So steht es um das Wohnungsbau-Areal in Obereichenbach | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.02.2024 15:30

So steht es um das Wohnungsbau-Areal in Obereichenbach

Um diese Flatterulme auf dem ehemaligen Schulgelände in Obereichenbach wurde 2022 lebhaft gestritten. Der Baum steht bis heute – die alte Schule aber auch. (Archivfoto: Jim Albright)
Um diese Flatterulme auf dem ehemaligen Schulgelände in Obereichenbach wurde 2022 lebhaft gestritten. Der Baum steht bis heute – die alte Schule aber auch. (Archivfoto: Jim Albright)
Um diese Flatterulme auf dem ehemaligen Schulgelände in Obereichenbach wurde 2022 lebhaft gestritten. Der Baum steht bis heute – die alte Schule aber auch. (Archivfoto: Jim Albright)

Seite vielen Jahren steht die Schule in Obereichenbach leer. Zwischenzeitlich waren dort Asylbewerber untergebracht, doch seit 2017 laufen die Planungen für eine Wohnbebauung auf dem Areal. Doch bisher liegt das Gelände, das nur vier Kilometer vom Ansbacher Stadtzentrum entfernt liegt, im Dornröschenschlaf. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern.

Anwohner fragen sich, wann die Bagger kommen und das Schulgebäude aus dem Jahr 1958/59 dem Erdboden gleichmachen. Denn schon am 20. Oktober 2020 hatte der Stadtrat den Bebauungsplan Nummer He-OB 13 beschlossen. Der sieht vor, das Schulgebäude abzureißen und auf dem Gelände und auf dem benachbarten Bolzplatz dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Grundstücke im Besitz der Stadt

Auf der Internetseite der Stadt Ansbach heißt es dazu: „Nach aktuellen Sachstand sind sechs Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser mit Grundstücksgrößen von rund 538 bis 621 Quadratmetern sowie zwei Grundstücke (rund 775 und 1054 Quadratmeter) für je eine Reihenhausgruppe vorgesehen.“ Ein drittes Areal mit rund 2500 Quadratmetern sei für Wohngebäude vorgesehen, „deren Errichtung ganz oder teilweise mit Mitteln des geförderten Wohnungsbaus bezuschusst werden können“. Dringend benötigter, erschwinglicher Wohnraum also.

Der große Vorteil für die Stadt Ansbach: Die Grundstücke befinden sich in ihrem Besitz, und sie hat alle Möglichkeiten in der Hand, die städtebauliche Gestaltung des Areals zu bestimmen. Eine klassische Nachverdichtung also, wie sie Stadtplaner dem Wohnungsbau auf der grünen Wiese unter Beteiligung eines externen Investors entschieden vorziehen.

Der Gestaltungswille des Stadtrates ging sogar so weit, dass nach einer Begehung des Geländes Anfang 2022 im Bauausschuss über den Erhalt einer über 100 Jahre alten Flatterulme diskutiert wurde. Der östlich des ehemaligen Schulgebäudes stehende Baum sei „ortsbildprägend“ und „äußerst vital“, hieß es damals seitens der BAP-Fraktion. Die Verwaltung sicherte damals zu, neben dem Stammbereich auch die weit ausladende Krone der Ulme zu sichern – der Bauausschuss stimmte daraufhin dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

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Ungestörtes Wachstum der Flatterulme

So wie es aussieht, wird sich die Flatterulme ohnehin noch Jahre eines ungestörten Wachstums erfreuen können. Auf der Internetseite der Stadt heißt es zum Zeitplan der Entwicklungsmaßnahme: „Der Abbruch des bisher bestehenden ehemaligen Schulgebäudes wird wohl erst 2024 zur Baufreimachung erfolgen.“

Auf Nachfrage der FLZ bei der Stadtverwaltung, ob heuer tatsächlich die Bagger rollen, heißt es: „Für den Abbruch der Grundschule Obereichenbach und die Grundstücksfreilegung sind aktuell keine Mittel eingeplant. Entsprechend gibt es noch keine konkreten Bauvorhaben für das Areal.“

Heißt konkret: Es fehlt das Geld, um das Schulgebäude zeitnah abzureißen. Andererseits macht die Stadt anderswo Millionen von Euro locker, um weitere Grundstücke für Wohngebiete zu erwerben.

Klar ist aber – und so bestätigt man es seitens der Verwaltung auch: Solange das Gelände nicht freigeräumt ist, kann von einer Vermarktung nicht die Rede sein.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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