Für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe gibt es nun eine neue planerische Grundlage. Der Bezirkstag stimmte der entsprechenden Änderung der Naturpark-Verordnung mehrheitlich zu. Diese tritt Anfang Juni in Kraft.
Auf den Flächen, die in der Karte ausgewiesen sind, dürfen nicht automatisch Solarstromanlagen gebaut werden. Vielmehr haben es die Gemeinden in der Hand, die Voraussetzungen für konkrete Projekte zu schaffen und der Aufwand für die Bauleitplanung wird reduziert. Bisher war der Bau von PV-Anlagen im Landschaftsschutzgebiet nicht zulässig.
Viel passieren wird zunächst allerdings nicht, denn zwei praktische Gründe sprechen im Moment gegen einen weiteren Ausbau der Photovoltaik. Erstens ist das Stromnetz an den meisten Stellen zu schwach, um weitere Elektrizität aufzunehmen. Und zweitens wird schon jetzt zu viel Strom erzeugt, wenn die Sonne im Sommer scheint. So lange keine großen Speicher verfügbar sind, wird sich daran auch nichts Wesentliches ändern.
Dass es die Photovoltaik-Zonierung gibt, begrüßt dennoch die große Mehrheit des Bezirkstags. Das Verfahren war vor knapp zwei Jahren auf Anregung der Landkreise Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim eingeleitet worden. Der Bezirk ist laut Gesetz zuständig, weil sich der Naturpark über die beiden Landkreise und die Stadt Ansbach erstreckt.
Mit der fachlichen Ausarbeitung wurde die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf als externes Planungsbüro beauftragt. Die Kosten teilen sich der Bezirk und der Naturpark. Begleitet wurde der Prozess von einer Lenkungsgruppe, in der die Naturschutzbehörden, der regionale Planungsverband, der Bezirk, die Hochschule, der Naturpark, die Stadt Ansbach und ein Vertreter der Naturpark-Mitgliedsgemeinden vertreten waren.
Mit Hilfe von umweltbezogenen Kriterien wurden Gebiete identifiziert, in denen die Photovoltaik die Natur und das Landschaftsbild kaum stört. In einigen Fällen werden die Flächen dadurch sogar aufgewertet. Dabei spielten die Faktoren Arten und Lebensgemeinschaften, Bodenwert, Wasser, Klima, Landschaft und Erholung eine Rolle, erläuterte Baudirektorin Christine Brahm von der Regierung von Mittelfranken in der Bezirkstagssitzung.
Von den 110.000 Hektar des Naturparks Frankenhöhe sind rund 76.000 Hektar als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Knapp 70.000 Hektar davon bleiben nach den angelegten, relativ strengen Maßstäben tabu für Solarstromanlagen, während auf 6500 Hektar eine Ausnahme für Photovoltaik gemacht werden kann.
Im Wirtschafts- und Umweltausschuss sowie im Bezirksausschuss hatte man sich in den letzten Wochen dafür ausgesprochen, die meisten Einwände von Bürgern, Firmen, Gemeinden und Behörden gegen die Planung zurückzuweisen.
In vier Flächen waren die Änderungswünsche aber erfolgreich: Ein Wald südwestlich des Obernzenner Ortsteils Egenhausen und eine Fläche südlich des Nussbergs bei Gallmersgarten wurden zur Tabuzone für Freiflächenanlagen erklärt. Umgekehrt wurden ein Grundstück in der Gemarkung Oberampfrach (Gemeinde Schnelldorf) sowie Flächen am südlichen Ortsrand von Weinberg (Gemeinde Aurach) von der Tabuzone in die Ausnahmezone umgruppiert.
Bezirksrat Hans Popp (CSU) sprach von einem „guten Wurf“, der den Kommunen Spielräume lasse. Allerdings müsse man sehen, wie sich das Konzept umsetzen lasse.
Hans Henninger (Freie Wähler) stimmte der Zonierung zwar zu, die insgesamt eine Verbesserung sei. Er vermisste aber bei der abschließenden Präsentation im Bezirkstag Vertreter der als Planungsbüro beauftragten Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Henninger äußerte sich auch kritisch zur angewandten Methodik. Er hätte sich eine stärkere Einbindung der Gemeinden gewünscht, als positives Beispiel nannte er die Windkraftzonierung, die auf Ebene des Regionalplans entwickelt wurde. Schließlich sprach er sich dafür aus, auf den Energieversorger N-Ergie einzuwirken mit dem Ziel, den Netzausbau zu beschleunigen.