5300 Euro hat ein 37-Jähriger aus Rothenburg vom Konto seines Opas auf sein eigenes überwiesen. Trotzdem hatte er gehofft, dass sein Prozess am Amtsgericht Ansbach „gut ausgehen“ würde. Sein spätes Geständnis nach einem eindeutigen Schriftgutachten konnte die Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten nicht verhindern.
Weder Tränen noch Worte wollen so recht aus dem Mann auf der Anklagebank kommen. Zu „99,9 Prozent, damit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, wurden die Schriftstücke vom Angeklagten ausgefüllt“, hat Thorsten Kamberger, der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Ansbach gerade aus einem Schriftgutachten des Landeskriminalamtes vorgelesen. Eigentlich will der Angeklagte etwas darauf erwidern, doch auch wenn sich Körper und Mund bewegen, verständliche Töne kommen nicht heraus.
Seine Verteidigerin Sabrina Schwarz hatte am ersten Verhandlungstag vor einem Monat beantragt, dass das Gutachten erstellt wird. Wohl in der Hoffnung, dass es die Unschuld ihres Mandanten beweist.
Für das Gutachten wurden 14 Überweisungsträger mit Briefen verglichen, die der Angeklagte während seiner Gefängnisaufenthalte an eine Freundin geschrieben hatte. Dass er auch die Person ist, die die Überweisungen ausgefüllt hat, dank derer im Jahr 2023 innerhalb von vier Monaten in gestückelten Beträgen 5300 Euro vom Konto des Großvaters auf seines transferiert wurden, hatte er bis zur allerletzten Minute abgestritten.
Der Opa selbst konnte sich zur Angelegenheit nicht äußern. Zum Zeitpunkt der Überweisungen war er dement, inzwischen ist er tot. Dank des Gutachtens ist nun dennoch bewiesen, dass die Überweisungen vom Angeklagten ausgefüllt worden sind.
„Ich bin verwundert, dass Sie dachten, es fliegt nicht auf. Sie haben sogar Ihre eigene Schrift verwendet“, meint Staatsanwalt Florian Rudolph. Mittels Dokumentenkamera werden die Schriftstücke an die Wand des Gerichtssaals projiziert. Hier sieht man, dass die Betreffzeilen in den Überweisungen in der gleichen Handschrift verfasst sind wie die Briefe aus dem Gefängnis. Nur bei der Unterschrift hat sich der Angeklagte die Mühe gemacht, sie zu ändern.
„Er zittert und ist kurz vorm Weinen“, kommentiert seine Anwältin das Schweigen, das auf die Präsentation des Gutachtens folgt. „Letztendlich räumt er aber ein, dass er es war“, übernimmt sie das Sprechen. Offenbar hat der 37-Jährige die Fähigkeiten des Landeskriminalamtes in Sachen Schriftvergleich unterschätzt – und nicht einmal seine Anwältin eingeweiht.
„Bis zu dem Gutachten war ich nicht überzeugt, dass er verurteilt wird“, so Sabrina Schwarz. Dass eine Verurteilung unvermeidbar ist, sieht sie nun ein. Dennoch glaubt sie, dass ihr Mandant aus dem Verfahren gelernt hat, dass „er sein Leben in den Griff bekommen muss“. In dem Monat, der zwischen den Verhandlungsterminen vor dem Amtsgericht lag, hat er sich einen Job besorgt und ist bei einer Freundin untergekommen.
Zuvor hatte er lange nicht gearbeitet und war wohnungslos. „Er wird künftig weniger in Geldnot sein. Aktuell bemüht er sich um eine eigene Wohnung“, versichert Schwarz in ihrem Plädoyer. Ihrer Meinung nach sind zwei Jahr Haft auf Bewährung vertretbar. „Mein Mandant hat wahnsinnige Angst vor einer Verurteilung“, sagt die Anwältin noch.
Diese offensichtliche Angst veranlasst Staatsanwalt Florian Rudolph dazu, zu handeln, noch bevor sich Richter Thorsten Kamberger und die zwei Schöffen zur Urteilsberatung zurückziehen. „Damit der Angeklagte nicht vorher die Flucht ergreift, beantrage ich eine vorsorgliche Festhalteanordnung.“ Das Gericht gibt diesem Antrag statt. Fast eine Stunde Wartezeit verbringt der Angeklagte in Fußfesseln und unter Aufsicht der herbeigerufenen Justizwachtmeister.
Die Freundin, bei der der 37-Jährige eine Bleibe gefunden hatte, ist laut dem Staatsanwalt wegen eigener Straftaten „amtsbekannt. Das sind keine gesicherten Verhältnisse“, meint er.
Auch die 17 Einträge im Bundeszentralregister, einschlägige Vorstrafen, darunter viele Fälle von Diebstahl und Betrug sowie eine laufende Bewährungsstrafe sprechen aus Sicht des Staatsanwalts nicht für den Angeklagten. All das hätte den 37-Jährigen nicht davon abgehalten, seinen Großvater zu betrügen.
„Sie zeigen weder Reue noch Schuldeinsicht“, spricht der Staatsanwalt zu dem Mann auf der Anklagebank. Das mündliche Geständnis, das als strafmildernd berücksichtigt werden muss, rechnet er geringstmöglich an. Der Staatsanwalt beantragt drei Jahre und drei Monate Haftstrafe.
Das Geständnis „kam, als es nicht mehr anders ging“, zu diesem Schluss kommt auch Richter Thorsten Kamberger. Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft.
Außerdem muss er das Geld, dass er von Opas Konto auf seines überwiesen und dann immer gleich ausgegeben hat, zurückzahlen. 250 von den 5300 Euro wurden bereits eingezogen. „Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass Sie uns abhauen“, ergänzt der Richter. Zwei Polizisten nehmen den 37-Jährigen daher direkt nach der Urteilsverkündung mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.