Militärdienst. Sie kommt in den Vereinigten Staaten einer gesellschaftlichen Ächtung gleich.
Die Stadtratsfraktion der Offenen Linken Ansbach (OLA) schrieb kurz darauf in einer Pressemitteilung, dass „aufgrund der Sachlage jetzt ein Prozess vor einem deutschen Gericht” möglich sei. Nach einschlägiger Rechtsprechung gebe es nach der Entlassung des Soldaten nun kein Verfahrenshindernis gemäß NATO-Truppenstatut mehr, schreibt die OLA weiter.
Was sagt die Staatsanwaltschaft Ansbach dazu? Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier äußerte sich auf Nachfrage der FLZ so: „Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die gegen den Beschuldigten getroffenen Maßnahmen durchaus spürbar und haben weitreichende Folgen für ihn, weshalb eine ausreichende Ahndung der Tat vorliegt.” Daher bestünden seitens der Staatsanwaltschaft keine Bestrebungen, das Verfahren erneut zu eröffnen.
Die Familie der Getöteten hat aber die Möglichkeit, weiter gegen den 21-Jährigen vorzugehen. So könnten Angehörige zum Beispiel versuchen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Soldaten geltend zu machen, indem sie zivilrechtlich klagen würden. Die Entscheidung im Strafverfahren hat hierauf keinen Einfluss, erklärt Heinzlmeier weiter.
Ob der Mann damals aufgrund seiner Nachtschicht übermüdet am Steuer eingeschlafen war, konnte laut Heinzlmeier im deutschen Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Der Unfallsachverständige hielt diese Theorie aber nach dem Fahrverlauf durchaus für möglich, „wenngleich er ein Einschlafen technisch nicht belegen konnte”. Der Beschuldigte selbst hatte sich in diese Richtung nicht geäußert. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei es aber weiterhin naheliegend. Drogen- oder Alkoholkonsum wurden beim Unfallverursacher hingegen nicht festgestellt.
Was hätte der Mann zu erwarten gehabt, wenn er von der Ansbacher Staatsanwaltschaft, also nach deutschem Recht, angeklagt worden wäre? Unter der Prämisse, dass es zu einem Einschlafen des Beschuldigten vor dem Unfallgeschehen gekommen ist, könne man laut Jonas Heinzlmeier, „bei aller Schwierigkeit, Fälle miteinander zu vergleichen” allgemein sagen, dass bei entsprechenden Konstellationen üblicherweise hohe Geldstrafen verhängt werden.
In diesem speziellen Fall ist außerdem laut Staatsanwaltschaft darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit 19 Jahre alt war und damit gesetzlich als Heranwachsender zu behandeln ist. „Demnach hätte – je nach Entwicklungsstand seiner Persönlichkeit – auch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen können.” Bei Anwendung von Jugendstrafrecht fallen Geldauflagen üblicherweise etwas geringer aus als nach Erwachsenenstrafrecht, teilt Heinzlmeier abschließend mit.