Söder-Beleidigung: Geldstrafe gegen Ex-Politiker Grosz | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.04.2024 15:53

Söder-Beleidigung: Geldstrafe gegen Ex-Politiker Grosz

Der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz will gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (Foto: Armin Weigel/dpa)
Der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz will gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (Foto: Armin Weigel/dpa)
Der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz will gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz verhängt. Söder werde durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung in Deggendorf. Demnach soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro zahlen, also 14.850 Euro.

Gegen das Urteil kann in Berufung gegangen werden, es ist also noch nicht rechtskräftig. Grosz kündigte an, er wolle Berufung einlegen und gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Grosz hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als „Södolf“, „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“ bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen „Horrorclown“. Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also 36.000 Euro, verhängt. Das hatte der 47-Jährige aber nicht akzeptiert.

Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als „Satire“. Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als „Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch“. Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

Grosz bestritt außerdem den zunächst gegen ihn erhobenen Vorwurf, ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner dabeigehabt. Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. FPÖ und BZÖ sind - wie die AfD in Deutschland - rechtspopulistische sowie eurokritische Parteien in Österreich.

© dpa-infocom, dpa:240408-99-601365/4


Von dpa
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