Schöffin im Prozess um Tötung von Mädchen wird ausgetauscht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.07.2026 11:16

Schöffin im Prozess um Tötung von Mädchen wird ausgetauscht

Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. (Archivbild) (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. (Archivbild) (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. (Archivbild) (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Im neuerlichen Prozess zum gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren wird eine Schöffin ausgetauscht. Das Landgericht Würzburg habe das Ablehnungsgesuch des Angeklagten für begründet erklärt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. „An die Stelle dieser Schöffin tritt nun die seit Beginn der Hauptverhandlung anwesende Ersatzschöffin.“

Der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen zwei Mitglieder der Kammer sei hingegen als unbegründet zurückgewiesen worden. Der Prozess soll nun am 6. August fortgesetzt werden. Zuvor hatte die „Main-Post“ berichtet.

Tod auf einem Reiterhof

Der 49 Jahre alte Angeklagte soll die 13 Jahre alte Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet haben. Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart). Der Verdächtige hatte sich zu Prozessauftakt Mitte Mai nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der wegen Mordes angeklagte Deutsche zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war.

Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Mann – sechseinhalb Jahre Jugendstrafe – vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall abermals vor dem Landgericht verhandelt. 

Verwandte der Schöffin im Fokus 

Nach Angaben der Gerichtssprecherin soll eine nahe Verwandte der betroffenen Schöffin in der Vergangenheit versucht haben, Einfluss in dem Fall zu nehmen - Details wurden nicht genannt. 

In dem Befangenheitsantrag gegen die Richter ging es darum, dass diese nach Meinung der Verteidigung aus Transparenzgründen von Anfang an hätten mitteilen sollen, dass die Schöffin bis 1976 in dem kleinen Dorf Wiesenfeld wohnte. Die Tat dort, um die es in dem Prozess geht, ereignete sich 1993.

© dpa-infocom, dpa:260728-930-448783/1


Von dpa
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